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Medienmitteilung vom 30. Juni 2017

Petition: Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer/-innen!

Der SEV-Unterverband des Personals privater Transportunternehmen (VPT) fordert, dass das Bundesgesetz über den Strassenverkehr (SVG) so angepasst wird, dass die zuständige Behörde bei Fahraus-weisentzügen die Möglichkeit hat, bei Berufsfahrer/-innen die Sankti-onen markanter als bisher zu differenzieren. Er reichte deshalb heute Freitag, 30. Juni, beim UVEK die Petition «Nein zur doppelten Strafe» ein.

«Ein Fahrausweisentzug trifft einen Berufsfahrer deutlich härter als einen Freizeitfahrer», begründet Christian Fankhauser, Gewerkschaftssekretär SEV, die Petition. Denn auch bei einem privaten Vergehen riskieren Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer, ihre Stelle zu verlieren. Mit einem Fahrausweisentzug sind sie daher doppelt gestraft. «Ein Buschauffeur braucht eine hohe Belastungstoleranz, denn der Druck, den Fahrplan einzuhalten, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer und Aggressionen von gestressten Reisenden machen seinen Beruf sehr anspruchsvoll», sagt Gilbert D’Alessandro, Zentralpräsident des VPT, der zahlreiche Berufsfahrer/-innen organisiert.

Die Petition «Nein zur doppelten Strafe» fordert bei Berufsfahrer/-innen eine markantere Differenzierungsmöglichkeit der Sanktionen auf privater und beruflicher Ebene. «Dafür ist eine Anpassung des SVG nötig», erklärt Barbara Spalinger, Vizepräsidentin SEV. «Seit der Revision des SVG im Jahr 2005 werden Fahrausweisentzüge nach  der Schwere der Gefährdung verhängt. Deutlich weniger Gewicht kommt dem persönlichen Verschulden zu, was früher anders war.» Dies soll sich nun ändern: Die Petition fordert, dass der zuständigen Behörde erlaubt ist, die Situation einzuschätzen und, zumindest bei leichtem persönlichen Verschulden, die Sanktionen auf privater und beruflicher Ebene markanter zu differenzieren.

 

Weitere Auskünfte:

Barbara Spalinger, Vizepräsidentin SEV, 079 642 82 64

Christian Fankhauser, Gewerkschaftssekretär SEV, 079 742 96 32