Giorgio Tuti antwortet
Staatliche Beihilfen
Die Frage der staatlichen Beihilfen ist einer der drei Knackpunkte zwischen der Schweiz und der EU für die Unterzeichnung des Rahmenabkommens. Wie steht der SEV dazu?
Aufgrund des grossen Widerstands im Konsultationsverfahren zum Rahmenabkommen mit der EU bat der Bundesrat Anfang Juni die EU um Klärung in drei Punkten: im Lohnschutz, bei den staatlichen Beihilfen und der Unionsbürgerrichtlinie, die den Zugang zu den Sozialleistungen ausweiten würde.
Die Gewerkschaften haben bisher gut erklärt, warum eigene Kontrollmechanismen beim Lohnschutz für die Schweiz wesentlich sind, um Lohndumping zu verhindern. Dies ist jedoch nicht der einzige Aspekt, der für die Gewerkschaften von Bedeutung ist. Die staatlichen Beihilfen sind zwar weniger bekannt, nicht aber weniger wichtig. Auch wenn Ausnahmen möglich sind, verbietet die europäische Rechtssprechung staatliche Beihilfen, weil sie den Wettbewerb «verzerren». In dieser sehr liberalen europäischen Haltung ist jegliche staatliche Intervention verpönt und muss die Ausnahme bleiben. Schon diese Tatsache müsste uns beunruhigen. Die ebenfalls beunruhigten Kantonsregierungen akzeptieren beispielsweise nicht, dass die Vorschriften für staatliche Beihilfen Auswirkungen in Bereichen haben, in denen die Schweiz keinen Zugang zum EU-Binnenmarkt hat. Die Kantone befürchten, dass Brüssel die Garantien für Kantonalbanken oder Beiträge an Unternehmen im Dienst der Gemeinschaft nicht akzeptiert.
Im Rahmen der Konsulation äusserte der SGB, und damit auch der SEV, grosse Bedenken gegenüber den Bestimmungen des institutionellen Rahmenabkommens über die staatlichen Beihilfen, da sie negative Folgen für den Service public haben könnten. Die im Verhandlungsmandat definierte «rote Linie» der Flankierenden Massnahmen muss beibehalten, die Unklarheit bei den staatlichen Beihilfen beseitigt werden. Es kommt sowohl für den SEV als auch für den SGB nicht in Frage, den Rahmenvertrag in seiner aktuellen Ausgestaltung zun unterzeichnen.