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STI Bus AG: SEV-Sektion übergibt Petition «Ein GAV für alle» an den Verwaltungsratspräsidenten

Von rechts: Sektionspräsidentin VPT-STI Elisabeth Küng und SEV-Vizepräsident Christian Fankhauser übergaben die Petition, Ueli Müller und Hans-Jörg Zwahlen gehören dem Sektionsvorstand an.

Die STI Bus AG in der Region Steffisburg-Thun-Interlaken will im Rahmen der neuen Holding-Struktur ab 1. Januar 2023 einen Teil ihres Personals ausserhalb ihres aktuellen Gesamtarbeitsvertrags unter einem Personalreglement anstellen, ohne darüber bisher mit ihrem Sozialpartner SEV sprechen zu wollen. Dagegen hat die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV Ende März eine Petition lanciert. Diese fordert einen GAV für alle Mitarbeitenden, und dass OR-Verträge die Ausnahme für die obersten Kader bleiben sollen. 288 Mitarbeitende aus allen Bereichen haben die Petition unterschrieben. Diese wurde heute am STI-Sitz in Thun durch eine kleine SEV-Delegation an VR-Präsident Hans Rudolf Zaugg überreicht mittels einer notariellen Feststellungsurkunde, die die Unterschriften bestätigt.

Die Mitarbeitenden und der SEV wurden am 5. Januar vor die Tatsache gestellt, dass ein Teil der Belegschaft unter einem Personalreglement nach OR neu angestellt werden soll. So werden u.a. Mitarbeitende der Werkstattbetriebe, des touristischen Reisebereiches und der Administration, die bisher dem GAV STI Bus AG unterstanden, aus diesem ausgelagert. Zwar werden die Chauffeure der bereits 2019 von der STI übernommenen Grindelwald Bus AG neu in den bestehenden GAV STI Bus AG integriert. Aber insgesamt rund 90 Mitarbeitende der total knapp 400 Mitarbeitenden der ganzen Holding (ohne Kader und Lehrlinge) sollen ausserhalb des GAV mit OR-Verträgen und einem Personalreglement angestellt werden.

Da die Direktion keinerlei Willen zu Verhandlungen zeigte, lancierte die SEV-VPT-Sektion STI an ihrer Generalversammlung am 31. März die Petition. SEV-Gewerkschaftssekretärin Susanne Oehler erklärt warum: «Ein Personalreglement wird ohne Verhandlungen und Mitwirkung eines Sozialpartners einseitig erstellt und kann jederzeit angepasst werden. Mit einem GAV ist die Mitsprache des Personals gewährleistet und es muss über Veränderungen der Anstellungsbedingungen verhandelt werden. Zudem verhindert ein GAV Ungleichheiten im Unternehmen und vereinfacht Verhandlungen über Personalbelange.»

Dass 73% des gesamten Personals die Petition unterschrieben haben und Unterschriften aus allen Bereichen kamen, zeigt für SEV-Vizepräsident Christian Fankhauser, der an der Petitionsübergabe ebenfalls teilnahm, «dass das Personal grossmehrheitlich einen GAV für das ganze Personal wünscht und in dieser Frage solidarisch zusammensteht. Dies ist eine deutliche Botschaft an die Leitung. Jetzt liegt der Ball bei der Unternehmung und wir hoffen, dass sie zu Gesprächen über den Geltungsbereich des GAV bereit sein wird.» Die Antwort der Unternehmung wird dann an der Herbstversammlung der Sektionsmitglieder vom 23. August thematisiert werden.

Für weitere Auskünfte:

Susanne Oehler, Gewerkschaftssekretärin SEV, 079 612 66 23
Christian Fankhauser, Vizepräsident SEV, 079 742 96 32