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Ständerat

Schluss mit der doppelten Strafe für Buschauffeure

Die Buschauffeure des SEV bei der Übergabe der Petition 2017.

Der Ständerat ist heute Donnerstag, 5. Dezember, dem Nationalrat gefolgt und hat die Motion von SEV-Gewerkschaftssekretärin und Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP) angenommen. Für die Gewerkschaft des Verkehrspersonal SEV wird dadurch verhindert, dass Busfahrer/innen Gefahr laufen, ihren Arbeitsplatz zu verlieren, wenn ihnen wegen einer geringfügigen Privatstraftat der Führerschein entzogen wird. Es ist nun am Bundesrat, die Gesetze und Verordnungen entsprechend anzupassen.

«Diese Entscheidung ist sehr wichtig für die Busfahrerinnen und Busfahrer», betont Christian Fankhauser, Vizepräsident des SEV. Die Busfahrer/innen hatten sich mobilisiert und vor zweieinhalb Jahren eine Petition mit rund 4500 Unterschriften beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK eingereicht.

Die Motion fordert, beim Fahrausweisentzug von Berufsfahrer/innen die Sanktionen auf privater und beruflicher Ebene klarer zu differenzieren. Es steht viel auf dem Spiel, denn wenn Berufsfahrer/innen für ein privates Vergehen mit einem Fahrausweisentzug bestraft werden, besteht für sie die reale Gefahr, dass sie dadurch ihre Stelle verlieren – vor allem in kleinen Unternehmen, welche nicht gross genug sind, um andere Aufgaben anzubieten.

Kritische Stimmen befürchten, dass eine Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes zu milderen Strafen für schwere Vergehen führen könnte. Doch das ist nicht das Ziel. «Es geht keinesfalls darum, Raser oder Personen, die alkoholisiert fahren, zu schützen. Sondern es geht vor allem darum, die doppelte Strafe für Busfahrer/innen bei leichten Vergehen zu vermeiden – wenn beispielsweise der Vortritt nicht klar war», führt Christian Fankhauser aus.

Weitere Auskünfte:
Christian Fankhauser, Vizepräsident SEV, 079 742 96 32

Kommentare

  • hpr

    hpr 28/12/2019 13:01:36

    Wenn jemandem der Fahrausweis abgenommen wird, hat er nicht "ein leichtes Vergehen" begangen, dann hat er grob und wenigstens grob fahrlässig, wenn nicht vorsätzlich Vorschriften im Strassenverkehr missachtet. Ein solches Verhalten lässt darauf schliessen, dass sich die/derjenige nicht darum kümmert, dass sie andere gefährden, wenn sie am (privaten) Steuer sitzen. Warum soll die Gesinnung hinter einem beruflichen Steuerrad eine andere sein? ich wäre froh darum zu wissen, dass sich "mein" Busfahrer oder der Chauffeur im Lastwagen, seiner Verantwortung als Lenker eines Strassenfahrzeuges (und bei den Schienefahrzeugführern, Käpitänen und Piloten nicht anders) bewusst ist und Charakter genug hat, sich dementsprechend zu verhalten. Jemand, der dies privat nicht kann, dem traue ich dies auch beruflich nicht zu. Ein Gesetz, das liederliches Verhalten im Strassenverkehr je nach privat oder beruflich unterscheidet, will ich nicht. Denn es ist ja ein und dieselbe Person, ob sie nun im PKW, auf dem Motorrad oder im Bus, Tram, Führerstand oder nem Cockpit sitzt.