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Pensionskasse SBB: Keine Rentenkürzungen!

Die GAV-Konferenz vom 2. November behandelte neben den anstehenden GAV-Verhandlungen auch mögliche Stabilisierungsmassnahmen der Pensionskasse SBB. Damit diese nicht zu einer schmerzhaften Kürzung der künftigen Renten führen, forderte die Konferenz einen substanziellen Beitrag der SBB an eine Abfederung und genehmigte Eckwerte für eine entsprechende Vereinbarung. Seither fanden etliche Gespräche mit der SBB statt, die bis Redaktionsschluss aber noch zu keiner Einigung geführt haben.

Bisherige Stabilisierungsmassnahmen genügen nicht

Zwar hat die PK SBB schon mehrmals Stabilisierungsmassnahmen ergriffen. Letztmals senkte sie auf Anfang 2016 das Zinsversprechen auf dem Vorsorgekapital der Rentner/innen von 3 auf 2,5% sowie den Zins auf den Altersguthaben der Aktiven von 1,75 auf 1,25%. Zugleich führte sie die Generationentafel ein, die für jeden Jahrgang die Lebenserwartung und den Umwandlungssatz spezifiziert. Dennoch und trotz der verhältnismässig guten Rendite von 3,4% auf dem Anlagevermögen (gegenüber 1,5% 2015) resultierte 2016 erneut ein Aufwandüberschuss von -114 Mio. Franken (gegenüber -236 Mio. 2015.). Der Deckungsgrad sank im Jahr 2016 um 1,1% auf 104,6%. Auch 2017 war die Rendite bisher befriedigend, und doch ist erneut mit einem Aufwandüberschuss zu rechnen. Ebenso in den kommenden Jahren – auch ohne Finanzkrise.

Eckwerte für eine Lösung

Der SEV fordert, dass die PK SBB die Abfederungsmassnahmen finanziert und dass die SBB garantiert, Geld in die PK einzuschiessen, falls diese durch die Finan- zierung der Abfederung in eine Unterdeckung käme. Im Gegenzug wäre der SEV bereit, über eine paritätische Erhöhung der Sparbeiträge zu diskutieren und der SBB zu erlauben, unter gewissen Bedingungen mehr OR-Verträge abzuschliessen. Zurzeit darf die SBB höchstens mit 5 Prozent der Mitarbeitenden OR-Verträge ab- schliessen.

Fi