BLS-Schifffahrt
Covid-19-Kurzfristmassnahmen vereinbart
Die BLS-Schifffahrt rechnet bis Ende 2021 mit einem erneut grossen Verlust, trotz Kurzarbeitsentschädigung und voraussichtlicher finanzieller Unterstützung von Bund und Kanton. Unabhängig davon wird die BLS-Schifffahrt per Januar 2022 unter dem Projektnamen «Navigo» in eine Tochtergesellschaft des Mutterhauses ausgelagert. Der SEV fordert in diesem Zusammenhang, dass die bisherigen Anstellungsbedingungen gemäss GAV BLS nicht verschlechtert werden. Um die erwarteten finanziellen Einbussen vorübergehend etwas abzufedern, ohne die Anstellungsbedingungen dauerhaft zu verschlechtern, hat sich der SEV mit der BLS auf Kurzfristmassnahmen geeinigt.
Der Einigung voran gegangen sind intensive Verhandlungen zwischen dem SEV und der BLS. Das Unternehmen forderte aufgrund der finanziellen Schieflage eine namhafte finanzielle Beteiligung seiner GAV-Mitarbeitenden bei der Schifffahrt. Zur Diskussion standen beispielsweise einmalige Lohnkürzungen, Kürzungen der Zulagen oder des Lohnaufstiegs für jüngere Mitarbeitende.
Schon in einer ersten grossen Mitgliederversammlung des BLS-Schiffpersonals, die Ende April pandemiebedingt online stattfand, zeigte sich, dass eine finanzielle Beteiligung ausgeschlossen ist und die Mitarbeitenden überdies grossen Unmut und viel Unverständnis über das Vorgehen der Führung spürten.
Dass die finanzielle Lage des Unternehmens angespannt ist, ist indes allen Angestellten der BLS-Schifffahrt klar, denn die Zeit seit Pandemiebeginn war geprägt durch einen massiven Nachfrageeinbruch. Was die Zukunft bringen wird, ist zudem ungewiss, auch, weil bislang Touristinnen und Touristen aus Asien und dem nahen Osten noch ausbleiben. Diese waren insbesondere für die Schifffahrt auf dem Brienzersee bisher nicht unerheblich.
Mehr Sicherheit als Gegenleistung
In intensiven Verhandlungsrunden konnte sich der SEV nun mit der BLS-Schifffahrt auf Kurzfristmassnahmen einigen. So werden die Werften am Thuner- und Brienzersee dieses Jahr eine Woche früher für die Festtagsbrücke geschlossen. Die Mitarbeitenden beziehen entsprechend Mehrzeiten. Weiter verzichtet das Schiffpersonal im Jahr 2022 einmalig auf eine Ferienwoche. Diese Massnahmen entsprechen einem finanziellen Gegenwart von rund 240 000 Franken. Auch das Kader verzichtet entsprechend und beteiligt sich mit je einer Ferienwoche im Jahr 2021 und 2022 an den Massnahmen.
Im Gegenzug konnte der SEV aushandeln, dass für GAV-Mitarbeitende bis Ende 2023 keine Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt, was in den vergangenen Jahren im Rahmen von Sparprogrammen unternehmensweit mehrfach vorgekommen ist. Denn der GAV BLS enthält keinen derartigen Kündigungsschutz. «Mit der Vereinbarung erhalten die GAV-Angestellten bei der BLS-Schifffahrt eine Perspektive und gewisse Sicherheit in dieser nach wie vor sehr instabilen Lage», betont der zuständige SEV-Gewerkschaftssekretär Michael Buletti. «Wir haben bei der Schifffahrt einen sehr hohen Organisationsgrad und konnten nicht zuletzt auch deshalb vereint gegen die unverstandene finanzielle Forderung des Unternehmens vorgehen».
Die SEV-Mitglieder bei der BLS-Schifffahrt zeigten sich mehrheitlich offen für eine einmalige Beteiligung und haben dem Verhandlungsresultat bei einer weiteren Mitgliederversammlung zugestimmt.
Auslagerung steht bevor
Ab Juni verhandelt der SEV mit der BLS über die Anstellungsbedingungen der künftigen Tochtergesellschaft. «Unsere Mitglieder haben gezeigt, dass sie auch in einer schwierigen Situation durchaus kompromissbereit sein können», hält Michael Buletti fest. Der Gewerkschaftssekretär betont in diesem Zusammenhang aber auch, dass dem Schiffpersonal durch die Auslagerung keine Nachteile entstehen und die Regelungen aus dem bisherigen GAV nicht auf Vorrat verschlechtert werden dürfen.
Chantal Fischer
Doppelte Werbeprämie bei der BLS
Unsere Mitglieder sind unsere besten Werberinnen und Werber. Gerade auch in der von Corona geprägten Zeit ist der direkte, persönliche Kontakt noch wichtiger geworden. Doch die Gewerkschaftsarbeit mit Informations- und Werbeaktionen wie beispielsweise in Werkstätten, auf Baustellen, am Hauptsitz, in der Betriebszentrale oder beim fahrenden Personal ist in der aktuellen Situation nicht mehr so einfach möglich. Die Sektionen VPT BLS und LPV BLS haben deshalb entschieden, das Prinzip «Mitglied wirbt Mitglied» in diesem Jahr speziell hervorzuheben und die SEV-Werbeprämie zu verdoppeln. Für jedes neugeworbene Mitglied bei der BLS erhält der Werber bzw. die Werberin eine Prämie in der Höhe von 100 Franken. Die Aktion ist gültig für alle im Zeitraum zwischen dem 1. März bis 31. Dezember 2021 geworbenen Neumitglieder.
Gerade in schwierigen Zeiten ist es umso wichtiger, dass der SEV stark bleibt und sich für seine Mitglieder, für deren Rechte am Arbeitsplatz und solide Anstellungs- und Arbeitsbedingungen einsetzen kann. Dafür braucht es engagierte Kolleginnen und Kollegen in den Unternehmen, die mitreden und auch andere von den Vorteilen der SEV-Mitgliedschaft überzeugen können.