Massenentlassung in Zürich: SEV kritisiert Newrest scharf und handelt Massnahmen aus
Der Nachtzugbetreiber Newrest entlässt bis zu 30 Mitarbeitende am Standort Zürich. Diese Massenentlassung betrifft das gesamte fahrende Personal der Nightjet-Züge des Standorts Zürich. Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV kritisiert diese Massenentlassung auf Schärfste und hat soziale Massnahmen für die betroffenen Newrest-Mitarbeitenden erzielt.

«Was wir hier erleben, ist ein klassisches Managementversagen. Strategische Fehlentscheide des Unternehmens werden nun auf dem Rücken der Mitarbeitenden ausgetragen. Dieses unternehmerische Risiko darf nicht einfach auf das Personal abgeschoben werden», sagt Barbara Keller, Vizepräsidentin des SEV. Insbesondere weil viele der betroffenen Mitarbeitenden in prekären Arbeitsbedingungen gearbeitet haben und über wenig soziale Absicherung verfügen, wären weitergehende Massnahmen aus Sicht des SEV angebracht gewesen. Soziale Verantwortung darf nicht dem Profit zum Opfer fallen.
Die französische Unternehmung Newrest ist Vertragspartner der ÖBB und verantwortlich für die Fahrkartenkontrolle und den Service auf allen Nightjet-Zügen und betreibt seit 2025 in Zürich einen Standort. Der Hauptsitz von Newrest ist in Wien.
Nach intensiven Gesprächen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationspflicht ist Newrest bereit, mit dem SEV eine Vereinbarung mit sozialplanähnlichen Massnahmen abzuschliessen. Das Unternehmen geht damit teilweise auf die Forderungen des SEV ein.
Vereinbarung mit sozialen Massnahmen
Die Vereinbarung sieht vor, dass die Mitarbeitenden alle die gleichen Unterstützungs- und Entschädigungsleistungen erhalten, so auch das bereits gekündigte Büropersonal. Der SEV ist berechtigt, die betroffenen Mitarbeitenden zu unterstützen und die Umsetzung der Vereinbarung zu begleiten und steht den betroffenen Mitarbeitenden während des gesamten Prozesses unterstützend zur Seite.
Zu den zentralen Massnahmen gehören insbesondere:
- Abgangsentschädigung von 1,5 Monatsgehältern (pro rata bei Austritt respektive neuem Stellenantritt vor 30.04.26, mindestens 0,5 Monatsgehälter garantiert).
- Kündigungsfrist für Zugführer:innen und Zugschaffner:innen um einen Monat verlängert (bis 30.04.2026).
- Unterstützung bei Stellensuche und beruflicher Neuorientierung inkl. bezahlter Bewerbungszeit.
- Erhöhte Zulagen: Im März werden die Zulagen 1,5-fach, im April 2-fach gewährt.
Aus Sicht des SEV stellen diese Massnahmen eine notwendige, aber begrenzte Abfederung der sozialen Folgen der Entlassungen dar: «Diese finanziellen Entschädigungen sind angesichts der Situation absolut notwendig. Gerade weil viele Betroffene nur kurz angestellt waren und kaum soziale Absicherung haben, sind substanzielle Abgangsentschädigungen zwingend», sagt Barbara Keller, Vizepräsidentin des SEV.