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Vertriebssysteme der öV-Anbieter öffnen?

Freipass für Plattformfirmen

Die Digitalisierung macht es möglich, unterschiedliche Verkehrsmittel vom öV über den individuellen motorisierten bis zum Velo- und Fussverkehr zu kombinieren und so zu verkaufen. Von diesen «multimodalen Mobilitätsdienstleistungen» erhofft sich der Bundesrat eine optimale Abdeckung der Bedürfnisse der Bevölkerung und eine bessere Nutzung des Gesamtverkehrssystems. Er will sie daher mit Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBG) fördern und hat dazu bis März eine Vernehmlassung durchgeführt.

In seiner Antwort kritisiert der SEV, dass Privaten einseitig der ungehinderte Zugang zum Vertriebssystem der öV-Anbieter gewährt werden soll, womit sie öV-Tickets in freier Preisgestaltung verkaufen könnten. «Das gefährdet den Service public im Kern, denn es würde die bestehenden öV-Angebote mit regulierten Preisen aushebeln», warnt der SEV. Er lehnt es ab, dass diese Anbieter die Preise der vermittelten öV-Tickets (die sie zu regulären Preisen kaufen müssten) frei gestalten können. Denn sie erhielten so einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil gegenüber den öV-Unternehmen, da sie – sofern sie über genügend Kapital verfügen – über Jahre Verluste in Kauf nehmen könnten, um Kund/innen an sich zu binden, eine Monopolstellung zu erlangen und diese dann auf dem Rücken der Kundschaft auszunutzen. So, wie es Flixbus vorgemacht hat.

Der SEV ist überzeugt, dass international agierende Mobilitätsvermittler primär an den Daten und eigenem Gewinn interessiert sind und nicht an einem nachhaltigen Verkehrsnetz in der Schweiz. Der SEV fordert deshalb, dass Gewinne aus der Datennutzung und -bearbeitung in die Weiterentwicklung des Systems reinvestiert werden müssen.

Markus Fischer