Internationalen Schienenpersonenverkehr
Abkommen Schweiz–EU: SEV besteht auf Schutz des Personals bei Marktöffnung
Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV begrüsst generell den Ausbau des internationalen Schienenpersonenverkehrs (IPV) und die Zusammenarbeit mit der EU. Allerdings sieht der SEV grosse Risiken bei einem Systemwechsel. Eine Marktöffnung gegenüber der EU muss mit konkreten Schutzmassnahmen für das betroffene Personal begleitet und abgefedert werden.
Der SEV spricht sich für den Ausbau der internationalen Verbindungen im Schienenverkehr aus, dies jedoch vorzugsweise im bewährten System der Kooperation. Der SEV bleibt skeptisch gegenüber einem möglichen Systemwechsel, der Konkurrenz an die Stelle von Kooperation setzt. Dies beinhaltet die Gefahr von Verschlechterungen bei der Qualität für die Kund:innen und von Dumping bei den Arbeitsbedingungen. Daher sollte der IPV weiterhin in Kooperation betrieben werden.
Das Verkehrspersonal darf bei einer Öffnung nicht unter die Räder kommen
Falls das Abkommen mit der EU zu einer Öffnung des Marktes führt, fordert der SEV eine Einbettung von Massnahmen zur Abfederung für das betroffene Personal. Am sichersten wäre die unmittelbare und zwingende Geltung von Schweizer GAV-Normen für Personal, das in der Schweiz eingesetzt wird. Eine Regelung, die sich allein auf «Mindestbedingungen» beschränkt, wäre für den SEV inakzeptabel. Darüber hinaus muss es praktikable Lösungen für Kontrollen geben, und zwar sowohl bei der Lizenzvergabe als auch im täglichen Betrieb, vor Ort.
Die Marktöffnung des IPV birgt Risiken, die das Schweizer System gefährden und die gewohnte Qualität und Zuverlässigkeit auch beim Schienenverkehr im Inland beeinträchtigen könnten. Insbesondere eine Trassenvergabe durch Dritte oder ein unkontrollierter Zugang Dritter zu Trassen* in der Schweiz würde das gesamte Fern- und Regionalverkehrssystem sowie den Taktverkehr gefährden. Dies wäre für den SEV ein «No Go» beim Abkommen mit der EU. Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals stellt sich gegen einen solchen Deal.
Weitere Auskünfte erteilt:
Matthias Hartwich
Präsident SEV
* Eine Trasse (auch Fahrplantrasse genannt) ist die Berechtigung, eine bestimmte Strecke des Bahnnetzes, zu fix definierten Zeiten, mit einem spezifischen Zug (Länge, Gewicht, Profil, Geschwindigkeit) zu befahren.