Aggressionen gegen Verkehrspersonal gelten als Offizialdelikt – und führen doch nicht immer zu Strafverfahren

Eine Anzeige erfolgt nicht automatisch!

Der VPT Sottoceneri lud Staatsanwalt Paolo Bordoli ein, über die Aggressionen gegen das Personal im öffentlichen Verkehr zu sprechen und vor allem aufzuzeigen, wie diese verfolgt werden. Das Gesetz sieht die Verfolgung von Amtes wegen vor, doch müssen dafür gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

Staatsanwalt Paolo Bordoli (links) mit dem Präsidenten der Sektion VPT Sottoceneri, Peter Bernet.

kontakt.sev: Paolo Bordoli, der VPT Sottoceneri hat Sie gebeten zu erklären, wie das Verfahren bei der Verfolgung der Angriffe, unter denen das Personal des öffentlichen Verkehrs oft zu leiden hat, abläuft. Wie sieht das aus?

Paolo Bordoli: Es handelt sich sicherlich um ein sehr sensibles und heikles Thema, genau wie bei anderen Berufsgruppen, beispielsweise den Polizisten, die wiederholt Massnahmen verlangt haben, um ihre Position zu stärken, auch von Seiten der Strafjustiz her.

Das neue Gesetz sollte doch diese Stärkung der Stellung garantieren.

Ja, auch wenn die Bestimmung, dass Aggressionen von Amtes wegen verfolgt werden, übertriebene Erwartungen wecken kann.

In welchem Sinne?

Ich muss eine Vorbemerkung machen: Die Tatbestände, die wir hier diskutieren, also Beschimpfungen, Drohungen oder Tätlichkeiten, werden in der Regel nur auf Antrag verfolgt. Mit anderen Worten muss das Opfer eine Klage bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft einreichen und berichten, was passiert ist. Beim öffentlichen Verkehr wollte der Gesetzgeber dagegen der schwierigen Situation der Mitarbeitenden Rechnung tragen. Bei den erwähnten Taten gegen Angestellte des öffentlichen Verkehrs braucht es deswegen keine formelle Klage, es genügt eine Information an die Strafverfolgungsbehörden.

Das müsste ein wichtiger Unterschied sein.

Ist es auch, aber es bleibt die Tatsache, dass die Behörden Kenntnis vom Vorfall haben müssen, um ein Verfahren eröffnen zu können. Hier liegt der Kern des Problems! Die Strafnormen des Eisenbahngesetzes und des Personenbeförderungsgesetzes, die sagen, dass tätliche Angriffe, Drohungen und Beschimpfungen von Amtes wegen verfolgt werden, bedeuten nicht, dass dies automatisch geschieht. Wer angegriffen wird, muss uns informieren. Sobald wir Kenntnis von einem Vorfall haben, müssen wir handeln. Hier muss ich noch eine Anmerkung machen.

Welche?

Die Tatsache, dass eine strafbare Handlung von Amtes wegen strafrechtlich verfolgt wird, heisst nicht immer, dass auf die Beteiligung des Opfers bei der Untersuchung des Vorfalls verzichtet werden kann. Die Strafprozessordnung erlaubt es je nach Fall, nur auf einen ausführlichen Bericht abzustellen. Aber es kann trotzdem passieren, dass das Opfer – also der/die öV-Angestellte – zu einer Zeugenaussage aufgeboten wird oder sogar eine Gegenüberstellung mit dem Täter ertragen muss.

Wir dachten eigentlich, dass diese Verfahren, die sehr belastend sein können, dem öV-Personal nun eben gerade erspart bleiben würden.

Das ist mir bewusst, aber eine Untersuchung führen heisst, Beweise zu liefern, bedeutet die Identifizierung und Vernehmung der Angeklagten, um sie mit dem Vorgefallenen zu konfrontieren. Wenn zum Beispiel der Beschuldigte jede Schuld bestreitet, kann eine Gegenüberstellung mit dem Opfer notwendig sein, wenn es die Voruntersuchungen auch oft ermöglichen, die Fakten ohne erneute Beteiligung des Opfers festzustellen.

Es bleibt das Problem, zu wissen, wer den Vorfall meldet und an welche Stelle.

Das stimmt. Ein Mitarbeiter, der sein Unternehmen über einen Vorfall unterrichtet hat, kann erwarten, dass automatisch eine Untersuchung beginnt, und ist womöglich frustriert, wenn dies nicht geschieht. Aber wir müssen bedenken, dass es für die Unternehmen keine rechtliche Verpflichtung gibt, Angriffe auf Mitarbeitende den Behörden zu melden, auch wenn dies wünschenswert wäre.

Wir sind genau davon ausgegangen, dass es für die Unternehmen Pflicht sei, Fälle von Aggressionen den Behörden zu melden.

Dieses Missverständnis habe ich bereits erwähnt. Ich persönlich finde, dass ein Unternehmen, dem eine Aggression gegen einen Mitarbeiter gemeldet wird, diesen kontaktieren sollte, um zu erfahren, was passiert ist, und um zu besprechen, was zu tun ist, damit die oder der Angestellte sich auch ernst genommen fühlt; aber ich wiederhole, es gibt keine Verpflichtungen jeglicher Art für das Unternehmen.

Es ist schon vorgekommen, dass nach der Meldung eines Vorfalls nichts passiert ist – vielleicht, weil das Management besondere Beziehungen zum Kunden hatte, die es nicht gefährden wollte.

