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Massenentlassung bei Newrest: «Ein klassisches Managementversagen»

Der Nachtzugbetreiber Newrest entlässt auf Ende April bis zu 30 Mitarbeitende am Standort Zürich. Diese Massenentlassung betrifft das gesamte fahrende Personal der Nightjet-Züge des Standorts Zürich. Der SEV kritisiert diese Massenentlassung aufs Schärfste und hat soziale Massnahmen für die betroffenen Newrest-Mitarbeitenden erzielt.

© Newrest

«Was wir hier erleben, ist ein klassisches Managementversagen», sagt Barbara Keller, Vizepräsidentin des SEV. «Strategische Fehlentscheide des Unternehmens werden nun auf dem Rücken der Mitarbeitenden ausgetragen. Dieses unternehmerische Risiko darf nicht einfach auf das Personal abgeschoben werden.» Der SEV ist über das Vorgehen von Newrest enttäuscht. Weil viele der betroffenen Mitarbeitenden in prekären Arbeitsbedingungen gearbeitet haben und über wenig soziale Absicherung verfügen, ist für Barbara Keller klar, dass weitergehende Massnahmen angebracht gewesen wären, als was nun vereinbart wurde. Besonders stossend findet die SEV-Vizepräsidentin das Vorgehen von Newrest in der Personalrekrutierung: Das Unternehmen hat den Mitarbeitenden Entwicklungsmöglichkeiten im Bahnbereich versprochen und nun zieht es ihnen abrupt den Boden unter den Füssen weg, weil sich das Management verzockt hat. «Soziale Verantwortung darf nicht dem Profit zum Opfer fallen», betont die SEV-Vizepräsidentin.

Das Unternehmen

Newrest–Wagon-Lits mit Sitz in Wien ist eine Tochter des französischen Konzerns Newrest. Als Vertragspartnernin der ÖBB ist sie auf allen Nightjet-Zügen für die Betreuung der Fahrgäste, die Sicherheit im Zug und die Fahrkartenkontrolle zuständig. Diese Zugbegleittätigkeiten übernimmt ihr Personal von der SBB, die bis zur Grenze zuständig ist.

Den Standort in Zürich hatte Newrest erst letztes Jahr aufgebaut, um Personal vor Ort für die diversen Nachtzüge ab der Schweiz zur Verfügung zu haben. Doch die Personalsuche in der Schweiz gestaltete sich von Beginn an schwierig. Denn Newrest bezahlte weniger als 4000 Franken Monatslohn. Nach nicht mal einem Jahr zieht das Unternehmen in Zürich den Stecker und stellt bis zu 30 Mitarbeitende per Ende April auf die Strasse. Das Nachtzugpersonal – auch für die Züge ab Zürich – soll künftig aus Österreich oder auch von anliegenden osteuropäischen Ländern kommen, wie der Tagesanzeiger am 12. Februar berichtete. Der Monatslohn für Nachtzugmitarbeitenden aus Österreich liegt bei rund 2800 Euro brutto. «Das ist nichts anderes als Lohndumping, denn damit umgeht Newrest den GAV in der Schweiz», betont Barbara Keller. «Den Preis bezahlen am Ende die Angestellten.»

Vereinbarung mit sozialen Massnahmen

Der SEV kritisierte Newrest scharf und nahm das Unternehmen in die Pflicht. Nach intensiven Gesprächen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationspflicht zeigte sich Newrest bereit, mit dem SEV eine Vereinbarung mit sozialplanähnlichen Massnahmen abzuschliessen.

Damit ging das Unternehmen teilweise auf die Forderungen des SEV ein. «Bei der finanziellen Abfederung haben wir mehr gefordert», erklärt Barbara Keller. «Trotzdem konnten wir viel herausholen angesichts dessen, dass Newrest nicht dazu verpflichtet gewesen wäre.»

Nachdem die Mitarbeitenden über die Kündigungen informiert wurden, war der Schock und die Enttäuschung unter den Betroffenen riesig. «Für mich ist das ein ekelhaftes Verhalten und nicht akzeptabel. Die Führung hat hier völlig versagt,» sagt ein Betroffener. Ein weiterer betont: «Eine Massenentlassung bleibt eine Massenentlassung. Bedauern in einem Schreiben ersetzt weder Planungssicherheit noch Respekt im Umgang mit den Mitarbeitenden.»

Die Situation sorgte für eine grosse Unsicherheit. Dankbar nahmen die Mitarbeitenden die Unterstützung durch den SEV an, wie Barbara Keller berichtet.

Massnahmen für Betroffene

Die Vereinbarung sieht vor, dass die Mitarbeitenden alle die gleichen Unterstützungs- und Entschädigungsleistungen erhalten, so auch das bereits gekündigte Büropersonal. Der SEV ist berechtigt, die betroffenen Mitarbeitenden zu unterstützen und die Umsetzung der Vereinbarung zu begleiten, und er steht den betroffenen Mitarbeitenden während des gesamten Prozesses unterstützend zur Seite.

Zu den zentralen Massnahmen gehören insbesondere:

  • Abgangsentschädigung von 1,5 Monatsgehältern (pro rata bei Austritt respektive neuem Stellenantritt vor dem 30. April 2026, mindestens 0,5 Monatsgehälter garantiert).
  • Verlängerte Kündigungsfrist für Zugführer:innen und Zugschaffner:innen um einen Monat verlängert (bis 30. April 2026).
  • Unterstützung bei Stellensuche und beruflicher Neuorientierung inkl. bezahlter Bewerbungszeit.
  • Erhöhte Zulagen: Im März werden die Zulagen 1,5-fach, im April zweifach gewährt.

Aus Sicht des SEV stellen diese Massnahmen eine notwendige, aber begrenzte Abfederung der sozialen Folgen der Entlassungen dar: «Diese finanziellen Entschädigungen sind angesichts der Situation absolut notwendig. Gerade weil viele Betroffene nur kurz angestellt waren und kaum soziale Absicherung haben, sind substanzielle Abgangsentschädigungen zwingend», sagt Barbara Keller.

Die SEV-Vizepräsidentin hält auch fest: «Wir unterstützen Nachtzüge generell, weil sie eine nachhaltige und attraktive Alternative zum Flugverkehr darstellen und den öffentlichen Verkehr in der Schweiz und Europa stärken. Allerdings dürfen diese Züge nicht auf Kosten des Personals und zu Lohndumping-Bedingungen betrieben werden.»