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Transparentes System und mehr Lohn

Das neue Lohnsystem der Südostbahn ist akzeptiert

Was lange währt, wird endlich gut: Bei der SOB darf der Spruch angewendet werden.

Zwei Jahre dauerten die Verhandlungen und verlangten von der Unternehmensleitung, insbesondere aber auch von der Verhandlungsgemeinschaft aus SEV, VSLF und Transfair einen langen Schnauf. Doch es hat sich gelohnt – das neue Lohnsystem kann sich nun sehen lassen, und das sieht auch das Personal so: Fast drei Viertel der VPT-SOB-Mitglieder nahmen an der Abstimmung über den erneuerten GAV und damit über das neue Lohnsystem teil, und 85,71% stimmten zu. Auch die Mitglieder der andern GAV-Partner stimmten zu, sodass das neue Lohnsystem auf den 1. Januar 2017 in Kraft treten kann.

Was bringt das neue System?

Wie immer ist die Einführung neuer Bestimmungen eine Mischung aus «Geben» und «Nehmen». Doch die Vorteile überwiegen in diesem Fall eindeutig: Das neue Lohnsystem gilt für alle Personalkategorien der SOB. Das heisst: mehr Fairness beim Lohn! Innert zwanzig Jahren sollen alle Mitarbeitenden mit korrekter Leistung «das Lohnband durchlaufen» können, also ihren Maximallohn erreichen.

Im Gegenzug verliert das fahrende Personal den automatischen Lohnanstieg, auch sein Lohnanstieg wird in Zukunft abhängig vom Gesamtbetrag, den die Verbände jeweils im Herbst für Lohnerhöhungen aushandeln. Dafür werden die Einstiegslöhne des Lokpersonals deutlich erhöht, wodurch die Unsicherheit beim Aufstieg ausgeglichen wird.

Mehr Lohn für (fast) alle

Die neuen Lohnbänder bedeuten für etliche Mitarbeitende, die bisher am Lohnbandmaximum angekommen waren, die Möglichkeit für einen erneuten Lohnanstieg. Die Überführung ins neue System erfolgt auf der Basis des bisherigen Lohns. Lohnsenkungen gibt es keine: Wo der bisherige Lohn über dem Maximum des neuen Lohnbandes liegt, wird dieser bisherige Lohn weiterbezahlt.

Liegt umgekehrt jemand unter dem Lohnbandminimum, wird der Lohn erhöht. Dafür setzt die SOB im nächsten Jahr immerhin 130000 Franken ein, zusätzlich zu den ordentlichen Erhöhungen. Ergibt ein Quervergleich, dass jemand innerhalb des Lohnbandes offenbar an einer zu tiefen Stelle steht, erfolgt ebenfalls eine Lohnerhöhung.

Nachbesserungen möglich

Die Einreihung der Funktionen in die Lohnbänder wurde von der SOB ohne Mitsprache der Verbände vorgenommen. Sollte ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Meinung sein, zu tief eingereiht worden zu sein, sollte dies zuerst mit den Vorgesetzten besprochen werden. Wird keine befriedigende Lösung gefunden, sind die Vertreter des SEV gern zur Unterstützung bereit.

Für das kommende Jahr stellt die SOB zusätzlich zu den Mitteln, die das neue Lohnsystem erfordert, 1% der Gesamtlohnsumme für Lohnerhöhungen zur Verfügung. Davon sind 0,25% für den fixen Aufstieg vorgesehen, den das Lok- und Zugpersonal ein letztes Mal erhält. Die restlichen 0,75% werden bereits nach dem neuen Lohnsystem verteilt.

«Funktionslandschaft» und «Kompetenzmatch»

Das neue System bringt auch neue Begriffe: Sämtliche Funktionen bei der SOB wurden bewertet und in eine Funktionslandschaft eingebettet; jede Funktion ist einem Stufenlohnband zugeordnet. Das Lohnsystem wird dadurch klarer und präziser. Die Bewertung des einzelnen Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin wird mit dem sogenannten Kompetenzmatch vorgenommen. Diese Bewertung wird schriftlich mitgeteilt und muss auf Wunsch vom Vorgesetzten in einem Gespräch begründet werden. Dies erlaubt eine Überprüfung der individuellen wie der gesamten Lohnerhöhung.

Im Übrigen wurden im GAV keine grossen Änderungen vorgenommen. Geklärt wurde die Frühstücksentschädigung.

pan.