Durchsetzungsinitiative knebelt Gewerkschafter/innen ohne Schweizerpass wie SEV-Vizepräsident Manuel Avallone

«Als Gewerkschafter ginge ich ein hohes Risiko ein»

Die Durchsetzungsinitiative ist ein massives Einschüchterungsinstrument gegenüber den Menschen ohne Schweizerpass. Ihnen droht z.B. schon die Landesverweisung, wenn sie nur am Rande in einen Raufhandel, eine relativ friedliche Konfrontation mit der Polizei oder einen Hausfriedensbruch verbunden mit Sachbeschädigung verwickelt werden. So würde für sie die Teilnahme an einer SEV-Aktion zum Risiko.

Manuel Avallone im März 2006 an der SEV-Demo in Biel gegen Abbau im Industriewerk: diese Rolle macht die Durchsetzungsinitiative für Nicht-Schweizerbürger sehr riskant.

kontakt.sev: Bringt die Durchsetzungsinitiative für dich als Secondo ohne Schweizerpass wegen deiner Berufstätigkeit als Profigewerkschafter beim SEV ein besonders hohes Risiko, ausgewiesen zu werden?

Manuel Avallone: Ja. Wenn der SEV zum Beispiel wieder mal Kleber auf Loks klebt, wäre für mich womöglich der Tatbestand des Hausfriedensbruchs in Verbindung mit Sachbeschädigung erfüllt. Der Richter könnte befinden, dass SEV-Aktivisten unbefugt in Depots eingedrungen seien und dass der Klebstoff den Lack der Loks beschädigt habe. Auch wenn ich nicht selbst Hand angelegt hätte, würde er mich wohl doch mitverurteilen, weil ich als Vizepräsident für die Aktion verantwortlich sei. Das würde zurzeit für meine Ausweisung noch nicht reichen, da ich in den letzten zehn Jahren zu keiner Freiheits- oder Geldstrafe* verurteilt worden bin. Doch wenn ich dann bei einer anderen Aktion oder Kundgebung in eine tätliche Auseinandersetzung mit Sicherheitsleuten verwickelt werde oder Anweisungen der Polizei angeblich nicht befolge, riskiere ich die automatische Landesverweisung. Ganz zu schweigen, wenn ich mich an eine Lok ketten würde.

Könntest du die Landesverweisung nicht mithilfe des SEV-Rechtsschutzes beim Bundesgericht anfechten? Dieses würde der Beschwerde wohl auch aufschiebende Wirkung erteilen…

Ja, doch das Bundesgericht könnte meine Landesverweisung, obwohl sie völlig unverhältnismässig wäre, durchaus bestätigen, falls die Richter den Bundesverfassungsartikel der Durchsetzungsinitiative nach deren Wortlaut anwenden, also blindlings, automatisch.

Dann könntest du noch in Strassburg klagen.

Weil die Initiative ausdrücklich sagt, dass die Landesverweisung dem «nicht zwingenden Völkerrecht» vorgehe, bin ich mir nicht sicher, wie die Schweiz auf eine Rüge des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg reagiert, falls dieser meine Klage nach einem mehrjährigen Verfahren wirklich gutheisst. Es ist auch nicht sicher, ob dieses Verfahren aufschiebende Wirkung hätte. Hinzu käme die psychologische Belastung, mit einem Bein schon «draussen» zu sein. Falls ich die Schweiz wirklich verlassen muss, hätte ich grosse Mühe, in Italien oder Spanien einen Job zu finden. Ich bin ja hier geboren und dort nur in den Ferien gewesen. Meine Heimat ist die Schweiz. Ich bin Schweizer ohne Schweizerpass.

Könntest du dich nicht einbürgern lassen? Deinen jetzigen Beruf könntest du ja sonst kaum mehr ausüben.

Das wäre eine mögliche Lösung, denn als Gewerkschaftsprofi ginge ich tatsächlich ein hohes Risiko ein. Eine Einbürgerung ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Initiative ein elementares Grundrecht unseres Rechtsstaates aushebelt. Nämlich das Recht, dass ein Gericht die Verhältnismässigkeit einer Strafe überprüfen muss. Die Initiative ist für die Betroffenen ein massives Einschüchterungsinstrument, das sie auch für leichte Delikte mit Landesverweisung bestraft. Zum Beispiel eben, wenn sie an Gewerkschaftsaktionen oder Demos für ihre Rechte einstehen. Die Botschaft an sie ist klar: Mund halten und parieren!

Die Initiative schränkt für Menschen ohne Schweizerpass also das Grundrecht ein, sich gewerkschaftlich gegen Ausnutzung am Arbeitsplatz zu wehren?

