Beurteilungsgespräche

Das Beurteilungs-ABC

Als Link-zum-Recht-Special heute Stichwörter zum Beurteilungsgespräch von A bis Z

Ausgefüllter Bogen: Das Beurteilungsformular sollte während des Gesprächs ausgefüllt werden. Wurde es schon vorgängig ausgefüllt, kann das kritisiert werden.

Beistand: Die Begleitung durch eine Vertrauensperson (Gewerkschaftssekretär/in, Mitglieder Sektionsvorstand oder Peko) ist beim Zweitgespräch möglich, beim →Erstgespräch aber normalerweise nicht vorgesehen.

Chronik: Die Beurteilung soll nicht einfach eine Momentaufnahme sein, sondern die Entwicklung während der Beurteilungsperiode wiedergeben.

Dokumentation: Beobachtungen, Feedbacks, Zwischengespräche und Massnahmen sollte man dokumentieren, um das Beurteilungsgespräch aufgrund von Daten statt von Vermutungen führen zu können.

Erstgespräch: Die Personalbeurteilung bei SBB und SBB Cargo, aber auch bei den meisten KTU, findet in Form eines Gesprächs statt. Wird dabei keine Einigung erzielt, kann von den Mitarbeitenden ein Zweitgespräch verlangt werden.

Führungsfeedback: Bei SBB und SBB Cargo ist ein Führungsfeedback für das obere und mittlere Kader obligatorisch.

Gesamtbeurteilung: Die Gesamtbeurteilung setzt sich aus den Teilbeurteilungen zusammen, wobei die Gewichtung der einzelnen Merkmale von den Vorgesetzten vorgenommen wird.

Handbuch: Das Vorgehen im Zusammenhang mit der Personalbeurteilung ist für Angestellte SBB/SBB Cargo im Personalführungshandbuch, Griff E, Buchstabe E, Ziffer 7 festgehalten.

Instrument: Der SEV betrachtet die Personalbeurteilung als gutes Instrument der Personalentwicklung, wenn sie korrekt angewendet wird.

Journalenträge: Journaleinträge sind ein Element der →Dokumentation.

Kundenfeedback: (Positive) Kundenfeedbacks können eine wichtige Grundlage der Beurteilung sein, sie sollten deshalb (als Mail, Fax, Brief oder Gesprächsnotiz) gesammelt werden.

Lohnentwicklung: Die Verknüpfung der Lohnentwicklung mit der Personalbeurteilung erachtet der SEV als problematisch.

Massnahme: Stärken und Schwächen sollen nicht nur festgestellt werden, es müssen auch Massnahmen zur Potenzialsteigerung und –nutzung formuliert werden.

Notizen: siehe Dokumentation, Journaleinträge

Obligatorium: Das Bundespersonalgesetz schreibt der SBB Personalbeurteilungen obligatorisch vor. Auch ohne diese gesetzliche Grundlage hat ein Arbeitgeber aufgrund des Weisungsrechts das Recht, aufgrund der Fürsorgepflicht die Pflicht, Personalbeurteilungen vorzunehmen.

Personalbeurteilung: Die hier besprochenen Mitarbeitergespräche sind nur ein Element einer umfassenden Personalbeurteilung, allerdings ein zentrales.

Quotes: «Quotes», also Zitate von mündlichen oder schriftlichen Kundenrückmeldungen können von den Mitarbeitenden als Beleg für gute Arbeit verwendet werden.

Rechtschutzteam: Ein SEV-Mitglied, das der Meinung ist, dass bei der Beurteilung seine Rechte verletzt wurden, kann sich für Beratung oder Begleitung ans Rechtschutzteam wenden.

Schwerpunkte: Beim Beurteilungsgespräch werden jeweils Beobachtungsschwerpunkte für das Folgejahr festgelegt, auf die im Folgejahr ein spezielles Augenmerk gerichtet wird.

Teuerungsausgleich: Der SEV ist dezidiert gegen eine Verknüpfung der Personalbeurteilung mit der Gewährung des Teuerungsausgleichs.

Unterschrift: Wenn nicht innert 10 Tagen nach dem Erstgespräch ein Zweitgespräch verlangt wird, ist die Beurteilung gültig – auch ohne Unterschrift des/der Mitarbeitenden.

Vorbereitung: Bei der SBB müssen die Mitarbeitenden frühzeitig zum Gespräch eingeladen werden. Dabei erhalten sie ein leeres Beurteilungsformular und eine Informationsbroschüre sowie die Information, dass eine Selbsteinschätzung erwartet wird. An Vorgesetzte wird zusätzlich das Formular für das Führungsfeedback abgegeben. Alle diese Unterlagen sollten für eine sorgfältige Vorbereitung des Gesprächs genutzt werden.

Widerspruch: Bei der SBB kann innerhalb von 10 Tagen nach dem Gespräch ein Zweitgespräch (mit dem/der nächsthöheren Vorgesetzten) verlangt werden. Auf dem Beurteilungsformular ist gegebenenfalls das entsprechende Feld anzukreuzen! (Kreuze werden auf dem Formular auch bei den Prädikaten (A–F) der Beurteilungen angebracht.)

Yverdon: Die Beurteilungsgespräche finden dezentral an den Arbeitsorten (z.B. im IW Yverdon) statt.

Zwischengespräch: Im Verlauf der Beurteilungsperiode sollen Zwischengespräche geführt werden. Bei schweren Vorwürfen oder einer schlechteren Beurteilung am Ende der Periode sollte ein Fehlen von Zwischengesprächen zum Thema gemacht werden.