SEV warnt vor Wettbewerbseuphorie
Ausschreibungspflicht ist kontraproduktiv
Der Bundesrat hat sich heute für eine Ausschreibungspflicht neuer Buslinien entschieden. Bei bestehenden Linien muss jedoch nicht neu ausgeschrieben werden. Der SEV begrüsst dies, denn es ist längst belegt, dass die Kosten der Ausschreibung bei funktionierenden Linien deren Nutzen übersteigen.
Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV warnt vor einer blinden Ausschreibungsgläubigkeit. Der Aufwand für die Verfahren ist ausserordentlich hoch, und sehr häufig erfolgt danach der Zuschlag an den bisherigen Betreiber, einfach zu tieferen Preisen. Dieses Resultat wäre über Verhandlungen einfacher und günstiger zu erreichen. «Wir warnen vor diesem gedankenlosen Glauben an den Wettbewerb; im hoch effizienten öffentlichen Verkehr in der Schweiz bringen Ausschreibungen mehr Kosten als Nutzen», betont SEV-Präsident Giorgio Tuti.
Bei Ausschreibungen bestehender Linien muss zudem über gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen dafür gesorgt werden ,dass Einsparungen nicht zulasten der Löhne und Arbeitsbedingungen gehen. Ausschreibungen mit dem Ziel, Einsparungen zulasten des Personals zu erreichen, sind untragbar und in mehreren Kantonen bereits durch Rahmenverträge ausgeschlossen.
Der SEV widersetzt sich in zwei Fällen der Ausschreibung von Buslinien nicht: «Wir halten Ausschreibungen dort für denkbar, wo neue Linien zu vergeben sind oder der bisherige Betreiber die geforderte Qualität nicht erbringen kann», erläutert Tuti. Zwingende Ausschreibungen zur Konzessionserneuerung lehnt der SEV aber grundsätzlich ab.
«Wir begrüssen es, dass der Bundesrat beim Schienenverkehr eine Kann-Formulierung gewählt hat; es gibt keinen Grund, etwas anderes festzuschreiben», hält Giorgio Tuti fest. Er ruft das Parlament auf, eine vernünftige, auf die Schweiz zugeschnittene Ausschreibungspraxis ins Gesetz zu schreiben.