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Toco: Die Rückmeldefrist ist abgelaufen – das Verfahren läuft weiter

Nachfrist nicht verstreichen lassen

Heute Donnerstag ist der letzte Termin für die Rückmeldung zu Toco. Doch noch bleibt Zeit, um Versäumtes nachzuholen.

Gemäss Angaben der SBB haben gut zwei Drittel der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits ihr Verständigungsschreiben zurückgeschickt. Einige Hundert haben eine persönliche Eingabe gemacht, ebenfalls einige Hundert haben den SEV beauftragt, sie mit Sammeleingaben zu vertreten.

SBB verschickt Mahnungen

Wer bisher nichts unternommen hat, erhält in den nächsten Tagen von der SBB eine Mahnung. Der SEV fordert seine Mitglieder auf, darauf zu reagieren, entweder mit einer Eingabe oder mit Unterschreiben des Verständigungsschreibens. Denn weiterhin nichts zu tun bedeutet, auf das rechtliche Gehör zu verzichten, was nicht sinnvoll ist.

Rund 60 Sammeleingaben

Inzwischen sind es rund 60 Berufsgruppen, die dem SEV die Vollmacht für eine Sammeleingabe gegeben haben, um ihre Zuordnung generell überprüfen zu lassen. Diese Verfahren werden einige Zeit beanspruchen.

Bei den Sammeleingaben werden SEV und SBB vorerst gemeinsam die Situation überprüfen, bevor die einzelnen Massnahmen angegangen werden.

SBB Stammhaus: Verfügungen

Bei den individuellen Eingaben wird die SBB als Nächstes eine Verfügung erlassen, sofern sie nicht auf die Eingabe eintritt. Die Verfügung muss begründet sein und kann danach mit einem Rekurs angefochten werden.

Eine Verfügung erhalten auch all jene, die trotz Mahnung nicht auf das Verständigungsschreiben reagiert haben. Einmal mehr muss aber mit aller Klarheit festgehalten werden: Es kann niemandem gekündigt werden, weil er oder sie eine Eingabe macht oder das Verständigungsschreiben nicht unterschreibt. Vorgesetzte, die solche Drohungen ausstossen, sollen dem SEV gemeldet werden; sie verhalten sich widerrechtlich und auch entgegen der Anweisungen der SBB.

SBB Cargo: Änderungskündigungen

Bei SBB Cargo läuft das weitere Verfahren anders: Wer nicht auf die Mahnung reagiert, erhält eine sogenannte Änderungskündigung. Dies ist nicht eine eigentliche Kündigung, sondern die formelle Mitteilung der Anstellungsänderung durch das neue Lohnsystem. Wer diese unterschreibt, behält seine Stelle zu den neuen Bedingungen. Als Kündigung wirkt sie erst, wenn die betroffene Person weiterhin nicht unterschreibt.

pmo