| Aktuell / SEV Zeitung

Altersvorsorge

AHV-Reform 21: Nicht auf Kosten der Frauen!

Letzte Woche machte die Altersvorsorge gleich zweimal Schlagzeilen: Am 2. Juli stellten Gewerkschaftsdachverbände und Arbeitgeberverband ihre Vorschläge zur Reform der 2. Säule vor (siehe Box), und am 3.Juli der Bundesrat seine Ideen einer AHV-Reform 21 mit einem Frauenrentenalter 65.

Für den Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB ist die Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre inakzeptabel: «Vor nicht einmal zwei Monaten hat die Stimmbevölkerung mit der Annahme des AHV-Steuerpakets gezeigt, dass ihr die AHV viel wert ist. Die finanzielle Stabilität der AHV in den nächsten Jahren ist dadurch gewährleistet.» Der SGB erinnert zudem an den Frauenstreik vom 14. Juni mit über 500000 Teilnehmenden: «Vor nicht einmal einem Monat haben die Frauen in diesem Land mit der grössten politischen Demonstration der neueren Geschichte ein klares Signal gesendet: Es braucht nun echte Fortschritte bei der Gleichstellung und nicht eine falsche Gleichmacherei beim Rentenalter.»

Indem der Bundesrat in seinen Eckwerten zur AHV-Reform 21 ein höheres Frauenrentenalter vorsieht, «verschliesst er sich vor diesen Realitäten und vor der realen Problematik der ungenügenden Renten», kritisiert der SGB. «Beides ist inakzeptabel und gefährdet die Arbeit an der Reform ohne Not. Die Delegierten des SGB haben sich an der letzten Delegiertenversammlung Ende Mai klar gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters ausgesprochen. Die im Gegenzug vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen stellen keinen Ausgleich dar für die realen Probleme der Frauen. Nicht nur beträgt die Kompensation bloss einen Drittel dessen, was die Frauen durch die Erhöhung des Frauenrentenalters an die Reform beitragen sollen. Sondern es ist auch daran zu erinnern, dass die Frauen in der Altersvorsorge wegen den Pensionskassenrenten insgesamt ein deutlich tieferes Rentenniveau haben als die Männer.»

Der Bund habe dies unlängst wieder bestätigt, erklärt der SGB: Die Männer, die 2017 in Rente gingen, haben etwa doppelt so hohe Leistungen aus der 2. Säule erhalten wie die Frauen im gleichen Jahr. «Oft ist die Rente der Frauen so tief, dass es für ein anständiges Leben im Alter nicht reicht. Der am Dienstag vorgestellte Sozialpartnerkompromiss zum BVG (siehe Box) würde dies in Zukunft zwar korrigieren. Das Rentenniveau der Frauen dürfte aber dennoch noch lange Jahre deutlich unter jenem der Männer bleiben», warnt der SGB. «Deshalb muss nun das Parlament bei der AHV-Vorlage die richtigen Konsequenzen ziehen.»

Für den SGB ist klar: «Erstens bleibt genug Zeit für eine AHV-Reform im Interesse der breiten Bevölkerung. Die immer reicher werdende Schweiz kann und muss sich eine gute und solide finanzierte Altersvorsorge leisten. Das ist nicht nur der Verfassungsauftrag in Sachen Altersvorsorge. Ein würdiges Leben im Alter ist auch eine Frage des Respekts für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.»

Vivian Bologna mit SGB/Übers. Fi

Modernisierung der beruflichen Vorsorge

Die drei nationalen Dachorganisationen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben Bundesrat Berset am 2. Juli ihren Vorschlag zur Modernisierung der beruflichen Vorsorge (BVG) vorgelegt. Trotz Senkung des Mindestumwandlungssatzes wird das heutige Leistungsniveau insgesamt gehalten. Dank beitrags- und leistungsseitiger Massnahmen erhalten Versicherte mit tieferen Löhnen und Teilzeitbeschäftigte, besonders Frauen, künftig gar mehr Rente.

Der Sozialpartnerkompromiss umfasst vor allem folgende Massnahmen:

  • Der zur Berechnung der Rente verwendete Mindestumwandlungssatz wird im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Revision in einem Schritt von heute 6,8% auf 6,0% gesenkt.
  • Der Koordinationsabzug, der den versicherten Lohn bestimmt, wird halbiert. Dies führt unmittelbar zu einem höheren versicherten Verdienst. Langfristig werden namentlich Teilzeitbeschäftigte im BVG besser abgesichert.
  • Die Altersgutschriften (Lohnbeiträge) der 2. Säule werden angepasst. Neu werden im Alter von 25 bis 44 Jahren 9% vom BVG-pflichtigen Lohn für die 2. Säule abgezogen; ab Alter 45 beträgt die Altersgutschrift 14%. Damit werden die Altersgutschriften der älteren Arbeitskräfte spürbar gesenkt.
  • Künftigen Bezüger/innen von BVG-Renten wird ein solidarisch finanzierter Rentenzuschlag pro Kopf als Fixbetrag ausbezahlt. Finanziert wird der Rentenzuschlag durch einen Lohnbeitrag von 0,5% auf den AHV-pflichtigen Jahreseinkommen bis 853200 Franken.

SGB, Travail.Suisse und Schweizerischer Arbeitgeberverband

Kommentare

  • Rowin

    Rowin 13/07/2019 14:42:31

    Wieso ist das in der heutigen Zeit immer noch ein Tabu, ein gleiches Rentenalter zu haben?
    Wie wär‘s mit konsequenter Gleichberechtigung & Fairness, für was Gewerkschaften normalerweise einstehen?
    Ich finde das als Mann echt unfair und kann diese Haltung nicht nachvollziehen, vorausgesetzt es werden die gleichen Löhne bezahlt. Zudem werden Frauen laut Statistik älter als Männer...