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Eine Ampelgeschichte

Viele KTU-Unternehmen lassen Chauffeure fallen, die gebüsst werden – aber nicht der SEV!

Der städtische Strassenverkehr verursacht Stress – die konstant hohe Verkehrsdichte, die Vervielfachung der Kreisel, Einbahnstrassen, Fussgängerstreifen und Ampeln. In diesem Umfeld hat sich im letzten Jahr in einer Westschweizer Stadt eine unsägliche Geschichte um Buschauffeure zugetragen.

Die Situation ist heikel: Eine Ampel befindet sich vor einer Abzweigung nach rechts, gleich danach folgt ein Fussgängerstreifen, der überquert werden muss, um zur Bushaltestelle zu gelangen. Diese Situation hat manchem Busfahrer den kalten Schweiss in den Nacken getrieben. Tatsächlich: Wenn ein Chauffeur ruhig auf die Verzweigung zurollt und sich ans Abbiegen macht, springt die Ampel auf Gelb.

Fahrgäste nicht gefährden

Das ist kein Problem für einen Reisebus, aber für einen 18 Meter langen Gelenkbus sieht die Sache anders aus: Man kann nicht auf die Bremse treten, ohne die Fahrgäste zu gefährden.

Unsere Kollegen sind überzeugt, richtig zu handeln, wenn sie die Ampel bei Gelb überqueren. In Anbetracht des nahen Fussgängerstreifens und der kommenden Haltestelle können sie aber auch nicht beschleunigen. Die Ampel wechselt auf rot, während die zweite Hälfte des Busses sie noch nicht passiert hat. Resultat: eine Ordnungsbusse von 250 Franken!

Der SEV lässt nicht locker

Laut der lokalen Polizei ist die Anlage den eidgenössischen Normen gemäss geschaltet, wo die Dauer der Gelbphase im vorliegenden Fall auf 3 Sekunden festgelegt ist. Der Toleranzwert des Radars und der Fotografie wurde auf das gesetzliche Minimum festgelegt, also auf eine halbe Sekunde. Aus diesen Grundlagen berechnet die Gemeindebehörde, wie lang die Ampel schon rot ist, wenn der Bus sie quert.

Wenn sich das Unternehmen drückt

Von Seiten des Unternehmens gibt man sich ungerührt: «Bussen sind eure Sache!», wird etlichen betroffenen Kollegen beschieden. Diese wenden sich darauf an den Berufsrechtsschutz des SEV, der einen Rechtsanwalt mit ihrer Verteidigung beauftragt. Das Argument der vielen Fahrgäste in den Fahrzeugen überzeugt, und die Bussen werden zurückgezogen. Aber das Problem der Distanzberechnungen bleibt bestehen.

Übel an der Wurzel packen

Ein Kontakt des SEV-Sekretariates mit dem Polizeivorstand und einem Vertreter des Transportunternehmens ermöglicht es dann, Bewegung in die Sache zu bringen. Es zeigt sich, dass die Distanzen zu streng berechnet wurden, was dazu führte, dass die Fahrt falsch berechnet wurde. Eine Sanktion ist unter solchen Umständen nicht angebracht. Und es zeigt sich erneut, dass die gewerkschaftliche Intervention effizient und wirkungsvoll ist! 

Rechtsschutzteam SEV