Genau. Die Initiative verstösst gegen dieses Grundrecht und gegen weitere Grundrechte der Menschen ohne Schweizerpass. Diese haben es schon heute schwer, sich gegen Ausnutzung bei der Arbeit zu wehren, weil sie damit ihren Job und somit die Niederlassungsbewilligung riskieren. Die Initiative macht sie noch wehrloser, und zwar generell. Wenn ihnen bei Raufhandel oder einfacher Körperverletzung die automatische Landesverweisung droht, müssen sie sich von einem Angreifer zusammenschlagen lassen, wenn sie im Land bleiben wollen. Doch sogar dann riskieren sie noch eine Verurteilung. Sie laufen Gefahr, dass man sie gezielt provoziert und angreift – und ausnutzt. Die Durchsetzungsinitiative macht sie zu Rechtlosen. Sie schafft enorme Ungleichheit zwischen Menschen mit und ohne Schweizerpass, indem allein aufgrund ihres Passes und nicht aufgrund ihrer persönlichen Situation beurteilt wird. Während der Apartheid in Südafrika war die Hautfarbe das Kriterium.

Raufhandel und andere Delikte gehören aber bestraft?

Natürlich. Straftaten gehören bestraft, egal, wer der Täter ist. Das Problem der Landesverweisung als Zusatzstrafe ist, dass Täter mit und ohne Schweizerpass für die gleiche Untat ungleich bestraft werden. Das spezielle Problem der Initiative ist, dass sie Täter ohne Schweizerpass schon bei leichten Delikten mit 5 bis 15 Jahren Landesverweisung bestraft, was eine sehr harte Strafe ist. Obwohl ich hier geboren bin, würde meine Existenz hier zerstört. Das ist bei leichten Delikten völlig unverhältnismässig. Genau dies will die Initiative, denn sie verbietet es den Richtern ausdrücklich, diese Unverhältnismässigkeit zu korrigieren. Damit verletzt sie das Grundprinzip der Verhältnismässigkeit.

Ist die Initiative auch für Schweizerbürger/innen gefährlich?

Ja. Die Einschüchterung der Arbeitnehmenden ohne Schweizerpass schwächt die Gewerkschaften direkt. Und wenn das Grundprinzip «salonfähig» wird, dass eine Strafe nicht mehr auf Verhältnismässigkeit überprüft werden kann, dann wird es nicht lange gehen, bis andere Minderheiten ins Visier der SVP geraten, wie z.B. Behinderte, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger. Aus gewerkschaftlicher Sicht heisst das konkret: Wenn sich die einen gegen schlechte Arbeitsbedingungen kaum wehren können, steigt der Druck auf die anderen.

Markus Fischer

*Als Vorstrafe genügt zum Beispiel eine kleine Geldstrafe wegen polizeilich registriertem Sekundenschlaf, ohne dass ein Unfall geschah oder Alkohol im Spiel war: Die Polizei hat einfach bei einer Kontrolle eine Übermüdung festgestellt, was bereits als Nichtbeherrschen des Fahrzeugs gilt.


BIO:

Manuel Avallone wurde 1962 als Sohn eines Italieners und einer Spanierin in der Schweiz geboren, ist also Secondo. Er wuchs in Thun auf, lernte Hochbauzeichner und Maurer. 1985 bis 1986 leistete er Aufbauhilfe in Nicaragua. 1987 wurde er Gewerkschaftssekretär der GBI im Berner Oberland. 1991 bis 1993 bildete er sich zum Primarlehrer aus. Danach arbeitete er teils als Lehrer und teils bei der GBI. 1999 wechselte er zum SEV, seit 2008 ist er Vizepräsident. Er lebt mit seiner Partnerin in Bern.

Bitte unterschreiben: www.dringender-aufruf.ch

Unverhältnismässig und unmenschlich

Die Durchsetzungsinitiative macht die Schweiz zum Unrechtsstaat

Die Durchsetzungsinitiative schiesst völlig über das Ziel der Kriminalitätsbekämpfung hinaus, da sie schon für Bagatelldelikte die Landesverweisung vorsieht. Zudem verlangt sie in jedem Fall, wo einer der von ihr aufgezählten Tatbestände erfüllt ist, die automatische Ausweisung und verbietet es den Richtern ausdrücklich, eine Ausnahme zu machen, wenn die Ausweisung für die Betroffenen und ihre Angehörigen unmenschlich hart wäre. Damit verletzt sie das grundlegende Menschenrecht auf eine verhältnismässige Strafe.
Daher lehnt der SEV die Initiative ab – auch weil sie gewerkschaftsfeindlich ist: Sie würde Kolleg/innen ohne Schweizerpass die Teilnahme an Kundgebungen und Aktionen des SEV verunmöglichen.

