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Jürg Hurni* antwortet

Quarantäne auf eigene Kosten?

Ein SBB-Mitarbeiter musste zweimal in Quarantäne. Die SBB wollte, dass er beim zweiten Mal die Kosten selber trägt. Konnte der SEV das korrigieren?

Zeichnung von Hatice Erol auf pixabay.

In der Coronakrise werden die Arbeitnehmerrechte oft ungerechtfertigt angegriffen. Wir erhalten viele Fragen zu den Regeln im Fall von Quarantäne.
Hans ist im Sommer in ein Land verreist, das während seines Aufenthalts auf die rote Liste der Risikogebiete gesetzt wurde. Unter diesen Umständen ist er nicht für seine Situation verantwortlich, und die Quarantäne geht zulasten seines Arbeitgebers. Das wäre anders gewesen, wenn er in eine Region gereist wäre, von der er bereits wusste, dass er bei der Rückkehr in Quarantäne muss.
Zu seinem Pech musste Hans erneut in Quarantäne, nachdem vor kurzem seine Frau positiv auf Covid-19 getestet wurde. Seine Vorgesetzten vertraten die Meinung, dass er diesmal die Kosten selber tragen müsse, da es sich um die zweite Quarantäne innert eines Jahres handle. Er hätte also Freitage hergeben müssen. Hans erachtete dies als ungerecht, zumal die Quarantäne angeordnet worden war, und er wandte sich an den SEV, um sich Klarheit zu verschaffen. Wir besprachen den Fall mit den Personaldiensten der SBB, und sie gaben Hans recht. Die Anzahl von Quarantäne-Fällen spielt keine Rolle, wenn es darum geht, wer die Folgen tragen muss.
Der SEV verteidigt die Interessen seiner Mitglieder, Hans konnte davon profitieren. Das gilt nicht nur für Anliegen rund um die Coronakrise; bei allen Fragen zur Arbeitszeit, zum Lohn, zu Disziplinarmassnahmen oder zu deinem GAV ist der SEV für dich da.

Unsere FAQ zum Coronavirus findest du hier: sev-online.ch/de/schwerpunkte/coronavirus/

* Jürg Hurni ist Gewerkschaftssekretär und beim SEV für die SBB-Division Personenverkehr verantwortlich. Hast du eine Frage zu deinen Rechten in der Gesundheitskrise oder sonst eine Frage? Schreib uns an Enable JavaScript to view protected content..