Astra gegen Alpeninitiative
Das Bundesamt für Strassen (Astra) hat verschiedene Dokumentationen zur Frage der Gotthard-Sanierung und zur zweiten Röhre publiziert.
Sanierung
Bei der Sanierung ist die Erneuerung von vier wesentlichen Elementen vorgesehen: Zwischendecke, Tunnellüftung, Fahrbahnbelag und Entwässerungsanlage. Hinzu kommt die Anpassung an neue Normen: Verkleinerung des Abstands zwischen den Ausstellbuchten, Erhöhung des verkehrstechnischen Nutzraums und Verbreiterung der Bankette. Für all dies benötigt man rund 900 Arbeitstage. Wird ohne Unterbrüche gearbeitet, betragen die Kosten etwa 1250 Millionen, wenn der Tunnel jeweils von Juni bis September geöffnet würde, dauert die Arbeit dreieinhalb Jahre und kostet 1420 Millionen.
Zweite Röhre
Der Bau einer zweiten Röhre mit einer Fahrbahn und einer Standspur würde gegen 2 Milliarden Franken kosten. Betrieb und Unterhalt würden jährlich 25 bis 40 Millionen Franken zusätzlich kosten. Das Astra rechnet mit einer Planungsdauer von 8 bis 15 Jahren (je nach Opposition und Einsprachen) sowie mit einer Bauzeit von sieben Jahren.
Soll die Sanierung des bestehenden Tunnels bis nach dem Bau einer zweiten Röhre verschoben werden, sind Übergangslösungen nötig, die 250 Millionen Franken kosten und eine Tunnelschliessung von 140 Tagen erfordern. Das Astra vertritt die Meinung, dass eine zweite Röhre ohne Kapazitätserweiterung ohne Gesetzesänderungen möglich ist.
Diese Haltung bestreitet der St. Galler Rechtsprofessor Philippe Mastronardi, dessen Expertise für die Alpeninitiative zum Schluss kommt, die Variante einer «zweiten Röhre ohne Kapazitätserweiterung» entspreche keinem der vorgesehenen Fälle des Strassentransitverkehrsgesetzes (STVG). Sie könne durch die Auslegung des STVG nicht legitimiert werden.
«Die Variante würde mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Umgehung des Verbots einer Erhöhung der Transitstrassen-Kapazität nach Artikel 84 der Bundesverfassung bewirken. Sie stellt damit eine verfassungsrechtlich unzulässige Vorentscheidung für eine mehrspurige Durchfahrung des Gotthards dar», schreibt der Experte. Wenn diese Variante verfassungskonform verwirklicht werden solle, müsse sie im Voraus gesetzlich geregelt werden. Das STVG müsse durch Regeln ergänzt werden, welche eine spätere Nutzung von mehr als zwei Spuren verhindern.
Auch bei der Idee einer «Ersatzröhre » kommt Professor Mastronardi zum Schluss, dass sie sich «nicht als Inhalt des Gesetzes nachweisen» lasse. Sie würde ebenfalls eine Ergänzung des STVG erfordern. Abschliessend lässt sich also sagen, dass für den Bau einer zweiten Strassenröhre am Gotthard mindestens Gesetzesänderungen, eventuell auch eine Verfassungsänderung erforderlich wären.
Gi / pmo