NLM: Das BAV befasst sich mit der zukünftigen Regelung der Schifffahrt auf dem Langensee

Löhne und Arbeitsplätze sichern

Bei einem Treffen h zwischen den Unternehmensspitzen des künftigen Konsortiums und einer Delegation des Tessiner Staatsrates wurde ein Businessplan präsentiert – ein strategisches Dokument des künftigen Konsortiums zur Planung der «neuen» Schifffahrt auf dem Langensee. Die Gewerkschaften SEV, Unia und OCST nahmen dies zur Kenntnis.

Die NLM-Belegschaft marschiert während des Streiks mit ihren Unterstützer/innen zum Rathaus von Locarno.

Im Dokument, das nun von der Regierung vertieft werden soll, ist der Wille verankert, das bestehende Personal der NLM mit Wohnsitz in der Schweiz ins neue Konsortium zu integrieren. Dieser Entscheid entspricht einer der Forderungen der Gewerkschaften, die sofort nach der Kündigung die Weiterbeschäftigung der Betroffenen verlangten. Die zentrale Frage nach den Lohnbedingungen bleibt jedoch ungelöst. «Diese zwei Punkte stehen klar in der Vereinbarung, die am 15. Juli, dem Tag nach Streikende, mit dem Staatsrat unterzeichnet wurde», betont SEV-Gewerkschaftssekretär Angelo Stroppini.

Im Moment kennen die Gewerkschaften die Details im Businessplan nicht. Deshalb haben sie vom Staatsrat eine Offenlegung des Dokuments verlangt, vor allem in Bezug auf die Beschäftigung des Personals. Dazu soll es ein Treffen geben wie am vergangenen 2.August, als die Lancierungsprojekte des Konsortiums vorgestellt wurden.

Jetzt ist also der Staatsrat am Zug, um das Dokument zu konsolidieren – er wird bis Ende Oktober Position beziehen und die Sozialpartner zu einem runden Tisch einberufen. Bis dahin unterstützen die Gewerkschaften weiterhin die betroffenen Mitarbeitenden, denn diese machen sich grosse Sorgen. Sie wissen bis heute nicht, unter welchen Bedingungen sie übernommen werden. So geht es auch den Saisoniers, die gerade die Saison beendet haben.

Die Gewerkschaften sind bereit, mit einem konstruktiven Geist in die Verhandlungen zu gehen; sie sind aber auch entschlossen, sich vehement für die Interessen des Personals einzusetzen. Der Weg hat gerade erst begonnen.

Das BAV hat inzwischen Stellung bezogen: Eine Weisung soll die Schifffahrt auf dem Luganer- und dem Langensee regeln (siehe untentehenden Kasten). «Das Dokument des BAV soll Klarheit schaffen», erklärt Stroppini. «In Bezug auf das Personal beschränkt sich das Dokument auf die Aussage, dass das Konsortium eine Möglichkeit sei. In diesem Konflikt hat die Bundesbehörde bei der Sicherstellung der Lohn- und Arbeitsbedingungen nie eine wirkliche Rolle gespielt, obwohl diese für die Belegschaft sehr wichtig sind. Die Rolle der Hauptakteure im Konsortium», so Stroppini, «scheint geschützt zu sein. Was also noch zu klären bleibt, sind alle rechtlichen Aspekte, die in Zusammenhang mit dem Arbeitszeitgesetz stehen, sowie die Anforderungen an andere Unternehmen, die auf dem Langensee Schifffahrt betreiben könnten.»

Françoise Gehring/kt

Das BAV schafft Rahmenbedingungen

Die gemischte Arbeitsgruppe Schweiz–Italien zur Umsetzung der Absichtserklärung aus dem Jahr 2016 zur Förderung der touristischen Schifffahrt auf den beiden Seen hat ein Dokument erarbeitet, das darlegt, unter welchen Bedingungen private Schifffahrtsunternehmen ihre Dienstleistungen auf den bei- den Seen anbieten dürfen. Das Abkommen zwischen der Schweiz und Italien von 1992 sieht vor, dass vor Erteilung von Bewil- ligungen an private Unternehmen zur Durch- führung von Fahrten auf den Seen geprüft werden muss, ob das private Angebot einem effektiven Bedürfnis entspricht und dieses für die konzessionierten Unternehmen keine erhebliche Konkurrenz darstellt. Die Arbeits- gruppe hat eine erste Version einer gemeinsamen Interpretation dieser Begriffe erar- beitet. Die Bedingungen des «effektiven Be- dürfnisses» und der nicht «erheblichen Kon- kurrenz» können dann erfüllt werden, wenn die konzessionierten Gesellschaften entwe- der gar keine Angebote fahren oder wenn ein genügender zeitlicher Abstand zu deren Linienverkehr eingehalten wird. Bereits heu- te angebotene Dienstleistungen wie Taxi- fahrten oder touristische Rundfahrten blei- ben gemäss dem gemeinsamen Dokument weiterhin möglich. Im Dokument wird präzi- siert, was genau darunter verstanden wird. Das Dokument soll in Ergänzung des Abkom- mens für ein Jahr probeweise angewendet werden. Nach dieser Testphase werden die Gespräche wieder aufgenommen. Aufgrund der Erfahrungen soll bei Bedarf bis Ende 2018 eine neue Version (für die Anwendung ab Januar 2019) erarbeitet werden.

Mit dem gemeinsamen Dokument hat die Arbeitsgruppe einen weiteren Auftrag der Verkehrsminister erfüllt, neue Lösungen und Modelle innerhalb des bestehenden gesetz- lichen Rahmens zu suchen, um damit die touristische Schifffahrt zu verbessern. Ein weiteres Resultat der Arbeitsgruppe ist die Entwicklung einer Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaften GGNL und SNL. Die beiden konzessionierten Unternehmen wurden beauftragt zu analysieren, wie der Linienverkehr und die touristische Schifffahrt auf dem Luganersee und dem Langensee weiterentwickelt werden kann. Als Schlussfolgerung beabsichtigen die beiden Unternehmen, ein Konsortium zu bilden, um die in der Absichtserklärung festgelegten Ziele zu erreichen. Eine solche Zusammenarbeit bietet den Arbeitnehmenden der GGNL die Möglichkeit für eine Weiterbeschäftigung auf den beiden Seen. Die Arbeitsgruppe unterstützt entsprechende Bestrebungen der Unternehmen, sofern diese wirtschaftlich verantwortbar und die Kosten gedeckt sind.

BAV