Personalbeurteilung

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt

Zu Jahresbeginn häufen sich beim SEV-Rechtsschutz Anfragen im Zusammenhang mit der Personalbeurteilung.

Eine institutionalisierte jährliche Personalbeurteilung in Form eines Mitarbeitergesprächs ist eine gute Sache, wenn sie korrekt durchgeführt wird. Da die Beurteilung Auswirkungen auf den Lohn hat, birgt sie allerdings auch Konfliktpotenzial.

Die Mitarbeitenden sind frühzeitig zum Personalbeurteilungsgespräch einzuladen. Dabei erhalten sie ein leeres Formular und eine Informationsbroschüre sowie allenfalls das Formular für das Führungsfeedback. Es ist wichtig, dass sich beiden Seiten auf das Personalbeurteilungsgespräch sorgfältig vorbereiten. Dabei sind die Beobachtungen, die im Verlauf des Jahres gemacht wurden, bzw. (positive) Feedbacks, die die Mitarbeitenden erhalten haben, zu dokumentieren. Die Personalführung ist ein laufender Prozess, umfasst auch Zwischengespräche und erschöpft sich nicht im Beurteilungsgespräch! Bei diesem werden aber die Beobachtungen ausgetauscht und der Beurteilungsbogen definitiv ausgefüllt. Dazu gehört auch die Gesamtbeurteilung (bei der SBB mit einem Wert von A bis E). Bei der Beurteilung werden Beobachtungsschwerpunkte und Massnahmen festgelegt oder Zielvereinbarungen getroffen. Sie müssen klar, messbar, anspruchsvoll und realistisch sein.

Am 22. September 2010 findet im Zentralsekretariat des SEV in Bern nochmals der SEV-Kurs «Kompetent und selbstbewusst auftreten im Mitarbeitergespräch» statt. In den nächsten Ausgaben von kontakt.sev werden wir auf das Thema der Mitarbeiterbeurteilung zurück kommen.

Kursausschreibung siehe Agenda.

Ist der oder die Mitarbeitende mit der Beurteilung nicht zufrieden, kann ein Zweitgespräch verlangt werden, entweder durch Ankreuzen des Feldes auf dem Beurteilungsbogen oder innerhalb von zehn Tagen nach dem Gespräch. Nach dieser Frist gilt die Beurteilung als akzeptiert – allenfalls auch ohne Unterschrift auf dem Beurteilungsbogen. Beim Zweitgespräch lassen sich viele Kolleg/innen von einem Gewerkschaftsekretär bzw. einer –sekretärin, einem Mitglied des Sektionsvorstandes oder der Peko begleiten. Trotzdem gelingt es nur selten, die Personalbeurteilung zu korrigieren. Dies auch deshalb, weil die Vorgesetzten bei der Beurteilung einen grossen Ermessensspielraum haben und zudem die Beurteilungswerte teilweise schon vor dem Gespräch mit dem übergeordneten Vorgesetzten abstimmen, obschon dies dem im Personalführungshandbuch vorgegebenen Vorgehen widerspricht. Trotz diesen Vorbehalten gilt: Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren – wer mit der Beurteilung nicht einverstanden ist, sollte deshalb die Möglichkeit zum Zweitgespräch nutzen und seine Argumentation gut und zielgerichtet aufbauen. Über das Zweitgespräch wird eine Notiz erstellt und diese unterzeichnet.

SEV-Rechtsschutzteam