Beschwerde des SEV gutgeheissen
Ungültige Saisonvereinbarung bei der Schweizerischen Bodensee-Schifffahrtsgesellschaft (SBS)
Dass sie zwischen unzimperlichem Vorgehen und Gesetzesverstoss nicht unterscheiden kann, hat die SBS bereits in der Vergangenheit mehrfach bewiesen. Jetzt aber ist es amtlich: Eine Beschwerde des SEV beim Bundesamt für Verkehr gegen Verstösse in der Arbeitszeit ist gutgeheissen worden.
Die Schifffahrt ist stark saisonal geprägt, weshalb das Arbeitszeitgesetzes für den öffentlichen Verkehr (AZG) auch Spezialbestimmungen für diese Branche enthält. So können Schiffsbetriebe, die vorab im Sommer hohe Frequenzen haben, Ausnahmen in den strengen Regelungen erwirken, müssen dies aber zum Schutz der Arbeitnehmenden schriftlich mit deren Vertretung vereinbaren.
«Nicht erst seit gestern tut sich die SBS aber mit Arbeitnehmervertretungen schwer. Obwohl das gesamte nautische Personal beim SEV organisiert ist, akzeptiert sie die Gewerkschaft als Vertretung nicht», sagt Barbara Spalinger, Vizepräsidentin SEV. So hat die SBS auch für die Saisonvereinbarung jeden Mitarbeiter im Einzelgespräch ein Dokument mit einem lückenhaften Auszug aus dem Gesetz unterschreiben lassen, das sie dann als Saisonvereinbarung verwendete. Pikant daran: Die Lücken im Dokument betreffen sämtliche gesetzliche Vorgaben, die den Arbeitnehmenden Mitwirkungsrechte gewähren. Der SEV hat daraufhin beim Bundesamt für Verkehr eine Beschwerde eingereicht, die am 5. Mai gutgeheissen wurde. Die SBS wird nun angewiesen, die Dienstplanung per sofort – also ohne mögliche Ausnahmen – AZG-konform zu gestalten. Auch muss sie die Mitarbeitenden über den Entscheid informieren. In der Begründung stellt das BAV fest, die Verfehlungen der SBS seien «nicht geringfügig». Die Vermutung komme auf, dass die SBS mit ihrer lückenhaften Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmungen bewusst das Gesetz umgehen wolle. Es handle sich nicht um ein Versehen und die SBS verfüge über keine gültige Saisonbewilligung.
«Ich bin sehr erleichtert, dass das BAV Klartext gesprochen hat. Das war längst fällig» stellt Barbara Spalinger fest. «Obwohl wir ihnen angeboten haben, eine Saisonvereinbarung auszuhandeln, haben sie abgelehnt und lieber ihre Mitarbeitenden einzeln unter Druck gesetzt. Ich hoffe, dass das BAV demnächst eine Kontrolle der Umsetzung ihrer Anweisung vornimmt, denn dass sich die SBS nun freiwillig daran hält, ist wenig wahrscheinlich».
Der einzige Mitarbeiter, der sich weigerte, das Dokument zu unterschreiben, ist übrigens kurzerhand entlassen worden. Auch dies wird mit Unterstützung des SEV rechtlich angefochten.
Weitere Auskünfte:
Barbara Spalinger, Vizepräsidentin SEV, 079 642 82 64