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Verkauf der Schweizerischen Bodensee-Schifffahrtsgesellschaft SBS

SEV will Sozialpartnerschaft am Bodensee weiterführen

Der Verwaltungsrat der SBB hat heute entschieden, die traditionelle Mehrheitsbeteiligung an der Schweizerischen Bodensee-Schifffahrtsgesellschaft (SBS) zu veräussern. Die SBB trennt sich somit definitiv von ihrer Tochtergesellschaft SBS AG, die vor 10 Jahren gegründet und damals in die wirtschaftliche Selbstständigkeit entlassen wurde.

Die Grundlage des Verkaufsentscheids bildeten drei Offerten, die aufgrund eines im Juni 2006 lancierten Bieterwettbewerbs eingegangen sind. Damit ist das Seilziehen um die SBS AG geklärt, und somit kann die Zukunft der SBS AG angegangen werden.

Die Mehrheitsbeteiligung an der SBS AG übernimmt nun ein Konsortium, das sich aus der Investorengruppe IG Bodensee und Kommerzialrat Walter Klaus zusammensetzt. Der Bieterwettbewerb beinhaltete einen Katalog von Kriterien, die der künftige Besitzer der SBS AG zwingend erfüllen muss. Der Erhalt der Arbeitsplätze und der Werft sowie die Weiterführung des fahrplanmässigen Fährbetriebs und der fahrplanmässigen Kursschifffahrt im bisherigen Leistungsumfang waren wichtige Bedingungen.

Der SEV hat den Entscheid des SBB-Verwaltungsrates zur Kenntnis genommen und erwartet, dass mit der Übernahme der SBS AG durch das Konsortium die nachhaltige Sicherung der Arbeitsplätze gewahrt ist. Wichtig erscheint dem SEV, dass nun die lange Zeit der Ungewissheit ein Ende hat und dem Personal wieder Zukunftsperspektiven gegeben werden können.

Für den SEV ist es wichtig, dass die neuen Eigner der SBS AG mit der Schifffahrt erfolgreich sein wollen und darin ein strategisches Kerngeschäft sehen. Ebenso mussten sich die neuen Eigner verpflichten, die überaus dringlich notwendigen Investitionen zu tätigen.

Der SEV weiss, dass jeder Besitzerwechsel Veränderungen mit sich bringt. Der neue Besitzer wird nun in der Pflicht stehen, sich als sozialpartnerschaftlicher Vertragspartner auszuzeichnen. Punkto zukünftige Anstellungsbedingungen hat der SEV schon im Vorfeld des Verkaufsentscheids die Aushandlung eines gleichwertigen
Firmenarbeitsvertrages verlangt. Der SEV wird nun den Dialog mit der neuen Besitzerin aufnehmen, um die Interessen der Mitarbeitenden zu wahren.