Kongress 2015
Positionspapier Verkehrspolitik
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Die Themen Service public und Güterverkehr prägen in den nächsten Jahren die schweizerische Verkehrspolitik. Liberalisierungsabsichten und Fragen der Kostendeckung bedrohen das heutige erfolgreiche System.
Der SEV setzt sich dafür ein, dass die Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu diesen Fragen auf allen Stufen der Politik einfliessen und Beachtung finden. Der SEV pflegt den kontinuierlichen Austausch mit anderen Organisationen, mit Behörden, mit Meinungsträgerinnen und
-trägern des öffentlichen Verkehrs sowie den Mitgliedern des Parlaments.
Service public
Die BAV-Vision 2030 sowie die SBB-Strategie und die Vorlage zum Gütertransportgesetz zeigen deutlich, wohin sich der öffentliche Verkehr (öV) in der Schweiz nach Meinung des UVEK entwickeln soll. Mehr Wettbewerb, weitergehende Marktöffnung, verstärkter Marktzugang für private und gewinnorientierte Unternehmungen, mehr marktwirtschaftliche Instrumente und Anreize für unternehmerisches Handeln sind einige Rezepte, um den öV in der Schweiz «weiterzubringen».
Diese Rezepte gehen in eine komplett falsche Richtung und sind äusserst gefährlich und schädlich für die Entwicklung des öV als Teil des Service public. Der SEV wird diese Entwicklung bekämpfen und Korrekturen einbringen.
Der SEV bekennt sich zum Service public im Personen- wie auch im Güterverkehr, der eine flächendeckende, sichere und leistungsfähige Grundversorgung mit qualitativ guten Dienstleistungen umfasst. Diese sollen allen Bevölkerungsschichten, Wirtschaftsunternehmen und Regionen des Landes nach gleichen Grundsätzen und zu angemessenen Preisen zur Verfügung stehen.
Der SEV setzt sich dafür ein, dass Sparmassnahmen der Kantone nicht zu Ausdünnungen der öV-Angebote in den Randregionen oder Kürzungen bei den Abgeltungen an die KTU führen.
Der SEV ist der Überzeugung, dass es auch im Binnenschienengüterverkehr ein explizites Verlagerungsziel und einen ausformulierten Service-public-Auftrag braucht.
Zudem bekämpft er die Pro-Service-Public-Initiative, die, entgegen ihrem vielversprechenden Titel, zu einer Schwächung des Service public führen würde.
Personal und Produktivität
Der Wettbewerb darf nicht auf dem Buckel der Mitarbeitenden ausgetragen werden. Die Transportunternehmen konnten ihre Produktivität in den letzten Jahren auch ohne Wettbewerb massiv steigern. Die Unternehmungen sind durch die Effizienzsteigerungserwartungen, die innerhalb der Leistungsvereinbarungen und der FABI-Vorlage formuliert wurden, bereits genug gefordert. Hinzu kommen die selbstauferlegten Einsparungen, da die Unternehmen nicht die ganzen Trassenpreiserhöhungen an die Kunden weitergeben wollen. Dem Ruf nach immer mehr Leistungen mit immer weniger Personal muss ein Ende gesetzt werden. Die hochgesteckten Ziele können nur mit genügend gut ausgebildeten und fair bezahlten Mitarbeitenden erreicht werden.
Nach dem Bauen auch unterhalten
Der Unterhalt des Bahnnetzes wurde vernachlässigt, da zu wenig finanzielle Mittel zur Verfügung standen. Dies kann sich längerfristig verheerend auf die Qualität des Verkehrs in der Schweiz auswirken. Der SEV setzt sich deshalb dafür ein, dass dem Unterhalt dieselbe Priorität beigemessen wird wie den prestigeträchtigen Neubauten. Unterhalt ist eine Daueraufgabe, die mit festangestelltem Personal gewährleistet werden soll, damit dieses wichtige Fachwissen bei den Unternehmungen bleibt und nicht extern eingekauft werden muss.
Sicherheit ausbauen
Die Eröffnung des Gotthard-Basistunnels steht 2016 bevor. Das BAV hat bezüglich Sicherheit des Basistunnels strenge Richtlinien erlassen. Der SEV wird sich dafür einsetzen, dass der Sicherheitsstandard auch bei älteren Tunnels auf dasselbe Niveau gehoben wird.
Ausschreibungen nur als Ausnahme
Der SEV ist der Meinung, dass Ausschreibungen im öffentlichen Verkehr nur in Ausnahmefällen angewendet werden sollen. Erfahrungen zeigen, dass die erzwungene wettbewerbliche Ausschreibung im öffentlichen Personennahverkehr zum Nachteil des Personals verläuft. Deshalb muss grundsätzlich gelten, dass zur Teilnahme an Ausschreibungen der öffentlichen Hand nur Unternehmen berechtigt sind, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt sind.
Alpenquerender Güterverkehr
Der Auftrag der Alpeninitiative muss zwingend umgesetzt werden. Der Bau der Neat und des 4-Meter-Korridors sind zwar die notwendigen Voraussetzungen für die Verlagerung. Damit sich diese Investitionen aber auch auf die Verkehrsverlagerung auswirken, bedarf es der Einführung der Alpentransitbörse ATB oder eines vergleichbaren Steuerungs-Instrumentes.
Der SEV stellt sich entschieden gegen den Bau einer 2. Gotthard-Strassenröhre. Die Wirtschaftlichkeit der Neat, insbesondere des Basistunnels am Gotthard, würde mit dem Ausbau der Strasse untergraben. Zudem würde der Wille der Stimmbevölkerung missachtet, die Güter auf die Bahn zu bringen.