Gute, sozialpartnerschaftliche Lösung
Neue Arbeitszeitbestimmungen bei SBB/SBB Cargo
Für Mitarbeitende der SBB, die dem Arbeitszeitgesetz (AZG) unterstellt sind, treten per 15. Dezember 2019 und 1. Januar 2020 neue Arbeits-zeit¬bestimmungen in Kraft. Diese hat die SBB heute kommuniziert – sie-he Beilage. Der SEV ist mit der neuen Regelung der Zeitguthaben zu-frieden.
Die Zeitzuschläge für auswärtige Pausen wurden aufgrund der Revision des AZG bereits im Jahr 2018 im Rahmen der GAV-Verhandlungen neu geregelt und kommuniziert. Die Bestimmungen zu den Zeitguthaben und deren Übertragung am Jahresende hingegen wurden von den Sozialpartnern – SBB und Verhandlungsgemeinschaft der Gewerkschaften (VG) – erst 2019 überprüft und angepasst. Anlass dazu war die Aufforderung des Bundesamts für Verkehr (BAV) als Aufsichtsbehörde an die SBB, diese Bestimmungen zu ändern. Dies deshalb, weil es die bisher praktizierte Umwandlung von Jahresarbeitszeit in Überzeit mit nachfolgender Auszahlung unmöglich machte zu kontrollieren, ob der Artikel 4 des AZG eingehalten wird. Dieser besagt, dass die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit innerhalb eines Jahres nicht mehr als sieben Stunden betragen darf.
Zu viel gearbeitete Zeit kann in arbeitsfreien Tagen bezogen werden
„Die neue Regelung der Zeitguthaben ist für die Mitarbeitenden gut, weil die Zeit, die sie zu viel gearbeitet haben, weiterhin auf ein spezielles Konto geht, das garantiert, dass sie diese Zeit in zusätzlichen arbeitsfreien Tagen beziehen können“, erklärt Gewerkschaftssekretär Martin Allemann, der die Verhandlungsdelegation der VG geleitet hat.
„Die SBB hat uns offen über den Stand der Zeitkonten in den einzelnen Organisationseinheiten informiert und die Probleme transparent aufgezeigt. Diese sind zurzeit beim Lokpersonal besonders gross. Aber auch in anderen Bereichen gibt es erhebliche Abweichungen von den Sollwerten. Dank der transparenten Information der SBB konnten wir auf Augenhöhe diskutieren. Es war keine Verhandlung im klassischen Sinn, sondern ein guter, lösungsorientierter Austausch auf Fachebene.“ Die Lösung wurde im August 2019 von SBB und VG an einem KooGAV-Treffen verabschiedet.
Für Auskünfte zur Arbeitszeit:
René Zürcher, Gewerkschaftssekretär
Tel. direkt +41 21 321 42 55