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Schweinegrippe

Antworten auf die häufigsten Fragen der SEV-Mitglieder zur Schweinegrippe

Muss ich dem Arbeitgeber sagen, dass ich Schweinegrippe habe, wenn ich mich krank melde?

Nein, es gelten die üblichen Regeln bei Krankheit. Du musst also nicht sagen, welche Krankheit du hast. Nur wenn eine Bundesbehörde eine persönliche Meldepflicht anordnen würde, wäre dies anders.

Kann ich wegen der Schweinegrippe zu Hause bleiben, ohne ein Arztzeugnis zu bringen?

Auch hier gelten die üblichen Regeln weiter: Bei der SBB ist ein Arztzeugnis ab dem dritten Krankheitstag erforderlich.

Kann mich die SBB zwingen, mich gegen die Schweinegrippe impfen zu lassen?

Nein, das ist deine persönliche Entscheidung. Eine Impfpflicht könnte höchstens vom Bund angeordnet werden, sie wäre aber kaum durchzusetzen.

Was passiert, wenn ich mich nicht impfen lasse und danach an der Schweinegrippe erkranke?

Der Entscheid, dich nicht impfen zu lassen (auch gegen die Empfehlung des Arbeitgebers), darf für dich keine Nachteile haben. Sanktionen von Seiten des Arbeitgebers sind in einem solchen Fall nicht zulässig.

Ich arbeite am Schalter und fürchte mich vor einer Ansteckung. Ich finde es fahrlässig, dass die SBB nicht mehr zu meinem Schutz unternimmt.

Der Arbeitgeber hat zwar eine Fürsorgepflicht gegenüber seinem Personal, aber zurzeit gibt es keinen Grund, im Kundenkontakt besondere Vorkehrungen zu treffen. Eine Ausnahme bilden die Personen mit einem besonderen Risiko: Schwangere oder Personen mit einer Immunschwäche sollten bereits jetzt aus dem Kundenkontakt abgezogen werden, wenn sie dies wünschen. Die SBB handelt aber korrekt, wenn sie sich an den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit orientiert.

Was kann ich tun, wenn ich Angst habe, mich mit Schweinegrippe anzustecken, aber nicht zu einer Risikogruppe gehöre?

Die SBB empfiehlt, dass du Ferien oder unbezahlten Urlaub beantragst – einfach zu Hause bleiben darfst du nicht.

pmo