Luftverkehr
Zusatzzeiten bei Swissport: SEV-GATA erzielt Teilerfolg vor Gericht und geht in Berufung
Die Bodenpersonal-Gewerkschaft SEV-GATA konnte im Juli 2019 in Zusammenarbeit mit einem Mitglied gegen Swissport Zürich eine Klage einreichen, welche die Entschädigung verschiedener Zusatzzeiten als Arbeitszeit fordert. Das Bezirksgericht Bülach hiess nun im Dezember 2023 einen Teil der Forderungen gut, lehnte aber vor allem die Entschädigung der Sicherheitskontrolle ab. Darum zieht SEV-GATA den Fall weiter.
Das Gericht hatte insbesondere über die Bezahlung folgender Zusatzzeiten durch Swissport Zürich zu entscheiden:
- Zeit für die Sicherheitskontrolle beim Eintritt in den geschützten Bereich des Flughafens (Airside),
- Wegzeiten Sicherheitskontrolle–Einstempeln und Einstempeln–Arbeitsgebiet (Standplatz der Gepäcktransportfahrzeuge) und Erstellen der Arbeitsbereitschaft (Fassen und Inbetriebnehmen von Funkgerät und Handheld, Erfassen der Fahrzeugnummer im System, Fahrzeugtests) sowie nach der Arbeit die Wegzeit Arbeitsgebiet–Verlassen der Airside,
- «Administrative Arbeiten», das heisst Lesen von E-Mails, Infos und Unterlagen sowie Schulungen via Internet,
- Zeit für das An- und Ausziehen der Arbeitskleidung vor und nach der Arbeit.
Das Bezirksgericht Bülach hat im Dezember geurteilt, dass die erforderliche Zeit für administrative Arbeiten entschädigt werden muss, ebenso die Wegzeiten Einstempeln–Arbeitsgebiet und Arbeitsgebiet–Ausstempeln und die erwähnten Arbeitsvorbereitungen. «Es ist schon bemerkenswert, dass Swissport bisher nicht die ganze Zeit zwischen dem Ein- und Ausstempeln als Arbeitszeit anrechnet und die Arbeitsvorbereitungen davon ausnimmt», hält Gewerkschaftssekretär Philipp Hadorn, Präsident von SEV-GATA fest.
Die übrigen Forderungen lehnte das Gericht ab, insbesondere die Anrechnung des Gangs durch die Sicherheitskontrolle als Arbeitszeit. Darum hat SEV-GATA beim Zürcher Obergericht Berufung eingelegt, denn die Bezahlung der Sicherheitskontrolle ist für alle Mitarbeitenden der Branche wichtig.
«Das Bezirksgericht verkennt, wie zeitaufwändig die Sicherheitskontrollen am Flughafen auch für das Personal sind», sagt Philipp Hadorn. «Und es ist grundsätzlich nicht korrekt, dass das Personal dafür unfreiwillig seine Zeit opfern muss, ohne dafür entschädigt zu werden.»
Weitere Auskünfte:
- Philipp Hadorn, Präsident SEV-GATA und Gewerkschaftssekretär SEV, 079 600 96 70,
- Regula Pauli, Gewerkschaftssekretärin SEV, 079 464 37 32,
Wer sind wir?
SEV-GATA (Groundstaff Aviation Technics and Administration), die Gewerkschaft des Bodenpersonals der Luftfahrt, setzt sich ein für Mitglieder aus den verschiedensten Betrieben wie z.B. Swiss Int. Air Lines Ltd., Swissport, SBS, Engie, ISS, Vebego etc. SEV-GATA ist die Abteilung Luftverkehr des SEV, der Gewerkschaft des Verkehrspersonals. Der SEV ist mit rund 37'000 Mitgliedern die grösste Gewerkschaft im Bereich des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz.
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