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Medienmitteilung vom 13. Juni 2017

Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen!

Edith Graf-Litscher, Thurgauer SP-Nationalrätin und Gewerkschaftssekretärin SEV, hat heute Dienstag, 13. Juni, eine Motion im Nationalrat eingereicht. Sie fordert eine Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und der Verkehrszulassungsverordnung (VZV), welche bei Berufsfahrer/-innen eine markantere Differenzierung der Sanktionen im Falle eines Fahrausweisentzugs erlauben soll. Die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) begrüsst Graf-Litschers Motion.

«Es ist unbestritten, dass ein Fahrausweisentzug Berufsfahrerinnen und -fahrer deutlich härter trifft als Freizeitfahrer», schreibt Edith Graf-Litscher in der Begründung für ihre Motion. Denn sie riskieren, mit dem Fahrausweisentzug ihre Stelle zu verlieren, auch wenn dieser aufgrund eines privaten Vergehens verhängt wurde. Wie Graf-Litscher schreibt, «kommt dies einer doppelten Strafe gleich». Dieser Meinung ist auch der SEV, der als Verkehrsgewerkschaft zahlreiche Berufsfahrerinnen und Berufsfahrer organisiert und sich für deren Interessen einsetzt.

Seit der Revision des SVG im Jahr 2005 werden Fahrausweisentzüge vor allem anhand der Schwere der Gefährdung verhängt. Dem persönlichen Verschulden kommt deutlich weniger Gewicht zu. «Mindestens bei leichtem Verschulden eines Berufsfahrers oder einer Berufsfahrerin sollte die zuständige Behörde zwischen den Fahrzeugkategorien, für die er oder sie befugt ist, differenzieren können und entsprechend unterschiedliche Entzugsdauern verhängen können», findet Graf-Litscher. Eine solche Differenzierung ist zwar in der VZV vorgesehen, allerdings nur unter Berücksichtigung der Gefährdung und nicht des Verschuldens.

In ihrer Motion «Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen» fordert SEV-Gewerkschaftssekretärin Edith Graf-Litscher deshalb, dass das Strassenverkehrsgesetz und die Verkehrszulassungsverordnung so angepasst werden, dass die zuständige Behörde bei Fahrausweisentzügen die Möglichkeit hat, bei Berufsfahrer/-innen die Sanktionen auf privater und beruflicher Ebene markanter zu differenzieren und das persönliche Verschulden wie im Strafrecht zu gewichten ist. Die Motion wurde heute Dienstag, 13. Juni, im Nationalrat eingereicht.

Weitere Auskünfte:

Edith Graf-Litscher, Gewerkschaftssekretärin SEV: 079 347 08 93

Barbara Spalinger, Vizepräsidentin SEV: 079 642 82 64

Antwort des Bundesrats vom 16. August

Der Bundesrat beantragt in seiner Stellungnahme, die Motion abzulehnen. Begründet wird dies damit, dass die Umstände des Einzelfalls bei Führerausweisentzügen ohnehin zu berücksichtigen seien, was auch die Gewichtung des Verschuldens bei der Festsetzung der Ausweisentzugsdauer beinhalte. Ausserdem sei es den kantonalen Behörden möglich, Führerausweise für beruflich benötigte Fahrzeugkategorien weniger lang zu entziehen – sofern die gesetzliche Mindestentzugsdauer eingehalten wird. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Berufsfahrer/innen «eine erhöhte Verantwortung» tragen und deshalb die Verkehrsregeln besonders genau beachten müssen.

«Das sehe ich auch so», sagt die Motionärin Edith Graf-Litscher. «Trotzdem besteht mindestens bei leichtem Verschulden Handlungsbedarf. Heute wird nur bezüglich Gefährdung differenziert. Damit Berufschauffeure nicht doppelt bestraft werden, sollte zukünftig auch beim Verschulden differenziert werden.»

In einem nächsten Schritt wird Graf-Litschers Motion in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen behandelt.

Kommentare

  • Erich Stocker

    Erich Stocker 19/06/2017 09:42:00

    Liebe Edith,
    ich danke dir im Namen aller Busfahre/innen für deinen Einsatz. Du bist als Gewerkschaftlerin und Nationalrätin immer sehr bemüht für das arbeitende Volk und die Bevölkerung der Schweiz das beste zu erreichen. Merci vielmol.