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75 Jahre AHV – ein Sozialwerk im Wandel

Plakat von Hans Erni zur AHV-Abstimmung vom 6. Juli 1947. Bild: hls-dhs-dss.ch / histoiredelasecuritesociale.ch.

1948 nahm die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ihre Tätigkeit auf. Ihre Entstehungsgeschichte beginnt bereits vor dem Zweiten Weltkrieg. Nach wie vor ist die AHV die wichtigste soziale Errungenschaft der Nachkriegszeit. Allerdings wird sie immer wieder durch neoliberale Reformvorhaben torpediert. Der SEV nutzt das Jubiläum, um an den Grundgedanken des Sozialwerks zu erinnern und die Umsetzung des Verfassungsauftrags einzufordern. Dieser sieht vor, dass die AHV den Lebensunterhalt deckt. Die Realität zeichnet ein völlig anderes Bild. Massnahmen, wie die Einführung einer 13. AHV-Rente, sind deshalb dringend nötig.

Die Geschichte der AHV ist über ein Jahrhundert alt. So forderten Gewerkschaften schon lange eine Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, unter anderem auch im Generalstreik 1918. 1925 erfolgte ein entsprechender Verfassungsauftrag. Während der Zeit des Zweiten Weltkriegs nutzte der Bundesrat seine Sonderbefugnisse, um die Sozialversicherungen auszubauen, indem er insbesondere die Lohn- und Verdienstausfallentschädigung für Militärangehörige einführte. So standen Gründung und Einführung der AHV im Zeichen des politischen Aufbruchs, der die Schweiz erfasste, als sich der Sieg der Alliierten abzeichnete. 1942 hatte eine von der Linken und dem Freisinn getragene Volksinitiative verlangt, die Lohn- und Verdienstersatzordnung (LVEO) in die AHV umzuwandeln. Organisation und Finanzierung dieser Leistungen dienten als Modell für die neue Altersversicherung. Im Oktober 1945 kam der Bundesrat der Forderung des Gewerkschaftsbunds nach, indem er die LVEO-Überschüsse provisorisch in die Altersvorsorge umlenkte. Ein Beschluss, der später vom Parlament bestätigt wurde und das Finanzierungsproblem der AHV löste. Obwohl das eigentliche AHV-Gesetz im Parlament auf eine grosse Mehrheit zählen konnte, ergriff eine Koalition bestehend aus Westschweizer Liberalen, Katholisch-Konservativen und Wirtschaftsvertretern das Referendum. 80 % der Stimmenden sagten am 6. Juli 1947 Ja zur neuen AHV.

Solidarität – von oben nach unten

Schon das erste AHV-Gesetz sah eine Umlagefinanzierung vor: Die zu gleichen Teilen arbeitgeber- und arbeitnehmerseitig bezahlten Beiträge gehen direkt an die Pensionierten, wobei die höchsten Monatsrenten gedeckelt sind. Diese Lösung ist nicht nur gerecht, sondern entspringt einem Solidaritätsgedanken, den Politblogger Walter Langenegger wie folgt zusammenfasst: «Vornehmste Pflicht des modernen Staates müsste es sein, eine Umverteilung von oben nach unten sicherzustellen. Wer dank guter staatlicher Rahmenbedingungen zu den Grossverdienenden sowie zu den Vermögenden gehört, der sollte auch mehr als alle anderen zur Finanzierung der Lasten beisteuern.»

Widerstand und Verbesserungen

Seit der Einführung der AHV torpedieren rechte Kräfte das Sozialwerk. Dies, obwohl die AHV mit dem gleichen Anstieg von Lohnsumme und Rentenbedarf über die Jahre stabil ist. Exemplarisch ist hier die im vergangenen Jahr angenommene AHV21-Vorlage: Die mittleren und unteren Einkommen werden durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer proportional stärker belastet als Gutsituierte. Die grösste Ungerechtigkeit bescherte die Vorlage den Frauen: Die Erhöhung des Rentenalters bedeutet für sie nämlich eine Rentenkürzung von jährlich rund 1200 Franken.

Im Gegensatz zur rückwärtsgewandten AHV21-Vorlage steht die 10. AHV-Revision, die im Jahr 1995 angenommen wurde, für einen Meilenstein punkto Gleichstellung. Seither wird – dank der Einführung der Betreuungs- und Erziehungsgutschriften – die nicht bezahlte, nach wie vor mehrheitlich von Frauen geleistete Betreuungs- und Care-Arbeit in die Rentenberechnung einbezogen. Frauen werden also nicht mehr «bestraft», wenn sie sich um Kinder kümmern. Im Unterschied zur zweiten Säule müssen sie bei der AHV keinen massiven Rückgang der Rentenleistungen in Kauf nehmen.

13. AHV-Rente statt Abbau

Durch die sinkende Kaufkraft und die steigenden Preise stehen die Renten zusätzlich unter Druck. In dieser Situation braucht es eine Stärkung der AHV und keinen Abbau. Denn wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Der nächste Schritt muss die 13. AHV-Rente sein, zumal der Verfassungsauftrag – eine existenzsichernde Rente – immer noch nicht erfüllt ist. Dafür gehen verschiedene Pensioniertenverbände am 25. September in Bern auf die Strasse unter dem Motto «Die Stunde der Senior:innen» (siehe SEV-Zeitung, Nr.10).

Eva Schmid
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Kommentare

  • BIRCHER

    BIRCHER 26/09/2023 18:46:53

    Après avoir lu les dernières nouvelles qui tournent autour de notre AVS, je suis de plus en plus convaincu que notre belle Suisse est en train de sombrer à cause de la funeste droite, qui se donne un mal fou pour tout détruire le social acquis par nos pères,qui ont tant lutté pour l'obtenir .
    Je ne ferai pas de commentaire sur l'augmentation des primes maladie 2024 !
    Sinon, je passerais pour un grossier personnage !
    Avec mes meilleures salutations.
    Tristan Bircher.
    Retraité.