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Leidenschaftlich diskutiert: die FVP

Warum Steuern bezahlen für Rabatte?

Die «Alten» kennen noch den Begriff «Beamtenbillett», danach sprach man vom «Tarif 639» und heute allgemein von den FVP, den «Fahrvergünstigungen für das Personal». Sie werden besteuert, und das sorgt immer wieder für Unmut.

Nicht alle «Fringe Benefits» sind so im Fokus der Steuerbehörden wie die FVP.

Martin Allemann, du gehörst zu den SEV-Profis, die sich mit den FVP auskennen. Offenbar werden bei deren Besteuerung auf Anfang nächsten Jahres Änderungen diskutiert. Was ist genau geplant?

Die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) möchte höhere Steuereinnahmen generieren und darum weitere FVP- Produkte besteuern. Aktuell geht es darum, dass nicht nur das FVP-Generalabonnement besteuert werden soll, sondern auch die FVP-(Multi-)Tageskarten. Die SSK begründet dies damit, dass der Rabatt höher sei als 20%. Ein Entscheid ist aber in dieser Frage noch nicht gefallen.

Es geht also um eine höhere Besteuerung und damit um einen neuen «Beutezug» aufs Portemonnaie der aktiven und ehemaligen Angestellten. Wer beschliesst denn solche Verschlechterungen?

Die Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, die in der SSK sind! Der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) ist im direkten Kontakt mit der SSK und wird mit den Anpassungsvorschlägen konfrontiert. Direkte, eigentliche Verhandlungen kann der VöV aber nicht führen, da ja die Steuergesetze den Rahmen vorgeben. Leider gibt es keine absolute Steuergerechtigkeit, denn es werden noch lange nicht alle «Fringe Benefits» besteuert, da es teilweise schwierig ist, die Werte genau festzulegen.

Wenn ich das richtig begreife, sind es also die Vertreter/innen der 26 Halb- und Ganzkantone, die gemeinsam über solch wichtige Vorlagen entscheiden. Man kann ja kaum in all diesen Kantonen gleichzeitig im Parlament oder mit Volksinitiativen eine Praxisänderung verlangen. Hat denn der Bund, der Bundesrat oder das eidgenössische Parlament, keine Einflussmöglichkeiten?

Nur sehr beschränkt, denn die Steuerhoheit ist bei den Kantonen. Die SSK gibt Empfehlungen heraus, aber diese sind nicht verbindlich für die Kantone. Es kommt sogar vor, dass die Regeln innerhalb der Kantone je nach Steuerkommissär unterschiedlich angewandt werden.

Viele Kolleg/innen, insbesondere pensionierte, verlangen in Zuschriften an den SEV oder in Voten an Sektions- und anderen Versammlungen, dass der SEV etwas gegen die FVP- Besteuerung unternimmt. Welche Möglichkeiten bestehen denn für die Gewerkschaft und ihre Vertreter/innen?

Der SEV kann nicht direkt mit der SSK «Verhandlungen» führen, da wir nicht Partei sind. Er bemüht sich aber um direkte Kontakte mit der Steuerkommission. Wir sind auch in Kontakt mit dem VöV und bringen Argumente ein, die der VöV in den Gesprächen mit der SSK diskutieren kann. Es übersteigt jedoch unsere Kapazität, mit jedem einzelnen Kanton neue Regeln abzumachen, deshalb werden wir in Zukunft auch das Gespräch mit den Vertretern der SSK suchen, wobei wir sicher das Vorgehen mit dem VöV absprechen müssen.

Die Fragen stellte Peter Anliker.

Kommentar von Barbara Spalinger, Vizepräsidentin SEV

Die Versteuerung des FVP schmerzt die Betroffenen. Erstens, weil nun seit etlichen Jahren etwas besteuert wird, das früher steuerfrei war. Zweitens, weil immer mehr Leistungen dieser Besteuerung unterstellt werden. Drittens, weil sich hier die Frage nach der steuerlichen Gleichbehandlung mit anderen Branchen stellt, in denen Rabatte zwar ebenso versteuert werden müssten, aber wohl nicht ganz so konsequent erfasst werden (oder werden können) wie der Bezug von FVP. Und viertens, weil diese Besteuerung eine Empfehlung der Steuerkonferenz der Kantone ist, die von den Kantonen umgesetzt werden kann, aber nicht muss, und diese Umsetzung nicht überall gleich erfolgt.

Der Rechtsanspruch auf Gleichbehandlung besteht zweifellos auch in Steuerfragen. Es ist allerdings extrem schwierig, ihn einzufordern, denn bei Steuern gibt es keine Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen, weil die Steuerhoheit in der föderalistischen Schweiz eben kantonal ist. Und die Steuerkonferenz der Kantone ist keine übergeordnete Behörde, gegen die juristisch vorgegangen werden kann.

