PK SBB

Sanierung der Pensionskasse SBB

Ausgangslage

Die Pensionskasse der SBB (PK SBB) steckt seit Jahren in einer finanziellen Schieflage. Aufgrund politischer Fehlentscheide wirkten sich die so genannte Dotcomkrise (2001/2002) und die aktuelle Finanzkrise für die PK SBB schlimmer aus, als für andere Pensionskassen. Mit der Bahnreform (96.090) genehmigte das Parlament am 20. März 1998 den Refinanzierungsbeschluss. Damit wurde zwar der Deckungsgrad der PK SBB von 66 auf 100 Prozent ausgeglichen, wobei einige Altlasten, welche die PK SBB aus früheren Versicherungsverhältnissen übernehmen musste, nicht vollständig gedeckt wurden.

Frauen, die am 31. Dezember Mitglieder der Pensions- und Hilfskasse SBB (PHK) waren und 1999 in die PK SBB übernommen wurden, hatten während einer Übergangsfrist dieselben Anspruchsberechtigungen wie in der PHK. D.h. diese so genannten «Frauen der Eintrittsgeneration» konnten bis 2007 teilweise bereits mit 55 Jahren bei maximaler Rente in Pension gehen. Der aus dieser garantierten Leistung entstandene Fehlbetrag in der PK SBB wurde beim Refinanzierungsbeschluss nicht berücksichtigt. Bis anfang 2001 musste die PK SBB zudem Leistungen erbringen, zu welchen sie durch den Bund verpflichtet war, die er aber ebenfalls nicht ausfinanziert hatte.

Ebenso wurde der PK SBB bei ihrer Gründung keine Wertschwankungsreserve mitgegeben, obwohl sie – anders als ihre Vorgängerin PHK – ihr Geld auch in Aktien anlegen musste, was im Zuge der Krisen zwangsläufig zu einer Unterdeckung führte. Die Sozialpartner haben in der Folge verschiedene Anstrengungen unternommen, um die Situation zu entschärfen, was sowohl die SBB wie auch deren Angestellten einiges kostet(e):

Die Sanierungsbemühungen der Versicherten und der SBB

Seit 2003 bemühen sich die Versicherten und die SBB mit folgenden Massnahmen um die Sanierung der PK:

Bis 2007

  • Sanierungsbeitrag von je 1,5% ab Mitte 2003 bis Ende 2006; in den Jahren 2005/2006 als Ersatz für Lohnerhöhungen von der SBB übernommen
  • Übernahme der Kosten für Berufsinvalidität durch die SBB
  • Reduzierte Verzinsung der Altersguthaben im Kapitalplan (bis 31. Dezember 2006) von 3,25%
  • Schrittweise Erhöhung der Rückzahlungsquoten von Überbrückungspensionen von 50% auf 80%
  • Seit dem 1. Januar 2004 kein Teuerungsausgleich auf den Renten
  • Umstellung auf das Beitragsprimat per 1. Januar 2007 mit tieferen Leistungen und höheren Beiträgen. Wegen des tiefen Deckungsgrades können bestehende Altersguthaben aus dem Leistungsprimat nur mit dem Mindestzins gemäss BVG (2007: 2,5%; 2008: 2,75%) verzinst werden. Im Modell Beitragsprimat wird von einer Verzinsung von 3,5% ausgegangen.
  • Beitrag der SBB in der Höhe von 1,5 Milliarden Franken zur Sanierung der Aktiven der PK SBB per 1. Januar 2007

Die beschriebenen Massnahmen konnten die Auswirkungen der unkorrekten Ausfinanzierung nicht beseitigen. Entsprechend der Gesetzesvorgabe und unter dem Druck des Bundesamtes für Sozialversicherungen musste der Stiftungsrat der PK SBB im Sommer 2009 weitere Sanierungsmassnahmen beschliessen.

Ab 2010

  • Die Versicherten und die SBB bezahlten vom 1. Januar 2010 bis am 30. Juni 2010 paritätisch Sanierungsbeiträge von je 2,0%. Seit dem 1. Juli 2010 bezahlen beide Seiten je 2,5%, das ist je rund 45 Millionen Franken pro Jahr bis der Deckungsgrad 100% erreicht.
  • Die Altersguthaben der Versicherten wurden 2009 mit 0% und solange lediglich zum Minimalzins nach BVG verzinst, bis der Deckungsgrad 107.5% erreicht.
  • Das Rentenzielalter wurde von 63,5 auf 65 Jahre erhöht.
  • Rentner verzichten weiterhin auf den Teuerungsausgleich bis ein Deckungsgrad von 110% erreicht sein wird.
  • Die SBB leistet erneut einen Beitrag von 938 Millionen Franken.

Trotz dieser einschneidenden Massnahmen kann die PK der SBB ohne Bundesbeitrag nicht saniert werden. Dies hat auch der Bundesrat eingesehen und dem Parlament am 5. März 2010 mit der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Schweizerischen Bundesbahnen (http://www.admin.ch/ch/d/ff/2010/2523.pdf) einen Beitrag von 1.148 Mia. Franken zur Sanierung der PK SBB beantragt.¨

Haltung des SEV

Der SEV erachtet diesen Betrag als unzureichend und fordert deshalb dass der Bund

  • die Altlasten (Sanierung des Alters-Rentneranteils und Ausgleich der Unterdeckung bei den IV-Rentnern) übernimmt,
  • die PK SBB korrekt ausfinanziert und
  • eine Wertschwankungsreserve von 15 Prozent für den Alters- und IV-Rentnerteil gewährt.

Dafür wären gemäss Vernehmlassungsvorlage (Stand Ende 2007) total 3.17 Milliarden Franken nötig. Nur so kann die SBB auch in Zukunft als attraktive Arbeitgeberin am Markt auftreten. Im liberalisierten Markt wird die SBB zudem gegen ausländische Unternehmen antreten müssen. Mit einer maroden Pensionskasse, welche die zukünftigen operativen Gewinne auf Jahre hinaus absorbiert, hat die SBB in diesem Wettbewerb schlechte Karten. Auch Rollmaterialinvestitionen kann die SBB so weniger schnell tätigen.

Stand der Verhandlungen im Parlament:

Die Botschaft des Bunderates wird zuerst in der Finanzkommission des Ständerates (FIKO SR) und im Ständerat behandelt und anschliessend in der Finanzkommission des Nationalrates (FIKO NR) und im Nationalrat.

Fahrplan

DatumGremiumAnlassEntscheid
23./24. AugustFIKO SRAnhörungen und EintretensdebatteEintreten ja
11./12. OktoberFIKO SRDiskussion und Empfehlung an SRBundesbeitrag von 1.148 Mia sprechen mit 11:1 Stimmen
6. DezemberStänderatEntscheidAnnahme mit 40:0 Stimmen
18. Januar 2011Subkommission 8 NRAnhörungen und Eintretensdebatte Diskussion und Empfehlung an FIKO NRAnnahme mit
4 JA; 3 Enthaltungen; 1 NEIN.
27. Januar 2011FIKO NRAnhörungen und Eintretensdebatte Diskussion und Empfehlung an NRdeutlich angenommen
7. März 2011NationalratEntscheiddeutlich angenommen