GAV-Konferenz SBB&SBB Cargo zur betrieblichen Mitwirkung
«Wir müssen enger zusammenarbeiten»
106 Delegierte liessen sich über das Vorgehen zur Weiterentwicklung der Personalkommissionen(Peko) informieren.
«Ich glaube an die betriebliche Mitwirkung», bekannte SEV-Präsident Giorgio Tuti, «doch Gewerkschaften und Peko müssen noch enger zusammenarbeiten, damit die Qualität der Personalvertretungsarbeit weiter steigt.» Auch für Vizepräsident Manuel Avallone gibt es «Bereiche, wo die Mitwirkung besser sein könnte».
Die Initiative geht jedoch von der SBB aus: Sie stellte bei den letzten GAV-Verhandlungen die Stufen Konzern und Division der Peko und deren Kosten infrage, einigte sich dann aber mit der Verhandlungsgemeinschaft (VG) von SEV, Transfair, VSLF und KVöV darauf, die ganze Mitwirkung aus dem GAV 2011 unverändert in den GAV 2015 zu übernehmen und sie erst ab Juli 2015 bis 30. Juni 2016 weiterzuentwickeln, nach dem Grundsatz «betriebliche Mitwirkung findet in der Fläche statt», wie man im Verhandlungsprotokoll festhielt.
Ziel sei aber nicht, schon Mitte 2016 neue Regeln in Kraft zu setzen, sondern «genug Zeit zu haben für diesen grossen Brocken», erklärte Avallone. «Das erhöht unsere Chancen, gute Lösungen in den GAV zu bringen.» Konkret geht es um die Inhalte der Mitwirkung, um die Kompetenzen von Peko und Gewerkschaften, um die Arbeitsverträge (Pensen, Freistellungen) und Entschädigungen der Peko-Mitglieder, um das Wahlreglement und um Anpassungen beim Schiedsgericht.
Am 13. Oktober treffen sich VG und SBB zum «Kick-off» und am 16. Dezember zu einem «Workshop». Erst danach wird eigentlich verhandelt. Bis dann aber müssen die Unterverbände und Profis des SEV mit den Peko und den anderen Verbänden der VG eine gemeinsame Arbeitnehmerposition finden. Eine Diskussion darüber ist auch an der Tagung des SEV für all seine Mitglieder in den neu gewählten Peko am 14. Oktober in Bern geplant.
Fi
Generationentafel macht Langlebigkeits-Rückstellung überflüssig
Sia Lim, stellvertretende Finanzverwalterin SEV, erklärte Grundbegriffe der beruflichen Vorsorge wie den BVG-Mindestzins, den die Pensionskassen den aktiven (d.h. nicht pensionierten) Versicherten auf deren Vorsorgekapital im sogenannten obligatorischen Teil mindestens bezahlen müssen. Der Bundesrat legt diesen Satz jährlich fest; für 2016 empfiehlt die BVG-Kommission, ihn von heute 1,75% auf 1,25% zu senken.
Der technische Zins dagegen ist die einkalkulierte Verzinsung auf dem Vorsorgekapital der Rentner/innen. Bekanntlich senkt ihn die PK SBB per 1. Januar 2016 von heute 3 auf 2,5%, da die Anlagerenditen an den Finanzmärkten zurzeit tief sind. Der technische Zins bestimmt zusammen mit der erwarteten Lebenserwartung der Rentner/innen den Umwandlungssatz, womit bei der Pensionierung aus dem Vorsorgekapital die Rente berechnet wird.
Die PK SBB ermittelte die Lebenserwartung bisher mithilfe der Periodentafel, die die Sterblichkeit in den letzten fünf Jahren abbildet. Ab 2016 verwendet die PK SBB dafür die Generationentafel. Diese spezifiziert die wahrscheinliche Lebenserwartung für die einzelnen Jahrgänge, für die je ein eigener Umwandlungssatz ermittelt wird – der für Frauen und Männer übrigens identisch ist.
Die Generationentafel bietet u.a. den Vorteil, dass mit ihr auf die Langlebigkeits-Rückstellung verzichtet werden kann. Damit steigt das Verzinsungspotenzial auf dem Kapital der Aktiven.
Fi