GAV-Verhandlungen über neues SBB-Lohnsystem abgeschlossen
Antrag an GAV-Konferenz steht
Nach einer 15-stündigen Schlussrunde sind in der Nacht auf 26. November die letzten Punkte geklärt worden, um im GAV SBB und SBB Cargo das neue Lohnsystem zu verankern. Dank dem Druck des SEV ist es gelungen, die Lohnkurve gegenüber den früheren Forderungen der SBB anzuheben und die Mindestlöhne gar auf leicht höherem Niveau zu verankern
Kernstück der GAV-Weiterentwicklung ist das neue Lohnsystem, das statt der bisherigen 29 Funktionsstufen nun 15 Anforderungsniveaus umfasst. Wollte die SBB anfänglich unterschiedliche Löhne für verschiedene Branchen, konnte der SEV erreichen, dass die gesamte SBB weiter als eine Branche gilt.
In der letzten Verhandlungsrunde wirkte sich der anhaltende Druck des SEV aus, sodass die Entwertung der Arbeit merklich eingedämmt werden konnte. Insbesondere konnten die Basiswerte im unteren Bereich der Lohnkurve noch angehoben werden.
Der SEV war am letzten Verhandlungstag bis zum Abschluss der Gespräche um 2 Uhr nachts dauernd mit vielen Mitgliedern als «Mahnwache » vor Ort. Sie suchten das Gespräch mit den Vertreterinnen und Vertretern der SBB, um die Forderungen des SEV zu unterstützen: keine Lohnsenkungen, keine Entwertung der Arbeit. Dieser Einsatz hat sich gelohnt!
Keine Lohnkürzungen
Für sämtliche heutigen Mitarbeitenden ist der bisherige Lohn garantiert; all jene, die das Maximum des neuen Lohnbands überschritten haben, werden an generellen Lohnerhöhungen zu 50 % teilhaben.
SBV-Petition erfüllt
Eine Aufwertung erfährt die Gemeinde Kloten mit den Arbeitsorten Zürich Flughafen, Betriebszentrale und Bahnhof. Da gilt neu die höhere Regionalzulagenstufe, wie es der SEV-Unterverband SBV in einer Petition gefordert hatte.
Dieses Resultat steht am Ende von Verhandlungen, die in ihrer Länge und Härte aussergewöhnlich waren. Nur dem anhaltenden Druck der Basis des SEV ist es zu verdanken, dass eine Einigung zustande gekommen ist, die die SEV-Verhandlungsleitung der GAVKonferenz zur Annahme empfehlen kann. Die GAVKonferenz wird am 10. Dezember darüber diskutieren und abschliessend entscheiden.
Der Vertrag soll auf 1. Juli 2011 in Kraft treten und frühestens auf Ende 2014 kündbar sein. Abgesehen von Anpassungen einiger Arbeitszeitregelungen an Gesetzesänderungen bleiben die Bestimmungen des bisherigen GAV in den übrigen Bereichen bestehen – also auch der Contrat social, der Kündigungsschutz bei Reorganisationen.
An der letzten Verhandlungsrunde im Kornhaus Bern
Was bringt das neue SBB-Lohnsystem «Toco-GAV»?
Falls der SBB-Verwaltungsrat, die GAV-Konferenz des SEV und die Entscheidgremien von VSLF, Transfair und KVöV dem neuen GAV zustimmen, erhalten über 26 000 Mitarbeitende von SBB und SBB Cargo per 1. Juli 2011 ein neues Lohnsystem.
An die Stelle der bisherigen 29 Funktionsstufen treten 15 Anforderungsniveaus A–O. Diesen werden alle Funktionen (Stellen) mit einem neuen, unternehmensweit einheitlichen Bewertungssystem zugeordnet: Für jede Funktion wird eine Stellenbeschreibung erarbeitet, die dann nach den fünf Hauptkriterien des sogenannten «Kompetenzenkreises» bewertet wird. Allen Mitarbeitenden wird spätestens Ende Mai 2011 das Anforderungsniveau ihrer Funktion schriftlich mitgeteilt.
In jedem Anforderungsniveau entwickeln sich die Löhne in einem Lohnband, das von einem Basiswert (100 %) bis zu einem Höchstwert (145 %) reicht. Wo sich der Lohn in diesem Spektrum befindet, hängt von der Erfahrung und der Leistung (Personalbeurteilung) ab.
Die Lohnentwicklung zwischen 100 % und 145% dauert maximal 20 Jahre. Bisher dauerte der Erfahrungsanstieg theoretisch 12 Jahre, in Wirklichkeit aber länger, weil für die systembedingten individuellen Lohnerhöhungen die Lohnsumme nicht jährlich um die nötigen 1,2 bis 1,4 % erhöht werden konnte.
Die Personalbeurteilung (PB) wirkt sich ebenfalls auf den Lohn aus. Bei überdurchschnittlicher Bewertung (A und B) gibt es neu eine einmalige versicherte Leistungsprämie. Überdurchschnittliche Leistung wird also nicht mehr in den Lohn «eingebaut». Das hat zur Folge, dass man im nächsten Jahr nicht mehr in einen Besitzstand kommt, falls man nur noch eine tiefere Bewertung erreicht. Dieses System wurde häufig als ungerecht empfunden.
Die PB soll auch besser und objektiver werden, indem die Beurteilungskriterien auf das Anforderungsprofil der jeweiligen Funktion ausgerichtet werden, also auf die Kompetenzen, die in dieser Funktion effektiv gebraucht werden.
Für Funktionen, bei denen die individuelle Leistung schwierig zu beurteilen ist wie beispielsweise bei den Lokführern, ist eine nicht lohnwirksame PB auch im neuen Lohnsystem möglich. Das ist im Rahmen der letzten Verhandlungsrunde so beschlossen worden und gilt neu auch für das Cargo-Lokpersonal.
Anstellungen unter dem 100%- Basiswert sind grundsätzlich nicht mehr möglich. Ausnahmen:
- kurz nach Abschluss einer Berufslehre oder einer gleichwertigen Ausbildung;
- nach einer Zweitausbildung bei Anstellung in Anforderungsniveau F oder höher.
Der Lohn darf aber höchstens 10 % unter dem Basiswert liegen, und die Heranführung zum Lohnband ist klar zu regeln.
Lohnbesitzstand – und künftig trotzdem Lohnerhöhungen
Nach Angaben der SBB werden rund 29 % der Mitarbeitenden in ein Anforderungsniveau kommen, dessen Höchstwert unter ihrem jetzigen Lohn liegt. Sie werden aber nicht mit Lohnkürzungen konfrontiert, sondern behalten ihren bisherigen Lohn und werden künftig dennoch an generellen Lohnerhöhungen hälftig beteiligt. Weitere rund 10 % der Mitarbeitenden haben laut SBB bereits heute einen Besitzstand aus früheren Restrukturierungen. Auch ihr Lohn bleibt ungekürzt, und auch sie werden in einem bestimmten Umfang an künftigen generellen Lohnerhöhungen beteiligt.
Fi