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SEV erhält vom Arbeitsgericht Waadt Ost vorerst Recht

Gericht zwingt MOB zu korrekten Löhnen

Schneller und klarer Entscheid des Arbeitsgerichts Waadt Ost: Es hat in einer sofortigen, vorsorglichen Entscheidung der Klage des SEV gegen MOB GoldenPass Recht gegeben. MOB muss ab sofort die Minimallöhne des Waadtländer Rahmenvertrags einhalten und bis letzten April rückwirkend bezahlen. Die ordentliche Verhandlung findet am 10. Oktober statt.

Kein Freudentag für den neu gewählten Präsidenten des Verbandes des öffentlichen Verkehrs: In seiner Funktion als Direktor der MOB GoldenPass erlitt Richard Kummrow gestern eine empfindliche Schlappe. Das Arbeitsgericht Waadt Ost hat im Schnellverfahren hinter geschlossenen Türen der Klage des Schweizerischen Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verbands (SEV) vollumfänglich Recht gegeben. Es verpflichtet die MOB, ab sofort den Rahmenvertrag des öffentlichen Verkehrs im Kanton Waadt einzuhalten und Nachzahlungen für die Monate seit 1. April 2006 vorzunehmen. Dieser Entscheid gilt bis zur ordentlichen Verhandlung am 10. Oktober, doch lässt seine Klarheit wenig Zweifel aufkommen, wie dannzumal der Entscheid ausfallen wird. 

Anwalt Jean-Michel Dolivo hatte am Mittwoch im Auftrag des SEV die Klage gegen MOB GoldenPass eingereicht, da sich das Unternehmen weigerte, die Mindestlöhne des Rahmenvertrags zu bezahlen. Stattdessen war es Hals über Kopf aus dem Arbeitgeberverband des öffentlichen Verkehrs in der Waadt ausgetreten – dem es aber zum Zeitpunkt, als der Rahmenvertrag in Kraft trat, noch angehörte.

Der ganze Fall hat zusätzlich eine politische Komponente, indem der Verband des öffentlichen Verkehrs gestern Richard Kummrow zu seinem neuen Präsidenten wählte, obwohl ihm dessen Verhalten bekannt war.