Automatische Landesverweisung schon bei Bagatelldelikten

Die Durchsetzungsinitiative nennt als strafbare Handlungen, die beim Vorliegen einer Vorstrafe – sogar einer sehr leichten* – zur automatischen Landesverweisung führen, auch Delikte, wie sie bei gewerkschaftlichen Aktionen und Demos leicht vorkommen können:

Hausfriedensbruch in Verbindung mit Sachbeschädigung oder Diebstahl: «Wenn Manuel Avallone bei einer SEV-Aktion unbefugt in ein SBB-Gebäude eindringt, ist dies Hausfriedensbruch, und wenn er ‹Nein zu Railfit 2030› an ein Fenster sprayt, ist dies eine Sachbeschädigung, auch wenn er es sehr schön machen würde», erklärt der Zürcher Rechtsanwalt Marc Spescha.

Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte: Würde die SBB wegen einer SEV-Aktion die Polizei rufen, würde Manuel Avallone den Tatbestand bereits erfüllen, wenn er sich nicht völlig ergeben abführen liesse. «Schon das Erschweren einer Amtshandlung genügt», sagt Marc Spescha, «z.B. wenn man sich mit Fusstritten gegen die Abführung wehrt.»

Einfache Körperverletzung oder Raufhandel: Wenn es bei einer Kundgebung zu einem Handgemenge mit Gegendemonstranten oder privaten Sicherheitsleuten kommt und Manuel Avallone als Organisator zu verhandeln oder zu schlichten versucht, kann er sehr schnell in einen Raufhandel verwickelt werden. «Darunter versteht man eine Auseinandersetzung mit mindestens drei Teilnehmenden, die wechselseitig Schläge austeilen, die mindestens einer Tätlichkeit entsprechen, dies unabhängig davon, ob die Schläge zum Zwecke des Angriffs oder zum Zwecke der Verteidigung verabreicht werden», erklärt Marc Spescha. «Strafbar wird ein Teilnehmer auch dann, wenn er vor Eintritt dieser Bedingungen aus dem Kampf ausscheidet, sich also sehr rasch zurückzieht.»Für die einfache Körperverletzung reichen auch relativ leichte Körperverletzungen.

Riskieren Nicht-Schweizerbürger/innen eine Landesverweisung auch bei einer Demo, die den Verkehr stört?
In der Durchsetzungsinitiative ist dazu nichts zu finden (daran haben die Initianten wohl einfach nicht gedacht), in der vom Parlament verabschiedeten gesetzliche Umsetzung der (vom Volk Ende 2010 angenommenen) Ausschaffungsinitiative aber schon: Der neue Artikel 66a des Strafgesetzbuches nennt die vorsätzliche Störung des Eisenbahnverkehrs und die qualifizierte Störung des öffentlichen Verkehrs als Tatbestände, die grundsätzlich zur Landesverweisung führen. «Qualifiziert» heisst, dass man wissentlich Leib und Leben vieler Menschen in Gefahr bringt. Die Landesverweisung würde aber nicht vollzogen, wenn der Richter zum Schluss käme, dass das öffentliche Sicherheitsinteresse die privaten Interessen des Täters nicht überwiegt. Denn die gesetzliche Umsetzung der Ausschaffungsinitiative sieht eine Verhältnismässigkeitsprüfung vor. Dies ist ihr wesentlicher Unterschied zur Durchsetzungsinitiative, die vom Richter die automatische Landesverweisung verlangt, wenn der Tatbestand erfüllt ist.

Fi

Kommentare

  • Bachmair Roman

    Bachmair Roman 27/02/2016 15:08:55

    Hört einmal mit dem "unmenschlich" auf. Das ist nicht nur an den Haaren herbei gezogen, nein total verlogen!

    Was sollt denn daran unmenschlich sein? Sind den Verbrechen "menschlich"? Ja, von Menschen gemacht, aber haben nichts mit Menschlichkeit zu tun.

    Sorry, dass ich da nicht dem SEV-Slogan entspreche, mein Ja dazu habe ich eingelegt, um meine Unzufriedenheit mit der Arbeit von den Räten zu bekunden!

    Und zu guter Letzt: Jeder ist sich des eigenen Glückes Schmied wie man so schön sagt. Wer nichts verbricht, hat auch nichts zu befürchten.