Neue Bereichsspezifische Arbeitszeitregelung (BAR) P-VS
Freiwillige Anlässe werden bezahlt
Am 12. Dezember haben die Verhandlungspartner die neue Bereichsspezifische Arbeitszeitregelung (BAR) P-VS für den Bereich Bedienter Vertrieb bei der SBB unterzeichnet. Diese tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Die neue BAR beinhaltet eine Arbeitszeitregelung über Schulungen und Teamsitzungen ausserhalb der eingeteilten Touren. Darin sind Team-, Bildungs- und andere Anlässe geregelt, welche die Mitarbeitenden freiwillig besuchen können. Neu wird für solche Anlässe Zeit gutgeschrieben – wie viel, wird den Mitarbeitenden vor dem Anlass mitgeteilt.
Gleiche Regeln für alle
Bisher waren Anlässe wie Schulungen und Teamsitzungen regional unterschiedlich geregelt. «Oft wurden die Mitarbeitenden fast gezwungen, an den Teamsitzungen teilzunehmen. Das führte zu Problemen bei der Einhaltung des AZG», sagt der Gewerkschaftssekretär Jürg Hurni. Deshalb schreibt die neue BAR vor, dass solche Anlässe auf Freiwilligkeit beruhen müssen. Das heisst, dass die Mitarbeitenden einer Veranstaltung auch ohne eine Begründung fernbleiben dürfen. Die BAR verpflichtet die Teamleitung, dafür zu sorgen, dass alle Mitarbeitenden die nötigen Informationen erhalten–unabhängig davon, ob sie die Teamsitzungen besuchen oder nicht.
Weiter wurde vereinbart, alle Dienststellen zu überprüfen und, wo möglich, die Pausen auf eine maximale Länge von 90 Minuten pro Tour zu beschränken. «Damit kann vermieden werden, dass Touren, die eigentlich nur die Mindestarbeitszeit umfassen, durch lange Pausen zu extremen Touren von 14 Stunden gestreckt werden», erklärt Hurni. «Es gibt aber Dienststellen, vor allem kleine, wo dies nicht umsetzbar ist, weil es nur eine Tagestour gibt.» Aus diesem Grund hält die neue BAR fest, dass die Pausenlänge nur dort auf 90 Minuten pro Tour beschränkt wird, wo dies ohne zusätzliches Personal möglich ist.
Karin Taglang