Resolution

Kündigungsschutz und Unfalldeckung bei Aggressionen

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Das Personal des öffentlichen Verkehrs ist nach wie vor und zunehmend Aggressionen ausgesetzt. Das fügt jedem einzelnen Opfer psychische und häufig auch physische Schäden zu. Damit nicht genug: Wenn diese Schäden zu Arbeitsunfähigkeit führen, werden die Opfer gleich noch mehrfach bestraft. Sie haben Einbussen beim Lohn, werden für lange Zeit berufsunfähig und riskieren damit gar die Kündigung. Gleichzeitig versucht die SUVA zunehmend, Schäden aus Aggressionen als Krankheit zu definieren statt als Berufsunfall, was weitere Einbussen mit sich bringt.

Wir fordern:

Das Personal, das Opfer von Angriffen nach Artikel 285 StGB (Gewalt und Drohung gegen Beamte) wird, muss vollen Kündigungsschutz haben, und alle gesundheitlichen Folgen dieser Angriffe, sowohl physischer als auch psychischer Art, müssen von der SUVA zwingend als Berufsunfall akzeptiert werden.