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Sicherheit in unsicheren Zeiten

Corona-Vereinbarung BLS

Die Coronakrise bringt bekanntlich auch die Verkehrsunternehmen ins Wanken, und belastet damit die öV-Mitarbeitenden. Eine Möglichkeit, um das Personal punkto Kurzarbeit und Arbeitszeit bestmöglich zu schützen, ist eine Vereinbarung, wie sie der SEV mit der BLS verhandelt hat. Michael Buletti, der zuständige SEV-Gewerkschaftssekretär und Leiter der Verhandlungsdelegation der Gewerkschaften, nimmt Stellung dazu.

SEV-Zeitung: Wieso braucht es eine Vereinbarung?

Michael Buletti: Der Gesundheitsschutz des Personals steht und stand für den SEV stets an erster Stelle. Mit der Reduktion des öV-Angebots ab Mitte März haben sich aber bei der BLS sehr viele Fragen gestellt bezüglich Kurzarbeit und Arbeitszeit. Zahlreiche Mitglieder sind auf uns zugekommen. Mit der Vereinbarung ist wieder Ruhe eingekehrt. Sie hat Klarheit und einheitliche nachvollziehbare Lösungen gebracht innerhalb eines sehr vielseitigen Unternehmens, das die Situation in seinen verschiedenen Branchen (Bahn, Autoverlad, Schifffahrt etc.) sehr unterschiedlich gehandhabt hatte. Mit der Vereinbarung konnten wir verhindern, dass Wildwuchs im Bereich Arbeitszeit und Mehrzeitenabbau betrieben wurde. Es war unter den gegebenen Umständen aber eine grosse Herausforderung, Verhandlungen mit der BLS zu führen. Trotzdem hielten wir natürlich unsere demokratischen Prozesse ein und holten dazu die GAV-Konferenz ab. Mit dem Resultat bin ich letztlich zufrieden.

Was bringt die Vereinbarung?

Einerseits haben wir für die von Kurzarbeit betroffenen Bereiche Regelungen zu Lohnfortzahlung und Zeitwirtschaft ausgearbeitet. Bisher wurde Kurzarbeit nur für die BLS Schifffahrt bewilligt, bei weiteren Bereichen ist der Entscheid des Kantons noch hängig. Andererseits enthält die Vereinbarung Ausführungen zur Arbeitszeit. Uns war wichtig, dass diese auf bestehenden Regelungen aufbauen. Wir vertreten den Standpunkt, dass ein (Corona-bedingter) Arbeitsausfall grundsätzlich als Annahmeverzug des Arbeitgebers gilt und der Abbau von Mehrzeiten deshalb nur im Einvernehmen und nicht einseitig zulasten der Mitarbeitenden stattfinden kann. Über eine allfällige weitergehende Beteiligung des Personals an den Corona-bedingten Ausfalltagen werden wir mit der BLS voraussichtlich im Spätherbst verhandeln. Dabei gilt es, die Gesamtauswirkungen von Corona als Basis für die Verhandlungen zu berücksichtigen.

Kannst du bereits etwas zur Umsetzung der Vereinbarung sagen?

Für mich ist diese Vereinbarung – Stand heute – eine passende Lösung für die BLS. Die Reaktionen darauf waren weitestgehend positiv, und die massiv steigenden Mitgliederanfragen während dem Lockdown haben sich auf einem normalen Niveau eingependelt. Es ist aber sicher noch zu früh, um Bilanz zu ziehen. Es wird sich in den kommenden Wochen und Monaten zeigen, ob die vereinbarten Regelungen überall gleichermassen angewendet wurden. Wir rufen deshalb nach wie vor dazu auf, uns Unstimmigkeiten zu melden.

Wie geht es nun weiter?

Wir beobachten, dass in gewissen Bereichen mit der Wiederaufnahme des regulären Betriebs bereits wieder der Personalmangel zum Thema wird. Für die Bereiche, die noch nicht wieder im Normalbetrieb laufen (z.B. Reisezentren, Frequenzerhebung) wäre es nun sehr wichtig, Klarheit bezüglich Kurzarbeit zu erhalten. Entwickeln sich daraus weitergehende Fragen, werden wir unsere Mitglieder selbstverständlich begleiten. Unser Gewerkschaftsalltag wird sicher noch länger von Corona geprägt sein. Aber ich bin zuversichtlich, dass sich irgendwann auch wieder andere Themenfelder öffnen werden.

Chantal Fischer
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