| Aktuell / SEV Zeitung

Link zum Recht

«Das habe ich so aber nicht unterschrieben!»

Wo früher ein Handschlag gereicht hat, erhalten wir heute ein Vertragswerk von gefühlt 100 Seiten inklusive Kleingedrucktes. Und trotzdem kommt es immer wieder zu Streitigkeiten aus den verschiedenen Verträgen. Aber warum soll ein Wort heute nicht mehr ein Wort sein?

© Pixabay / Mohamed Hassan

Wenn wir genau den Gegenstand kaufen wollen, vor dem wir gerade stehen, zu dem Preis, der da angeschrieben ist, dann brauchen wir doch keinen Vertrag, oder? Aber was ist, wenn wir dann feststellen, dass dieser Gegenstand Schäden hat oder doch nicht das ist, was wir wollten? Und was ist, wenn der Verkäufer dann auch noch sagt, dass er weder uns noch den Gegenstand kennt? Ja dann haben wir ein Problem. Wir können nichts beweisen.

Ein Vertrag ist also ein Beweis, der darlegt, dass wir uns über den Inhalt im Klaren sind. Die Unterschrift beweist, dass wir uns einig geworden sind. Der Vertrag legt aber auch den Grundstein für weitere Verpflichtungen. Je nachdem ob es sich um einen Arbeits-, einen Miet-, einen Kauf- oder irgendeinen anderen Vertrag handelt, kann es um Nebenpflichten, Gewährleistungen, Haftungen oder Rückzahlungen gehen. Wer also rechtsgenügend und freiwillig einen Vertrag unterschreibt, sollte sich auch bewusst sein, was da sonst noch auf ihn bzw. sie zukommen kann. Somit sollte man sich also einige Punkte gut überlegen, bevor man den Vertrag unterschreibt.

Was genau will ich?

Ob Mieten, Kaufen oder Arbeiten, tue ich gut daran, mir im Klaren zu sein, für was ich mich da verpflichte und zu welchem Preis. Der Preis ist die Miete, der Kaufpreis oder die zu erledigende Arbeit. Also sollte ich prüfen, ob ich das wirklich will und ob ich den Gegenstand oder die Arbeit vollumfänglich gesehen habe oder beschrieben erhalten habe.

Wieviel will ich bezahlen?

Der Kaufpreis oder der Mietzins scheinen ja klar zu sein. Aber ich sollte abklären, ob hier nicht noch andere Kosten entstehen, welche mich schliesslich noch mehr kosten werden, als ich zuerst gedacht habe. Zoll- oder Versandkosten sollten deklariert werden, und bei Mietverträgen ist das Thema Nebenkosten anzusprechen. Bei Arbeitsverträgen kann es sich um die Kosten für notwendige Kurse, Berufskleider oder Wegkosten und Spesen handeln. Das kann dann durchaus zu grösseren Beträgen führen.

Was passiert, wenn ich es nicht mehr will?

Bei den meisten Verträgen besteht die Möglichkeit zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten. Je nach Vertrag gelten andere Regelungen gemäss Gesetz. Aber genau hier können wiederum Kosten entstehen, die mich teurer zu stehen kommen als der eigentlich ausgehandelte Preis. Mitzuberücksichtigen ist natürlich auch der Umstand, dass die andere Vertragspartei den Vertrag ebenfalls auflösen kann und dass dieser Umstand für mich dann auch Kosten oder nachgelagerte Verpflichtungen verursachen kann. Auch die muss ich darum kennen.

Ein rechtsgenügender Vertrag kommt also dann zustande, wenn ich alle notwendigen Informationen habe, um diesen freiwillig einzugehen. Alle Informationen beziehen sich immer auch auf Nebenpunkte aus dem Vertrag und die gesamten rechtlichen und finanziellen Folgen. Je ungewöhnlicher gewisse Punkte sind, desto mehr ist die offerierende Vertragspartei in der Pflicht, diese Punkte offenzulegen. Werden diese verschwiegen oder wird eine entsprechende Informationspflicht nicht eingehalten, muss geprüft werden, ob wirklich eine rechtsgenügende Unterschrift vorliegt. Also auch hier gilt: Prüfe, wer sich bindet. Und frag nach, ob du wirklich alles weisst.

SEV-Rechtsschutzteam