Lohnverhandlungen bei der BLS: Wie funktioniert das?
Jedes Jahr im Herbst ist das Thema Lohnverhandlungen in den Medien präsent und nicht nur unter SEV-Mitgliedern ein weit verbreitetes Gesprächsthema. Auch in diesem Herbst stehen die Lohnverhandlungen wieder stark im Fokus: Die aktuelle sowie die aufgelaufene Teuerung aus den letzten beiden Jahren drücken weiter auf das Portemonnaie.
Der SEV führt in vielen Unternehmungen Lohnverhandlungen, so auch bei der BLS.
Wieso gibt es Lohnverhandlungen?
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der BLS kennt ein Lohnsystem, bei dem die dem GAV unterstellten Mitarbeitenden basierend auf verschiedenen Faktoren wie Funktion, Alter, Erfahrung und Leistung jedes Jahr per 1. April eine automatische Lohnerhöhung erhalten. Unabhängig davon finden dank dem GAV BLS jährliche Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern (=Vertragsparteien) über zusätzliche Lohnmassnahmen statt. Der GAV BLS sagt zum Thema unter Ziffer 6, Absatz 1 «Lohnverhandlungen» Folgendes:
Jeweils einmal jährlich verhandeln die Vertragsparteien über eine allfällige Anpassung der Löhne und Zulagen. Die Vertragsparteien berücksichtigen dabei die wirtschaftliche und finanzielle Lage der BLS und deren Abgeltungsträger, die Entwicklung der Lebenshaltungskosten sowie die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt.
Es gibt also vereinbarte Kriterien, die den Lohnverhandlungen zu Grunde liegen. Entsprechend gilt es, diesen bereits in der Lohnforderung Rechnung zu tragen.
Wie kommt eine Lohnforderung zu Stande?
Der SEV sowie die beiden anderen Arbeitnehmendenverbände transfair und VSLF bilden die Verhandlungsgemeinschaft (VG) als Vertretung der Arbeitnehmenden gegenüber der BLS. Sie verfügen über mit Mitgliedern besetzte Gremien, die regelmässig tagen und u.a. für das Aufstellen der Lohnforderung zuständig sind. Dabei wird den Gewerkschaften und Verbänden ein Mandat aus ihrer Mitgliedschaft übertragen. Beim SEV ist der Zentralvorstand BLS für die Erstellung der Lohnforderung und die entsprechende Mandatierung der SEV-Vertretung zuständig. Die VG konsolidiert die verschiedenen Forderungen dann zu einer einzigen und stellt diese der BLS zu. Die BLS als Arbeitgeberin wiederum wird durch deren Verwaltungsrat ebenfalls entsprechend mandatiert.
Wie läuft die Lohnverhandlung ab?
Im November/Anfang Dezember finden zwei bis drei Verhandlungsrunden statt. Dabei sitzen auf der einen Seite eine Delegation der BLS als Arbeitgeberin und auf der anderen Seite die Delegation der VG. Diese ist zusammengesetzt aus Vertreter:innen der jeweiligen Gewerkschaften und Verbände, wobei der SEV die Verhandlungsdelegation leitet.
Das Resultat wird nach Abschluss der Verhandlungen wiederum auf beiden Seiten den zuständigen Gremien (beim SEV: Zentralvorstand BLS) zur Genehmigung oder Ablehnung unterbreitet. Danach erfolgt in der Regel eine entsprechende Kommunikation an die Mitarbeitenden der BLS. Die verhandelten Lohnmassnahmen werden per 1. April (in Ausnahmefällen bereits per 1. Januar) des kommenden Jahres umgesetzt.
Was passiert, wenn sich die Sozialpartner nicht einigen können?
Dies ist zwar selten, aber auch schon vorgekommen. Hierzu kennt der GAV BLS unter Ziffer 6, Absatz 2 die Möglichkeit, ein Schiedsgericht (siehe GAV BLS 1.3 Schlichtungs- und Schiedsverfahren) anzurufen:
Können sich die Parteien bis zum 15. Dezember nicht einigen, so kann jede Vertragspartei innerhalb von 30 Tagen das Schiedsgericht anrufen. Das Schiedsgericht hat dabei die unter Abs.1 (Anmerkung: der weiter oben genannten Ziffer 6) genannten Kriterien zu berücksichtigen.
Hast Du Fragen und/oder Inputs zu den Lohnverhandlungen? Der SEV steht dir unter gerne zur Verfügung, wir freuen uns über deine Nachricht!