Ich verstehe, dass dies frustrierend ist, aber es gibt für die Unternehmen wie gesagt keine Meldepflicht, zumindest rechtlich. Vielleicht gibt es andere Mittel, um eine Personalschutzpflicht zu verankern. Ich könnte mir beispielsweise vorstellen, dass ein GAV das Unternehmen dazu verpflichtet, seine Mitarbeitenden zu schützen, indem es Fälle von Aggressionen den Behörden meldet und alles in seiner Macht Stehende tut, um Übergriffe zu verhüten. Im Rahmen der Beziehungen zwischen den Sozialpartnern sollten auch andere Formen von Engagement definiert werden, die das Unternehmen zum Schutz seiner Mitarbeitenden ergreift. Einer der Gründe für die Zurückhaltung bei der Anzeige von Vorfällen ist, dass die eigenen Personalien einschliesslich Adresse angegeben werden müssen. In diesen Fällen könnte man meiner Meinung nach die Adresse des Arbeitgebers angeben, um die Privatsphäre des Mitarbeiters, der Mitarbeiterin zu schützen. Der Einbezug des Unternehmens könnte es auch erleichtern, Beweise zu sammeln, zum Beispiel Zeugenaussagen von Kolleg/innen, Reisenden oder anderen Beteiligten. Man könnte den Zugriff auf die Videoüberwachung erleichtern, deren Bilder fristgerecht gesichert werden müssen, da sie ohne spezifische Aufträge nur recht kurz gespeichert werden dürfen. Oder es gibt Aufzeichnungen der Kommunikation mit der Betriebszentrale, die der Staatsanwalt beschlagnahmen lassen kann. Sehr oft sind dies entscheidende Beweise.

Bei verschiedenen Unternehmen gibt es Systeme, die die Polizei direkt alarmieren. Genügt ein solcher Alarm, um eine Strafuntersuchung auszulösen?

Ja, wenn die Polizei Kenntnis von einer Straftat hat, sollte auf jeden Fall ein Verfahren eröffnet werden. Dies müsste wie eine Anzeige betrachtet werden.

Wenn Mitarbeitende ihrem Unternehmen einen Vorfall melden und nichts geschieht, bleibt ihnen nichts übrig, als selber aktiv zu werden. Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, sollte aber eine formelle Klage nicht erforderlich sein.

Das ist effektiv so. Die Klage ist der formale Akt, mit dem das Opfer einer «normalen» Straftat die Eröffnung des Verfahrens gegen den Täter erwirkt. Im Falle eines Offizialdelikts genügt dagegen die Meldung an die Behörde. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn wir von einem Zeugen über ein Delikt unterrichtet werden. Bei einem Offizialdelikt müssen wir auch ohne die Intervention des Betroffenen tätig werden.

In diesem Fall könnte man sagen, dass das Opfer der Straftat auch gegen seinen Willen am Verfahren beteiligt ist.

Richtig. Wenn die Person, die durch die Anzeige das Verfahren auslöst, auch das Opfer ist, ist sie auch Partei und kann im Prozess selbst eine mehr oder weniger aktive Rolle übernehmen: Sie kann sich auf die Anzeige beschränken oder den Prozess eng begleiten und den Fortschritt beobachten, vielleicht auch noch zivilrechtliche Forderungen geltend machen.

Wenn andererseits die Anzeige durch eine dritte Person oder das Unternehmen erfolgt, kann das Opfer zumindest fordern, über die Entwicklung des Verfahrens informiert zu werden. Wie gesagt muss der oder die Mitarbeitende immer damit rechnen, in irgendeiner Form am Verfahren beteiligt zu werden, wenigstens in Form einer Aussage.

Es gab Fälle, in denen das Personal sich selbst zu schützen versuchte, indem es beispielsweise heimlich Aufnahmen mit dem Handy machte.

Dies ist ein heikles Thema, da im Prinzip die Aufnahme eines Gesprächs ohne Wissen des Gesprächspartners nicht erlaubt ist. Die Aufnahme sollte angekündigt werden. Diese Mitteilung kann bereits eine beruhigende oder abschreckende Wirkung haben. Aber auch ohne diese Mitteilung könnte ein Richter entscheiden, eine allfällige Aufnahme zu verwenden, vor allem, wenn es andere Warnungen gab, dass der Bereich (Bus, Zugskomposition oder Bahnhof) überwacht wird.

Wir haben den Eindruck, dass Angriffe auf das Personal des öffentlichen Verkehrs zunehmen. Kann man das sagen?

Ich kann keine Zahlen nennen, weil unser Computersystem mehr auf die Verwaltung von Akten ausgerichtet ist als auf das Verarbeiten statistischer Daten. Ich habe den Eindruck, dass nicht besonders viele Anzeigen zu uns kommen. Ich wäre froh, wenn ich denken könnte, dies liege daran, dass es sich um ein beschränktes Phänomen handelt. Aber ich fürchte, es liegt eher an Problemen bei der Meldung dieser Taten. Deshalb kann ich nur dazu aufrufen, eventuelle Aggressionen korrekt zu melden, damit wir ein realistisches Bild von diesem besorgniserregenden Phänomen erhalten, und vor allem, um ihm Einhalt zu gebieten.

Pietro Gianolli / pan.