Bus

Richtiger Vollstopp

Ein Busfahrer musste eine Vollbremsung machen. Der beauftragte Anwalt des SEV sorgte dafür, dass auch die Behörden zur Vollbremsung kamen.

Eine Schweizer Agglomerationsgemeinde an einem sonnigen Nachmittag: Eine lockere Fahrzeugkolonne fährt zügig auf der Hauptstrasse. Das vorderste Fahrzeug muss abbremsen, weil es links abbiegen will, die nachfolgenden kommen nicht rechts daran vorbei, und es kommt zu einem recht abrupten Halt mehrerer Fahrzeuge. Auch der Linienbus, der an letzter Stelle fährt, muss brüsk bremsen, um einen Zusammenstoss zu vermeiden. Durch den Halt stürzen Passagiere, schlagen an Stützpfosten und Boden auf, verletzen sich. Polizei und Ambulanz kommen, zwei Fahrgäste werden zur Überprüfung ins Spital mitgenommen.

Bald stellt sich heraus, dass nichts Gravierendes passiert ist, aber die Verfahren sind schon am Anlaufen. Gleichentags stellt der Busfahrer als SEV-Mitglied ein Gesuch um Berufsrechtschutz, das sofort bewilligt wird. Ein Anwalt wird vorsorglich informiert. Und tatsächlich: Gegen den Chauffeur werden ein Strafverfahren und ein Administrativverfahren eingeleitet. Der Anwalt bespricht sich daraufhin mit dem Busfahrer und wird bei den Behörden vorstellig.

Das hat schon gereicht: Da dem Fahrer keine Schuld nachgewiesen werden kann, werden beide Verfahren eingestellt. Dank dem SEV-Rechtsschutz konnte der Chauffeur seine Sorgen von der Arbeit fernhalten, wie er in der Rückmeldung nach Abschluss des Falls schrieb: «Ich konnte mich auf meine Arbeit konzentrieren und wusste mein Anliegen wegen des eventuellen Verlusts des Fahrausweises in guten Händen. Die schnelle, unbürokratische Abwicklung hat mir sehr geholfen.»

 Rechtsschutzteam SEV