SEV-Intervention gegen ungesetzlichen Reservedienst der Jurabahnen
Abgeschafft mit sofortiger Wirkung
Die Chemins de fer du Jura (CJ) führten im Dezember einen Reservedienst ein, der das Arbeitszeitgesetz AZG und die zugehörige Verordnung AZGV verletzte. Der SEV forderte daher dessen Abschaffung, was die Direktion auch tat – logischerweise.
Ende letzten Jahres beschloss die Leitung der Jurabahnen CJ, einen Reservedienst einzuführen. Dieser sah in jedem Fall eine Tagesentschädigung von 40 Franken vor. Tage, an denen es zu keinem Fahreinsatz kam, galten als freie Tage. Nur im Fall eines Einsatzes rechneten die CJ einen Reservetag als Arbeitstag an und zahlten dann auch die effektiven Arbeitsstunden.
Und die Freizeit?
Bei einem «R»-Dienst mussten die Fahrer/innen ihr Handy auf sich tragen und sich in einem Gebiet aufhalten, wo sie Handy- empfang hatten und von wo sie im Fall eines Anrufs innert 30 Minuten zur Arbeit gelangen konnten. Zudem mussten sie stets in einem physischen Zustand sein, der das Führen eines Busses zuliess. Folglich konnten sie an solchen Tagen ihre Freizeit nur beschränkt geniessen, da sie ständig einsatzbereit sein mussten. Auch konnten sich die CJ dank diesem Dienst die im GAV garantierte Entschädigung für die Störung in der Freizeit sparen. Zudem konnten sie darauf verzichten, einen wirklichen Reservedienst, der diesen Namen verdient, einzurichten.
CJ nimmt Entscheid zurück
Sobald der SEV von diesem AZG- und AZGV-widrigen Reservedienst Kenntnis erhalten hatte, forderte er die Direktion auf, diesen abzuschaffen und die individuellen Zeitkonten rückwirkend zu korrigieren. «Direktor Frédéric Bolliger reagierte rasch und schaffte den Reservedienst wieder ab, was der SEV begrüsst», lobt Gewerkschaftssekretär Jean-Pierre Etique, der die VPT-Sektion Jura betreut. Dass die Direktion aber die SEV-Forderung nach rückwirkender Korrektur der Dienstpläne und Entschädigungen als «unzulässig» zurückwies, kann Etique nicht verstehen. «Dieses Adjektiv ist etwas stark für eine legitime Forderung!», findet der Sektionsbetreuer. Da die CJ einen Fehler gemacht haben und diesen eingestehen, müssen sie auch dessen Auswirkungen für die Betroffenen korrigieren – konsequenterweise.
Doch die CJ-Leitung findet, der Reservedienst sei zu kurzzeitig in Kraft gewesen, um eine rückwirkende Korrektur zu rechtfertigen. Wolle das Personal darauf bestehen, müsse es den Rechtsweg beschreiten. Dazu wird es kaum kommen, denn das CJ-Personal hat beschlossen, auf eine Klage zu verzichten.
Messen mit ungleichen Ellen
Wenn Direktionen Vorschriften missachten, muss das Personal ihnen verzeihen und über den angerichteten Schaden grosszügig hinwegsehen. Wenn aber Mitarbeitende einen Fehler machen, werden sie vielfach sogleich sanktioniert, beispielsweise beim Lohn. Dieses Privileg der Direktion wird von den Mitarbeitenden kaum verstanden und kommt bei ihnen schlecht an.
Henriette Schaffter / Fi