Kongress 2015

Positionspapier Vertragspolitik

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Die Vertragspolitik des SEV ist eine Erfolgsgeschichte. Es hat sich gezeigt, dass die gewählte
«bottom-up»-Strategie des SEV richtig war. 

In den letzten 15 Jahren sind in der Branche des öffentlichen Verkehrs nahezu flächendeckend Firmen- und Gesamtarbeitsverträge geschaffen worden, die zur Erhaltung und Verbesserung der Arbeitsbedingungen entscheidend beigetragen haben, dies vorab dank der soliden, langjährigen Sozialpartnerschaften und der engagierten Mitglieder. Und es geht weiter: Die Zahl der abgeschlossenen Verträge steigt nach wie vor an, wenn auch naturgemäss etwas langsamer als in den ersten Jahren der Vertragsverhandlungen. Die Qualität der Verträge wird dank der in den letzten Jahren gesammelten Erfahrungen des SEV ebenfalls erhöht. Vielerorts haben Erneuerungen stattgefunden, die die Arbeitsbedingungen konsolidieren und weiter verbessern. Wo es Sinn macht, werden nun Allgemeinverbindlicherklärungen angestrebt.

Das bereits bestehende Wissen unserer Mitglieder ist der beste Garant für die Einhaltung der ausgehandelten Arbeitsbedingungen. Aus diesem Grund ist die Information, Schulung und Weiterbildung verstärkt voranzutreiben, nicht nur, damit die Betroffenen zu Beteiligten werden, sondern auch damit die Umsetzung der einzelnen GAV-Bestimmungen richtig erfolgt.

 Aus diesen Gründen ergeben sich folgende Schwerpunkte:

GAV-Politik weiterverfolgen

Es gibt keinen Grund, die eingeschlagene Marschrichtung zu ändern. Die wenigen Unternehmungen, bei denen noch kein GAV abgeschlossen werden konnte, sind konsequent anzupeilen; dort gilt es, zusammen mit den betroffenen Mitgliedern die GAV auszuhandeln. Besonderes Augenmerk ist auch auf neue Unternehmungen zu richten, die die Gepflogenheiten der Branche wenig kennen.

Der SEV ist Taktgeber bei allen bestehenden kantonalen Rahmenverträgen. Wo weitere solche Verträge verhandelt werden, geht es nicht ohne Beteiligung des SEV.

Bestehende Verträge ausbauen und verbessern

Die inzwischen grosse Erfahrung des SEV mit GAV ist auch bei der Erneuerung bestehender Verträge einzubeziehen. Dabei steht nicht nur die Verteidigung der bestehenden Errungenschaften im Vordergrund. Betriebliche Mitwirkung, flexibler Altersrücktritt, die Schaffung von Nischenarbeitsplätzen und geschlechtergerechte Arbeitsbedingungen sowie die Umsetzung von gleichem Lohn für gleiche Arbeit sind als namhafte Verbesserungen anzustreben, ebenso wie die Prüfung der Verkürzung sehr langer Dienstschichten.

Allgemeinverbindlicherklärungen prüfen

Überall, wo die Wirkung eines GAV mit Allgemeinverbindlicherklärungen verstärkt werden kann, ist diese anzustreben.

Vertragspolitisches Fachwissen der Mitglieder verstärken

Die beste Überwachung der Einhaltung der GAV geschieht durch die direkt Betroffenen. Das stellt zuweilen hohe Anforderungen an die Mitglieder, deren Kenntnisse mit verstärkter Schulung und Weiterbildung verbessert werden soll.

International

Mit dem Grundlagenbericht zu den branchenüblichen Arbeitsbedingungen im Schienenverkehr setzt das Bundesamt für Verkehr ein bedenkliches Zeichen, wie die Arbeitsbedingungen in der Schweiz in Zukunft geregelt werden sollen. Der SEV wird alles daran setzen, dass auch in Zukunft für Arbeit, die in der Schweiz verrichtet wird, landesübliche Löhne bezahlt werden müssen, wie dies in anderen Branchen üblich ist.