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Die Qualität der Mitarbeitenden ist entscheidend

Gesamtarbeitsvertrag für die Berner Bergbahnen

Erstmals in der Geschichte hat heute eine Arbeitgeberorganisation der Bergbahnbranche mit einer Gewerkschaft einen Gesamtarbeitsvertrag unterzeichnet. Die Berner Bergbahnen und die Gewerkschaft des Verkehrspersonals haben ein Vertragswerk vereinbart, das den Unternehmen Ausnahmeregelungen ermöglicht und dem Personal zuverlässige Anstellungsbedingungen garantiert.

«Mitarbeitende sind nicht nur ein (grosser) Kostenblock, sondern vorab ein entscheidendes Alleinstellungsmerkmal erfolgreicher Unternehmungen. Es ist nicht selbstverständlich, gute Mitarbeitende zu haben, diese muss man sich verdienen. Die Verhandlungen des Verbandes Berner Bergbahnen mit dem SEV waren von allem Anfang an von diesem Unternehmergeist geprägt und konnten nun erfolgreich mit der Unterzeichnung eines Gesamtarbeitsvertrages abgeschlossen werden», kommentiert Christoph Egger, Präsident der Berner Bergbahnen den historischen Schritt der GAV-Unterzeichnung.

Unterzeichnet und angewendet wird der neue Gesamtarbeitsvertrag von diesen Unternehmungen: Schilthornbahn AG, Lenk Bergbahnen, Bergbahnen Adelboden AG, Niesenbahn AG, Stockhornbahn AG, Luftseilbahn Kandersteg – Sunnbüehl Gemmi AG. Diese Unternehmungen stellen mit der Gründung des Arbeitgeberverbands Berner Bergbahnen sowie mit der Unterzeichnung des Gesamtarbeitsvertrages ihre Weitsicht und Mitarbeiterorientierung unter Beweis. Weitere Unternehmungen im Berner Oberland sowie ausserkantonale haben bereits ihr Interesse für den Beitritt in den Arbeitgeberverband und somit die Anwendung des Gesamtarbeitsvertrags angekündigt.

Mit der Unterzeichnung können diese Unternehmungen ab der Wintersaison 2013/2014 alle Ausnahmenregelungen gemäss Arbeitszeitgesetzverordnung AZGV anwenden. Zur Bewältigung des Saisonverkehrs dürfen beispielweise Dienstschichten auf bis zu 15 Stunden verlängert werden, wobei die Höchstarbeitszeit innerhalb dieser Dienstschicht 13 Stunden beträgt. Ohne Ausnahmeregelung würde eine Höchstarbeitszeit von 10 Stunden gelten. Die Unterzeichner können also von einer wichtigen Flexibilisierung und Liberalisierung der Arbeitszeit profitieren. Im Gegenzug haben die Bergbahnunternehmungen Hand geboten, Konzessionen im Bereich der Entlöhnung einzugehen. «Das Berner Oberland kennt im nationalen Vergleich bereits sehr vorteilhafte Anstellungsbedingungen, weshalb diese Konzessionen nicht schmerzhaft sind. Den unterzeichnenden Bergbahnen ist die Qualität der Mitarbeitenden sehr wichtig», erläutert Egger.

Giorgio Tuti, Präsident der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV, ergänzt: «Vertragsabschlüsse erfolgen auf gleicher Augenhöhe: damit zeigen die unterzeichnenden Unternehmungen Respekt gegenüber dem höchsten Gut jeder Unternehmung, dem Personal.» Nicht ganz zufällig liegen die vereinbarten Mindestlöhne mit 22 Franken pro Stunde bzw. 4000 Franken pro Monat genau auf der Höhe, wie sie von der gewerkschaftlichen Mindestlohn-Initiative gefordert werden.

Gesamtarbeitsverträge sind heute im gesamten Verkehrsbereich der Standard für die Sozialpartnerschaft. Der SEV ist inzwischen Partner in rund 70 Gesamtarbeitsverträgen – der erste war 2001 jener mit der SBB, nun kommt mit den Berner Bergbahnen erstmals diese Branche hinzu. «Der SEV pflegt mit den allermeisten schweizerischen Verkehrsunternehmungen eine langjährige und traditionsreiche sozialpartnerschaftliche Beziehung auf der Basis von gegenseitigem Respekt und permanentem Dialog», betont Tuti.