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Agglomerationsprogramme müssen hohe Priorität haben

SEV befürwortet Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF)

Der SEV ist grundsätzlich einverstanden mit dem NAF, der für eine langfristige und ausreichende Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs sorgt, analog zum Bahninfrastrukturfonds.

Planungssicherheit und Transparenz wären aber noch besser, wenn das zweite Gefäss zur Strassenfinanzierung, die «Spezialfinanzierung Strassenverkehr», in den NAF integriert würde, schreibt der SEV in seiner Vernehmlassungsantwort vom 17. Juni.

Ein guter Unterhalt der Nationalstrassen sei wichtig, weil diese landesweit einen grossen Teil des Verkehrs aufnehmen und so die Städte und Agglomerationen entlasten würden, so der SEV weiter. Daneben hätten aber die Agglomerationsprogramme hohe Priorität für die Verkehrsbewältigung, denn «85 bis 90 % aller Staus entstehen heute in den Agglomerationsräumen. Und dort wird die stärkste Bevölkerungsentwicklung erwartet.» Da der NAF – anders als der Bahninfrastrukturfonds – mit einem guten finanziellen Polster starte, seien die Agglomerationsprogramme ohne Verzögerung zu realisieren.

Anreize für Umstieg auf öV wichtig

Weil die meisten Leute multimodal unterwegs sind, besonders in den Agglomerationen, „muss alles unternommen werden, um Anreize für den vermehrten Umstieg auf den öffentlichen Verkehr zu schaffen“, fordert der SEV. „Nur so ist der prognostizierte Zuwachs bei der Mobilität zu bewältigen.“

Einen allfälligen Ausbau des Nationalstrassennetzes dagegen beurteilt der SEV «sehr kritisch», weil dies der Zielsetzung der Verlagerungspolitik widerspreche und der Zunahme des motorisierten Individualverkehrs Vorschub leiste. Deshalb spricht er sich in der Vernehmlassung auch gegen den zweiten Strassentunnel am Gotthard aus. «Dieser konkurrenziert die Agglomerationsprogramme», warnt Daniela Lehmann, Koordinatorin Verkehrspolitik beim SEV.

Weiter fordert der SEV ein unabhängiges Audit zum Bedarf an Nationalstrassenunterhalt und -ausbau. Und er lehnt eine Zweckbindung der Automobilsteuer für den NAF ab, weil diese der Bundeskasse rund 400 Mio. Franken entziehen würde, die anderweitig kompensiert werden müssten. Sonst ist der SEV mit den Finanzierungsvorschlägen des Bundesrats (siehe Box) einverstanden.

Fi

NAF, Finanzierungsmassnahmen und STEP

Für die Finanzierung der Nationalstrassen und von Projekten zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen (Agglomerationsprogramme), die bisher aus dem befristeten Infrastrukturfonds finanziert wurden, will der Bundesrat auf Verfassungsstufe einen unbefristeten Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds NAF schaffen. In diesen sollen (wie beim Bahninfrastrukturfonds) bisherige und neue Einnahmen fliessen.

Der Aufwand für das Nationalstrassennetz steigt, da es grösstenteils in den 60er- und 70er-Jahren gebaut wurde, immer stärker belastet wird und noch fertiggestellt werden muss. Zudem ist in den Agglomerationen die Verkehrsinfrastruktur auszubauen. Um die absehbare Finanzierungslücke zu schliessen, will der Bundesrat den Mineralölsteuerzuschlag erhöhen, für Fahrzeuge mit alternativen Antriebstechniken eine Pauschalabgabe einführen und die Automobilsteuer, die zum Teil in die allgemeine Bundeskasse fliesst, verstärkt dem NAF zuweisen.

Auch will der Bundesrat in einem Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrasse STEP aufzeigen, welche Erweiterungen und Kapazitätsausbauten er mit dem Fonds bis 2030 finanzieren will.