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Lucie Waser antwortet

Feministischer Streik

Ich möchte am 14. Juni streiken und meine Arbeit niederlegen. Wie steht der SEV dazu?

Am 14. Juni begehen wir in der ganzen Schweiz den feministischen Streik- und Protesttag. Als Teil der feministischen Protest- und Streikbewegung fordern wir die Gleichwertigkeit zwischen allen Menschen, Lohngleichheit und eine faire Aufteilung unbezahlter Arbeit sowie Klimagerechtigkeit. So wie bisher kann es nicht weitergehen! Darum unterstützt der SEV am 14. Juni den Protest- und Streiktag, den es in der Schweizergeschichte bereits zum dritten Mal gibt.

Ein Streik am Arbeitsplatz hat aber eine andere Dimension als der Streik- und Protesttag im öffentlichen Raum. Bei allen Unternehmungen des öffentlichen Verkehrs, die mit dem SEV als Sozialpartner verbunden sind, gilt die Friedenspflicht. Diese Friedenspflicht ist bindend und gilt für alle Mitarbeitenden. Denn die öV-Unternehmen haben einen Service-public-Auftrag zu erfüllen. Für den feministischen Streik ist dies grundsätzlich gut, denn so gelangen die Protestierenden mit dem öffentlichen Verkehr an die Aktions- und Demoplätze. Die Friedenspflicht bedeutet aber auch, dass du deine Arbeit an diesem Tag nicht niederlegen darfst.

Du kannst aber am Protest teilhaben, dich mit den Streikenden solidarisieren und einen Streik-Button oder -Aufkleber tragen, sofern dies an deinem Arbeitsplatz erlaubt ist. Und natürlich kannst du über die Anliegen des Streiks auch mit deinen Kolleginnen, Freunden und Bekannten sprechen. Wenn du unsicher bist, was möglich ist für dich und was nicht, dann wende dich an deine:n zuständige:n SEV-Gewerkschaftssekretär:in.

Wir freuen uns auf jeden Fall, wenn du vor oder nach der Arbeit zu uns an einen der SEV-Treffpunkte kommst – siehe dazu www.sev-online.ch/14juni.

Lucie Waser ist Gleichstellungsbeauftragte im SEV.
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