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Temporäre

SEV-Beitrag sinkt für Temporäre

Der SEV senkt den Beitrag für Temporärangestellte bei Vermittlungsfirmen auf monatlich 22 Franken.

Der SEV-Vorstand hat beschlossen, für Temporärangestellte, die bei einer Temporärvermittlungsfirma angestellt sind, den SEV-Beitrag auf monatlich 22 Franken zu senken. Die Senkung gilt ab 1. Januar 2020 und erklärt sich dadurch, dass diese Mitglieder nicht voll von den SEV-Leistungen profitieren können. Denn sie profitieren nicht vom GAV, den der SEV mit dem Verkehrsunternehmen abgeschlossen hat, bei dem sie tätig sind, wie z.B. vom SBB-GAV.