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Erste gesamtschweizerische Bustagung des SEV in Olten

SEV fordert kantonale Rahmenverträge im öffentlichen Verkehr

Die Liberalisierung im öffentlichen Nahverkehr scheint nicht aufzuhalten zu sein. Umso dringender sind Mittel, um das Personal vor den Schäden zu schützen. An seiner ersten Bustagung forderte der SEV heute nachdrücklich kantonale Rahmenverträge, die die Arbeitsbedingungen regeln, falls es zu Ausschreibungen von Linien und Netzen kommt.

«Wir können Ausschreibungen nicht verhindern, deshalb müssen wir dafür kämpfen, dass der Wettbewerb nicht auf dem Buckel des Personals stattfindet», hielt Kurt Nussbaumer heute in Olten fest. Er ist Präsident des Verbandes des Personals privater Transportunternehmen (VPT); einer der zehn Unterverbände des Schweizerischen Eisenbahn- und Verkehrspersonal-Verbandes SEV. Der VPT SEV hatte erstmals die Busfahrer zu einer gesamtschweizerischen Tagung zusammengerufen. Stärker als bisher organisiert sich die Gewerkschaft nach Branchen, um den gemeinsamen Anliegen gleicher Berufsgruppen bei verschiedenen Arbeitgebern gerecht zu werden.

Gewalt gegen Busfahrer: Behörden gefordert

Seit Anfang dieses Jahres gelten Übergriffe gegen das Personal des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz als Offizialdelikt, das heisst, die Polizei muss von sich aus aktiv werden und nicht erst auf Anzeige. Die im SEV organisierten Busfahrer hatten sich unter Führung ihrer Westschweizer Untergruppe GATU (Groupe autonome des transports urbains) vor einem Jahr mit einer Petition für diese Gesetzesänderung eingesetzt. Nun, da sie seit Jahresbeginn gilt, treten bei der Umsetzung Schwierigkeiten auf. Wie GATU-Präsident Johan Pain an der SEV-Bustagung in Olten ausführte, zeigen sich die Behörden in vielen Fällen überfordert. «Diese Fälle dürfen nicht verschleppt werden, sonst hat die Neuerung gar nichts gebracht», betonte Pain.

Ausschreibungen von Buslinien in den Kantonen St. Gallen und Bern haben letztes Jahr gezeigt, wie schnell die Betreiber wechseln können. Für das Personal gibt es dabei gesetzlich nur minimale Sicherheiten. Für die Gewerkschaft SEV ist das Rezept klar: Kantonale Rahmenverträge müssen regeln, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Ausschreibungen geschützt werden. «Wenn Wettbewerb sein soll, dann darf er sich weder bei der Qualität der Leistungen noch bei den Arbeitsbedingungen des Personals negativ auswirken», betonte SEV-Vizepräsident Giorgio Tuti. Sowohl in St. Gallen als auch in Bern hat dieses Rezept gewirkt: Die Übernahme des Personals durch die neuen Betreiber wie auch das Lohnniveau waren bei der Ausschreibung durch die Rahmenverträge gesichert.

Weitere Rahmenverträge sollen möglichst bald zustande kommen. Der SEV geht dabei schrittweise vor; dieses Jahr sind unter anderem im Kanton Neuenburg Verhandlungen vorgesehen. «Wir müssen den Unternehmen klar machen, dass auch sie davon profitieren, weil nämlich die Rahmenverträge verhindern, dass internationale Konzerne mit Tiefstlöhnen in den Wettbewerb eingreifen», erläuterte Tuti. Beispiele aus Deutschland, wo die Stundenlöhne bis auf 7 Euro gedrückt wurden, um Ausschreibungen zu gewinnen, unterstreichen die Notwendigkeit dieser Schutzmassnahmen. «So weit darf es bei uns nicht kommen!», waren sich die Busfahrerinnen und Busfahrer im SEV-VPT einig.