Noch wichtiger bei diesem Dossier ist aber, dass der SEV in Steuerfragen nicht sehr hand- lungsfähig ist. Steuerbehörden sind Behörden, keine Sozialpartner, mit ihnen zu verhandeln ist faktisch unmöglich. Steuerfragen sind politische Fragen und können zumindest generell nur auf politischem Weg beeinflusst werden.

Zusammengefasst: Was wir tun können, ist herzlich wenig. Nicht weil wir nicht wollen, sondern weil wir aus strukturellen Gründen nicht können. Wir können im Einzelfall mittels Rechtsschutz versuchen, die heftigsten Ungleichbehandlungen zu beseitigen. Für alles andere bleibt uns nur der politische Weg. Oder besser gesagt: 26 politische Wege.

Warum wird das GA FVP überhaupt besteuert? Ein Erklärungsversuch

Früher war nicht alles besser, aber vieles einfacher. Die Entschädigung für die Arbeit bestand für viele Arbeitnehmende sowohl aus einem Geldlohn als auch aus Natu- rallohn (Kost und Logis).

Das gibt es auch heute noch, etwa in der Landwirtschaft oder im Gastgewerbe. Auch in andern Berufen gab und gibt es Vergünstigungen: Rabatte bei Einkäufen, Verbilligungen fürs Wohnen, Fitnessabonnemente, Firmenwagen zum Privatgebrauch, Vaterschaftsurlaub etc. Je nachdem, wie weit der Begriff gefasst wird, kommen heute praktisch alle Angestellten in den Genuss solcher Lohnzusatzleistungen oder «Fringe Benefits» — für Angestellte im öffentlichen Verkehr hat der FVP-Rabatt beson- dere Bedeutung.

Die Steuerbehörden haben ein legitimes Interesse, dass durch Fringe Benefits nicht die Steuerpflicht umgangen wird. Geldwerte Leistungen, also Rabatte oder Gratisangebote, werden deshalb wie Lohn angerechnet, sie sind steuerpflichtig (handelt es sich dabei um Naturallohn statt Fringe Benefits, müssen auch AHV-Beiträge abgerechnet werden – etwa für das Zimmer der Serviceangestellten oder im Bauernbetrieb!).

Um die Berechnung nicht allzusehr zu verkomplizieren, gibt es allerdings Freigrenzen, frankenmässig geringe Werte (im dreistelligen Bereich) oder prozentmässig geringe Rabatte (unter 20%) werden nicht besteuert.

Kommentare

  • Daniel

    Daniel 07/12/2017 08:40:23

    Danke für die Ausführungen zu diesem leidigen Thema, wo doch oft die falschen (Gewerkschaften) anstatt die Verursacher (SSK, Kantone) gescholten werden ... Ein Szenario fände ich noch überlegenswert, bei der man durchaus auch eine Kröte schlucken müsste. Nämlich die Vergünstigung der FVP-Tageskarten auf 20% reduzieren, damit sie unter die Freigrenze fallen würde.

  • Gurtner Erwin

    Gurtner Erwin 07/12/2017 08:59:50

    Wies die Politik so hat. Die kleinen werden gerupft und den grossen werden Geschenke gemacht.

  • Deller Rolf

    Deller Rolf 07/12/2017 09:43:51

    Der Profi des SEV gibt Auskunft! Kollege Allemann.
    Frage: "Wer beschliesst denn solche Verschlechterungen?
    Antwort: Die Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, die in der SSK sind!"
    Dass diese Antwort am Anfang des Interwies steht und leider falsch ist .... finde ich echt schade. Zum Glück wird diese falsche Aussage im Verlauf des Gesprächs korrigiert.
    D.h. Bitte das nächste Mal solche Aussagen nochmals prüfen und allenfalls gegenlesen.
    Mit kollegialen Grüssen
    Rolf Deller
    Präsident PV SEV, Sektion Basel

  • britchon

    britchon 07/12/2017 10:19:02

    Je dis simplement, trop c'est trop vive la voiture et M pour le train, marre d'être un pigeon

  • Beat Scherler

    Beat Scherler 09/12/2017 18:30:21

    Immer mehr Ermässigungen für Eisenbahner werden reduziert, verteuert oder versteuert. Werden wir die Tageskarten künftig auf dem Personalbüro vorbestellen müssen, nur damit sie zum versteuern auf dem Lohnzettel erscheinen? Kommen die Freifahrscheine und FIP-Billette ins Ausland wohl bald auch noch auf den Prüfstand?? Eisenbahner zu sein im Dienste der Öffentlichkeit verliert zusehends an Wertschätzung.