Kooperation SBB / SOB im Fernverkehr
Produktionspool Lokpersonal in Erstfeld
Per Fahrplanwechsel am 13.12.2020 übernimmt die SOB den Betrieb der Gotthard-Bergstrecke. Damit alle SBB-Lokführer ihren Dienstort Erstfeld behalten können, wollen SOB und SBB per Fahrplanwechsel einen Produktionspool in Erstfeld schaffen. So können diese SBB-Lokführer ihre vielfältigen Kompetenzen weiterhin bei abwechslungsreichen Einsätzen nutzen, also auch im Fernverkehr – was auch aus Arbeitgebersicht interessant ist.
Mit dem «Pooling», sprich dem Zusammenlegen von SBB- und SOB-Lokpersonal, bleiben alle bestehenden SBB-Lokpersonalstellen in Erstfeld vorerst erhalten. Jedoch werden künftig natürliche Abgänge von SBB-Mitarbeitenden (wie Pensionierungen oder eigene Kündigungen) soweit durch Neuanstellungen bei der SOB ersetzt, bis die Anzahl an SOB-Mitarbeitenden im Produktionspool dem Personalbedarf zur Deckung der SOB-Leistungen entspricht.
Vertraglich ist ein Personalverleih des Lokpersonals der SBB in Erstfeld an die SOB vorgesehen. Die SOB wird für die Personaleinsatzplanung für das gesamte Lokpersonal in Erstfeld zuständig sein. Die SBB-Mitarbeitenden behalten jedoch den Arbeitsvertrag der SBB. Der GAV SBB bleibt für sie gültig, ausser dem Anhang IV (Besondere Arbeitszeitregelungen für die Betriebsmitarbeiter/innen). Auch soll für sie zukünftig anstelle der SBB-BAR 131.3 der Anhang 1 des GAV SOB gelten. Die Unterschiede zwischen diesen SBB-Arbeitszeitbestimmungen und den SOB-Regelungen sind jedoch nicht sehr gross und betreffen vor allem die durchgehende Arbeitszeit und die Pausenregelungen.
Der Produktionspool wurde von SBB und SOB zuerst ohne Einbezug der Verhandlungsgemeinschaft (VG) von SEV, VSLF, transfair und KvöV erarbeitet. Seitens SBB wurde eine Konsultation der Verbände im Sinne des Leitfadenverfahrens abgelehnt, obwohl für das SBB-Personal grosse Auswirkungen entstehen. Die VG wurde dann vor die Wahl gestellt, eine Variante im oben umrissenen Sinn (Produktionspool) zu unterstützen oder eine Variante, bei welcher jede Bahn ihre Arbeit auf eigene Faust organisiert. Weil der Verzicht auf Kooperation einen Dienstortwechsel für sieben SBB-Lokführer nötig machen würde, letztere aber dem Arbeitsort Erstfeld hohe Priorität beimessen, favorisierte die VG die Variante mit dem Produktionspool.
Die Details der Umsetzung werden in einer Vereinbarung zwischen SBB, SOB und der VG festgehalten.