Was tun bei Übergriffen?

Ein Angriff auf die eigene Person, sei er physisch oder verbal, kann traumatisierend wirken. Jede Aggression hat Auswirkungen auf die Gesundheit. Manche sind sofort spürbar und gut sichtbar, wenn es um körperliche Attacken geht, andere wirken sich erst später aus. Sie können sich in Angst oder Niedergeschlagenheit äussern. Ohne Hilfe sind sie schwer zu bekämpfen.

In jedem Fall gilt es, so schnell als möglich zu handeln! Allerdings kann der Schock des Übergriffs dazu führen, dass die Betroffenen gar nicht mehr einschätzen können, wie sie sich richtig verhalten sollen. Der SEV will entsprechende Ratschläge geben, die dir im Fall eines Übergriffs bei der Arbeit helfen und auch rechtliche Informationen.

Die wichtigsten Schritte im Fall eines Übergriffs
Rechtliche Schritte
So ist das Vorgehen
Die wichtigsten Elemente der Strafverfolgung von Amtes wegen
Schadenersatz oder Genugtuung
Was macht der SEV für dich

 


Die wichtigsten Schritte im Fall eines Übergriffs

Grundsatz: Bei einem Zwischenfall entscheide ich, ob es sich um eine Aggression handelt oder nicht. Wenn ich es als solche empfinde, informiere ich mein Unternehmen.

Sofortmassnahmen

  • Ich rufe die Polizei/TPO und weiss, dass ich nur meine Dienstadresse angeben muss
  • Ich konsultiere einen Arzt und lasse mich pflegen (falls nötig)
  • Ich informiere meinen Arbeitgeber und veranlasse die sofortige Sicherung der Beweise inkl. Videos. (z.B. den Ablauf der Ereignisse schriftlich festhalten, Kontaktdaten von möglichen Zeugen sammeln, medizinische Berichte)

Rechtliche Schritte

Nach einer Aggression gibt es verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Das Gesetz sieht die Verfolgung von Amtes wegen vor (Art. 59 des Personenbeförderungsgesetzes PBG), wenn nach dem Strafgesetzbuch strafbare Handlungen gegen folgende Personen während deren Dienstausübung begangen werden: a. Angestellte von Unternehmen mit einer Konzession oder Bewilligung nach den Artikeln 6–8 PBG; b. Personen, die anstelle von Angestellten nach Buchstabe a mit einer Aufgabe betraut sind.

Wichtig: Damit ein Angriff von Amtes wegen verfolgt wird, haben die meisten Unternehmen des öffentlichen Verkehrs eine Vorgehensweise festgelegt samt einem Formular, das der oder die Betroffene zu unterzeichnen hat. Das Unternehmen ist verpflichtet, den Übergriff der Polizei zu melden.

So ist das Vorgehen

  • Die Polizei handelt von Amtes wegen (Art. 59 PBG), wenn das Unternehmen die Aggression gemeldet hat. Das bedeutet, dass sie auch dann eine Untersuchung eröffnen muss, wenn keine Verletzungen beklagt werden.
  • Meine Rechte müssen gemäss dem Opferhilfegesetz OHG gewahrt werden.  Das Verfahren bei der Opferhilfe ist für die Betroffenen gratis. Alle kantonalen Stellen finden sich unter opferhilfe-schweiz.ch
  • Brauchst du Rechtshilfe vom SEV dann kontaktiere den SEV unter 031 357 57 57 oder sev-online.ch
  • Möchte ich Schadenersatz oder Genugtuung geltend machen, kann ich Zivilklage stellen und meine Forderungen beziffern (entsprechendes Kreuz beim Polizeiformular ankreuzen). Das sollte so schnell wie möglich gemacht werden.

Die wichtigsten Elemente der Strafverfolgung von Amtes wegen

  • Ich informiere das Unternehmen mit einem passenden Formular.
  • Das Unternehmen kümmert sich um den Ablauf (Kontakt mit der Polizei).
  • Ich muss keine Klage unterschreiben.
  • Es gibt keine Möglichkeit, das Verfahren noch zu stoppen.
  • Ich gebe meine Kontaktdaten mit der Dienstadresse an, so das die Gegenpartei, welche Zugang zu den Akten hat, keine Kenntnisse meiner privaten Adresse erhält. Diese verbleibt bei meiner Unternehmung.
  • Möglicherweise muss ich vor Gericht als Zeuge oder Zeugin aussagen.
  • Die Täterschaft wird verfolgt und möglicherweise bestraft, aber ich kann keinen Schadenersatz oder Genugtuung in diesem Verfahren verlangen.

Schadenersatz oder Genugtuung

Wenn ich ungedeckten Schaden aus der Aggression habe oder so schwer verletzt wurde, dass ein Anspruch auf Genugtuung besteht, kann der SEV das für dich gegenüber des Angreifers einfordern. Ist dieser ohne Einkommen, kann der SEV am Ende des Verfahrens bzw. nach dem Abschluss des Heilungsprozessen einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Opferhilfestelle machen.

Was macht der SEV für dich?

SEV-Mitglieder, die Opfer eines Übergriffs geworden sind, können sich an den SEV Berufsrechtsschutz wenden. Das sind die Leistungen des SEV:

  • Der SEV begleitet dich bei Bedarf und Möglichkeit bei Befragungen der Polizei und beim Prozess.
  • Der SEV wendet sich bei Bedarf an die Opferhilfe des Kantons.
  • Der SEV interveniert falls nötig beim Arbeitgeber.
  • Der SEV interveniert falls nötig bei den Justizbehörden.
  • Ein Anwalt oder eine Anwältin wird nur bei schwierigen Fällen beigezogen (z.B. im Fall von Schadenersatzforderungen) oder wenn die Täterseite ebenfalls eine Klage einreicht.