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Der Bund will sich aus der Pflicht, Schienengüterverkehr anzubieten, verabschieden und auch kein Verlagerungsziel formulieren

Nur «Markt»? Kein Service public und keine Verlagerung?

Das Bundesamt für Verkehr hat einen Bericht zur Zukunft des Inlandschienengüterverkehrs in eine Vorkonsultation gegeben. Der SEV ist über den angestrebten politischen Kurswechsel sehr besorgt. Gewerkschaftssekretär Philipp Hadorn erklärt warum.

Der vorliegende Bericht zum Schienengüterverkehr will und soll dessen zukünftige Rolle im öV festlegen. Das ist richtig und wichtig. Doch die darin postulierte oberste Maxime, den Markt und dessen Mechanismen spielen zu lassen, ist fragwürdig und kann nicht als innovative Verkehrspolitik betrachtet werden.

Positiv zu würdigen ist die Absicht, den Netzzugang für den Schienengüterverkehr sicherzustellen und damit die bisherige systematische Priorisierung des Personenverkehrs aufzuheben. Denn diese Benachteiligung des Güterverkehrs führte in der Vergangenheit dazu, dass er mit den gegenwärtigen «Spielregeln» gegenüber der Strasse nicht konkurrenzfähig war (längere Transportzeiten und Mehrkosten) und folglich der prognostizierten Entwicklung nicht entsprechen konnte.

Der SEV verlangt, dass der Schienengüterverkehr als Bestandteil des öV auch auf eine klare entsprechende formale Grundlage gestellt wird. Dabei ist sicherzustellen, dass der Binnengüterverkehr als fester Bestandteil des Service public definiert wird.

Die Annahme, die Option «Privatisierung» sei der Entwicklung des Schienengüterverkehrs dienlich, ist falsch. Dies hält der vorliegende Vernehmlassungsbericht indirekt selbst fest, da mit den vorgeschlagenen Massnahmen auch das Ziel der Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene aufgegeben werden soll. Gerade dies muss aber das Ziel sein, und die Frage muss gestellt werden, wie dieses Ziel erreicht werden kann.

Den Bund und damit die SBB aus der Pflicht zu entlassen, einen flächendeckenden Schienengüterverkehr anzubieten, ist ebenso wenig zielführend wie der Vorschlag, die Förderung des kombinierten Verkehrs über LSVA-Rückerstattungen abzuschaffen. Das müsste wohl als Kapitulation vor der Strassenlobby verstanden werden – doch die Strassen sind heute schon verstopft, eine Verkehrszunahme würde langfristig der Branche schaden.

Diesen Paradigmenwechsel vorzuschlagen mit der Begründung, dass der erwartete (aber bisher gar nicht definierte) Verlagerungserfolg nicht eingetroffen sei, wirkt geradezu zynisch. Jetzt gilt es, Rechte und Pflichten – auch die eines Systemführers – mit den entsprechenden Verlagerungszielen und wirkungsorientierten Förderungsmitteln klar zu definieren und zu finanzieren. Es ist endlich eine Politik festzulegen, die eine nachhaltige, ökologisch und verkehrstechnisch sinnvolle Grundlage darstellt für eine realistische und erfolgreiche Verkehrsverlagerung.

Die Wirtschaftlichkeit muss also eine breite und weite Sicht beinhalten und darf sich nicht auf kurzfristige betriebswirtschaftliche Ergebnisse beschränken. Dabei gilt es, Finanzierungsoptionen einzubeziehen, die auch Quersubventionierungen und wirkungsorientierte Förderungsund Abgeltungslösungen zulassen. Um die Umwelt zu schonen, aber auch um die Strassen zu entlasten und ein funktionierendes Verkehrssystem zu sichern, das den volkswirtschaftlichen Erfolg gewährleistet, braucht es auch in Zukunft den Einsatz öffentlicher Gelder für den Einzelwagen-, Ganzzug- und kombinierten Verkehr.

Kurzfristige Schnellschüsse wären fehl am Platz. Jetzt ist Weitsicht gefragt, um den Schienengüterverkehr auf eine Basis zu stellen, die eine erfolgreiche Verlagerung ermöglicht und Arbeitsplätze sichert!

Philipp Hadorn, Leiter SEV-Team Cargo und Nationalrat